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Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.11.2009

Rechtsprechung
   BGH, 09.12.2009 - 5 StR 356/09, 5 StR 244/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12321
BGH, 09.12.2009 - 5 StR 356/09, 5 StR 244/08 (https://dejure.org/2009,12321)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2009 - 5 StR 356/09, 5 StR 244/08 (https://dejure.org/2009,12321)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - 5 StR 356/09, 5 StR 244/08 (https://dejure.org/2009,12321)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 349 Abs. 2 StPO; § 356a StPO; Art. 103 Abs. 1 GG
    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Verspätung); Anhörungsrüge; Gehörsverletzung

  • openjur.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.02.2007 - 3 StR 425/06

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Entscheidung im Beschlusswege; …

    Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 5 StR 356/09
    Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn die Ablehnung mit einem Antrag nach § 356a StPO verbunden wird, der sich jedoch - wie hier (s. unten 2.) - deswegen als unbegründet erweist, weil die gerügte Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG nicht vorliegt, so dass nicht mehr in eine erneute Sachprüfung einzutreten ist, ob der Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden ist (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 17; BGH NStZ-RR 2009, 353).
  • BGH, 04.08.2009 - 1 StR 287/09

    Unbegründete Anhörungsrüge (vorgesehene Entscheidung durch den iudex a quo; …

    Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 5 StR 356/09
    Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn die Ablehnung mit einem Antrag nach § 356a StPO verbunden wird, der sich jedoch - wie hier (s. unten 2.) - deswegen als unbegründet erweist, weil die gerügte Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG nicht vorliegt, so dass nicht mehr in eine erneute Sachprüfung einzutreten ist, ob der Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden ist (…vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 17; BGH NStZ-RR 2009, 353).
  • BGH, 27.09.2007 - 5 StR 230/07

    Anhörungsrüge; Begründungspflicht bei letztinstanzlichen Entscheidungen

    Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 5 StR 356/09
    Eine Begründungspflicht für diese letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidung bestand nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - 5 StR 230/07 m.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.11.2009 - 5 StR 356/09 (alt: 5 StR 244/08)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15157
BGH, 10.11.2009 - 5 StR 356/09 (alt: 5 StR 244/08) (https://dejure.org/2009,15157)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2009 - 5 StR 356/09 (alt: 5 StR 244/08) (https://dejure.org/2009,15157)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2009 - 5 StR 356/09 (alt: 5 StR 244/08) (https://dejure.org/2009,15157)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Unbegründete Revision (Verwerfung durch Beschluss; Terminsantrag)

  • openjur.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.09.2007 - 5 StR 230/07

    Anhörungsrüge; Begründungspflicht bei letztinstanzlichen Entscheidungen

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 5 StR 356/09
    Zum Terminsantrag von Rechtsanwalt M. vergleiche Senatsbeschluss vom 27. September 2007 - 5 StR 230/07.
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