Rechtsprechung
| BGH, 08.10.2024 - 5 StR 356/24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- bundesgerichtshof.de
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.02.2024 - 5 StR 484/23
Rechtsfehlerhafte Einziehungsentscheidung
Auszug aus BGH, 08.10.2024 - 5 StR 356/24
Die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der Senat mit Beschluss vom 14. Februar 2024 - 5 StR 484/23 - überwiegend verworfen; neben einer geringfügigen Korrektur des Schuldspruchs hat er die Einziehungsanordnung um 4.251,50 Euro reduziert und darüber hinaus aufgehoben, soweit ein Betrag von mehr als 70.955 Euro eingezogen worden war.Mangels näherer Ausführungen des Landgerichts zur Herkunft, zur Beschaffenheit und zum genauen Wert der Gegenstände sowie dazu, ob und gegebenenfalls wie die Staatsanwaltschaft auf das in der Verzichtserklärung liegende Übereignungsangebot des Angeklagten (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305 Rn. 22) reagiert hatte, hat der Senat in seinem Beschluss nicht abschließend beurteilen können, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sich der Verzicht des Angeklagten auf den staatlichen Einziehungsanspruch ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2024 - 5 StR 484/23 Rn. 5).
- BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18
Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei …
Auszug aus BGH, 08.10.2024 - 5 StR 356/24
Mangels näherer Ausführungen des Landgerichts zur Herkunft, zur Beschaffenheit und zum genauen Wert der Gegenstände sowie dazu, ob und gegebenenfalls wie die Staatsanwaltschaft auf das in der Verzichtserklärung liegende Übereignungsangebot des Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305 Rn. 22) reagiert hatte, hat der Senat in seinem Beschluss nicht abschließend beurteilen können, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sich der Verzicht des Angeklagten auf den staatlichen Einziehungsanspruch ausgewirkt hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Februar 2024 - 5 StR 484/23 Rn. 5). - BGH, 23.05.2024 - 5 StR 68/24
Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Strafzumessungsakt; …
Auszug aus BGH, 08.10.2024 - 5 StR 356/24
Da Schuld- und Strafausspruch infolge des Senatsbeschlusses vom 14. Februar 2024 bereits vor Inkrafttreten des KCanG insgesamt rechtskräftig waren, kam die Berücksichtigung milderen Rechts nach § 2 Abs. 3 StGB nicht mehr in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 2024 - 5 StR 68/24 Rn. 14).
- BGH, 16.12.2025 - 5 StR 482/25
Rechtsfehlerhaft angeordnete Einziehung von Wertersatz; Handeltreiben mit und …
Rn. 6 Die erstmalige Anordnung der Einziehung von Tatmitteln im zweiten Rechtsgang, in welchem insoweit allein nochmals über die Einziehung des Wertes von Taterträgen zu entscheiden war, verstößt gegen § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2024 - 5 StR 356/24 Rn. 5).
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Rechtsprechung
| BGH, 19.09.2024 - 5 StR 356/24 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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§ 140 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO
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Verfahrensgang
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