Rechtsprechung
| BGH, 05.09.2017 - 5 StR 353/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 55 Abs. 2 StGB
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 55 Abs. 2
Verwerfung der Revision als unbegründet
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Klammerwirkung; …
Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 5 StR 353/17
Das Landgericht hat zutreffend davon abgesehen, die im gesamtstrafenfähigen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten vom 21. Juli 2016 getroffene Einziehungsentscheidung aufrechtzuerhalten (§ 55 Abs. 2 StGB), weil die Einziehung des Schmucks bereits mit der Rechtskraft des genannten Judikats wirksam geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 8).
- BGH, 24.10.2017 - 4 StR 184/17
Verwerfung der Revision als unbegründet
Denn die Einziehung war erledigt, da mit Rechtskraft jenes Urteils das Eigentum an den sichergestellten Betäubungsmitteln gemäß § 33 Abs. 2 Satz 1 BtMG in Verbindung mit § 74e Abs. 1 StGB aF auf den Staat übergegangen war (…vgl. BGH, Urteile vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 8; vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03, NZV 2004, 536; Beschluss vom 5. September 2017 - 5 StR 353/17).
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