Rechtsprechung
| BGH, 09.12.2009 - 5 StR 356/09, 5 StR 244/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 25 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 349 Abs. 2 StPO; § 356a StPO; Art. 103 Abs. 1 GG
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Verspätung); Anhörungsrüge; Gehörsverletzung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Statthaftes Vorbringen eines Ablehnungsgesuchs in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung (StPO); Anhörungsrüge bei Besorgnis der Befangenheit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Statthaftes Vorbringen eines Ablehnungsgesuchs in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung ( StPO ); Anhörungsrüge bei Besorgnis der Befangenheit
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 10.11.2009 - 5 StR 356/09
- BGH, 09.12.2009 - 5 StR 356/09, 5 StR 244/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.02.2007 - 3 StR 425/06
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Entscheidung im Beschlusswege; …
Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 5 StR 356/09
Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn die Ablehnung mit einem Antrag nach § 356a StPO verbunden wird, der sich jedoch - wie hier (s. unten 2.) - deswegen als unbegründet erweist, weil die gerügte Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG nicht vorliegt, so dass nicht mehr in eine erneute Sachprüfung einzutreten ist, ob der Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden ist (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 17; BGH NStZ-RR 2009, 353). - BGH, 04.08.2009 - 1 StR 287/09
Unbegründete Anhörungsrüge (vorgesehene Entscheidung durch den iudex a quo; …
Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 5 StR 356/09
Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn die Ablehnung mit einem Antrag nach § 356a StPO verbunden wird, der sich jedoch - wie hier (s. unten 2.) - deswegen als unbegründet erweist, weil die gerügte Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG nicht vorliegt, so dass nicht mehr in eine erneute Sachprüfung einzutreten ist, ob der Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden ist (…vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 17; BGH NStZ-RR 2009, 353). - BGH, 27.09.2007 - 5 StR 230/07
Anhörungsrüge; Begründungspflicht bei letztinstanzlichen Entscheidungen
Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 5 StR 356/09
Eine Begründungspflicht für diese letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidung bestand nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - 5 StR 230/07 m.N.).
- BGH, 14.03.2013 - 2 StR 534/12
Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit (Verfristung bei Entscheidung im …
Etwas anderes gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann nicht, wenn die Ablehnung mit einer Anhörungsrüge nach § 356a StPO verbunden wird, die sich - wie hier - mangels Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG als unbegründet erweist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, NStZ 2007, 416, vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55, vom 24. Januar 2012 - 4 StR 469/11, vom 7. November 2009 - 5 StR 356/09, vom 4. August 2009 - 1 StR 287/09, NStZ-RR 2009, 353, vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314, vom 31. Januar 2013 - 1 StR 595/12;… Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., § 25 Rn. 11). - BGH, 11.04.2013 - 2 StR 525/11
Unbegründete Anhörungsrüge; unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH
Etwas anderes gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann nicht, wenn die Ablehnung mit einer Anhörungsrüge nach § 356a StPO verbunden wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, NStZ 2007, 416, vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55, vom 24. Januar 2012 - 4 StR 469/11, vom 7. November 2009 - 5 StR 356/09, vom 4. August 2009 - 1 StR 287/09, NStZ-RR 2009, 353, vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314, vom 31. Januar 2013 - 1 StR 595/12;… Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., § 25 Rn. 11). - BGH, 07.11.2011 - 1 StR 452/11
Unbegründete Anhörungsrüge (Geltendmachung einer Besorgnis der Befangenheit)
Ohnehin kann im Verfahren nach § 356a StPO schon grundsätzlich nicht mehr die Befangenheit von an der rechtskräftigen Entscheidung des Senats beteiligten Senatsmitgliedern geltend gemacht werden, wenn - wie hier - die gerügte Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG nicht vorliegt (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06 = NStZ 2008, 53; BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 287/09 = NStZ-RR 2009, 353; BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 5 StR 356/09).
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Rechtsprechung
| BGH, 10.11.2009 - 5 StR 356/09 (alt: 5 StR 244/08) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Unbegründete Revision (Verwerfung durch Beschluss; Terminsantrag) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Begründetheit einer Revision in einem Betrugsfall
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2
Begründetheit einer Revision in einem Betrugsfall - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 10.11.2009 - 5 StR 356/09 (alt: 5 StR 244/08)
- BGH, 09.12.2009 - 5 StR 356/09
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.09.2007 - 5 StR 230/07
Anhörungsrüge; Begründungspflicht bei letztinstanzlichen Entscheidungen
Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 5 StR 356/09
Zum Terminsantrag von Rechtsanwalt M. vergleiche Senatsbeschluss vom 27. September 2007 - 5 StR 230/07.
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