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Rechtsprechung
   BGH, 27.08.2024 - 5 StR 346/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,22866
BGH, 27.08.2024 - 5 StR 346/24 (https://dejure.org/2024,22866)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2024 - 5 StR 346/24 (https://dejure.org/2024,22866)
BGH, Entscheidung vom 27. August 2024 - 5 StR 346/24 (https://dejure.org/2024,22866)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB
    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung einer Tatserie bei jeder Einzeltat)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Sexueller Missbrauch von Kindern: strafschärfende Berücksichtigung einer Gesamttatserie bei Bemessung der Einzelstrafen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 176 StGB
    Sexueller Missbrauch von Kindern: strafschärfende Berücksichtigung einer Gesamttatserie bei Bemessung der Einzelstrafen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 2
    Schuldspruch wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern; Strafschärfende Berücksichtigung einer Gesamttatserie schon bei der Bemessung der Einzelstrafen

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Sexueller Missbrauch von Kindern: strafschärfende Berücksichtigung einer Gesamttatserie bei Bemessung der Einzelstrafen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2025, 37
  • StV 2025, 98
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 05.03.2024 - 6 StR 45/24

    Versuchter schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Rücktritt vom Versuch …

    Auszug aus BGH, 27.08.2024 - 5 StR 346/24
    Zwar hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einer Entscheidung (BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - 2 StR 483/15, StV 2017, 35; dem folgend BGH, Beschluss vom 5. März 2024 - 6 StR 45/24; vgl. auch - anders gelagert - BGH, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 StR 535/14) in Abkehr von dieser ständigen Rechtsprechung und ohne deren Erwähnung vertreten, eine über einen langen Tatzeitraum reichende Tatserie dürfe bei der Bemessung der Einzelstrafe nur dann strafschärfend berücksichtigt werden, wenn sie von vorneherein geplant gewesen sei (…"Auch dass die Taten sich über einen langen Zeitraum erstreckten, durfte nicht bei der Strafrahmenwahl und der konkreten Zumessung der Einzelstrafen zu Ungunsten des Angeklagten berücksichtigt werden. Dass einer ersten oder zweiten Tat weitere nachgefolgt sind, ist regelmäßig für deren Unrechtsgehalt ohne strafzumessungsrelevante Bedeutung. Dies mag anders sein, wenn von vornherein eine Mehrzahl von Taten geplant sind und darin die nach § 46 Abs. 2 StGB berücksichtigungsfähige "rechtsfeindliche Gesinnung" des Täters zum Ausdruck kommt (vgl. Fischer, StGB, 63. Aufl., § 40 Rn. 34a)").

    Gleiches gilt für die Entscheidung des 6. Strafsenats, da in diesem Fall von vorneherein eine Mehrzahl von Taten geplant war und der Senat den Strafausspruch unbeanstandet gelassen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2024 - 6 StR 45/24).

  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08

    Hinterziehungsumfang bei der Umsatzsteuer (Steuerhinterziehung "auf Zeit"; …

    Auszug aus BGH, 27.08.2024 - 5 StR 346/24
    Da die Schuld des Täters in Bezug auf die Einzeltaten durch die Mehrheit der Taten erhöht werden kann, ist es dem Gericht nicht verwehrt, bereits bei der Bemessung jeder Einzelstrafe in Betracht zu ziehen, dass der Täter mehrere Straftaten begangen hat" (BGH…, Urteil vom 9. Februar 1988 - 1 StR 703/87, BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Gesamtwürdigung 2; ebenso BGH, Urteile vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268, 271; vom 29. Oktober 1981 - 4 StR 541/81; vom 17. November 1987 - 1 StR 550/87;… vom 23. Februar 1989 - 4 StR 8/89, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 7; vom 15. Mai 1991 - 2 StR 130/91, NStZ 1991, 527; vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08, BGHSt 53, 221, 232; Beschluss vom 29. November 2011 - 1 StR 459/11, NZWiSt 2012, 112; Urteile vom 28. März 2013 - 4 StR 467/12; vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 368; vom 25. Juli 2017 - 5 StR 176/17).
  • BGH, 05.01.2023 - 5 StR 386/22

    Besonders schwere Vergewaltigung: Strafzumessung bei Prostituierter als Tatopfer

    Auszug aus BGH, 27.08.2024 - 5 StR 346/24
    Die Bewertungsrichtung und das Gewicht der Strafzumessungstatsachen bestimmt in erster Linie das Tatgericht, dem hierbei von Rechts wegen ein weiter Entscheidungs- und Wertungsspielraum eröffnet ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 5. Januar 2023 - 5 StR 386/22, NStZ 2023, 340, 343 mwN).
  • BGH, 13.03.2025 - 4 StR 223/24

    Betrug (Bewilligung eines Dispositionskredits: Irrtum, Abgrenzung zum …

    Durch die Einbettung von Einzeltaten in eine Serie kann das Gewicht jeder Einzeltat deutlich erhöht werden, bei der nicht nur Vortaten, sondern auch nachfolgende Taten strafschärfend berücksichtigt werden können, sofern ein innerer kriminologischer Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2024 - 5 StR 346/24 mwN;… Urteil vom 19. Dezember 2002 - 3 StR 401/02 Rn. 6).
  • BGH, 06.11.2024 - 5 StR 276/24

    Anforderungen an die tatrichterliche Prüfung der Schuldfähigkeit

    Unabhängig davon, dass die Bewertungsrichtung und das Gewicht der Strafzumessungstatsachen in erster Linie das Tatgericht zu bestimmen hat, dem hierbei von Rechts wegen ein weiter Entscheidungs- und Wertungsspielraum eröffnet ist (BGH, Urteil vom 5. Januar 2023 - 5 StR 386/22, NStZ 2023, 340; Beschluss vom 27. August 2024 - 5 StR 346/24), ist den Urteilsgründen jedoch schon gar nicht zu entnehmen, dass die Strafkammer die genannten Umstände strafmildernd berücksichtigt hätte.
  • BGH, 19.06.2025 - 5 StR 23/25

    Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche …

    Dies kann die Bemessung der Einzelstrafen auch in den Fällen 2 und 3 der Urteilsgründe zulasten des Angeklagten beeinflussen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2024 - 5 StR 346/24, NStZ 2025, 37, 38).
  • BGH, 24.10.2024 - 4 StR 368/24

    Raub (Finalzusammenhang; Vorsatzwechsel); Diebstahl mit Waffen

    b) Soweit die vom Landgericht in allen Fällen bei der Bemessung der Einzelstrafen angeführte strafschärfende Erwägung, dass die Taten "Bestandteil einer Serie" von Überfällen waren, rechtlichen Bedenken begegnen könnte (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. März 2024 - 6 StR 45/24 Rn. 10;… Urteil vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16 Rn. 16, vgl. aber auch BGH, Beschluss vom 27. August 2024 - 5 StR 346/24;… Beschluss vom 28. März 2013 - 4 StR 467/12 Rn. 23;… Urteil vom 19. Dezember 2002 - 3 StR 401/02 Rn. 6), schließt der Senat aus, dass die Strafaussprüche hierauf beruhen (§ 337 StPO).
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