Rechtsprechung
| BGH, 05.09.2017 - 5 StR 361/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB
Voraussetzungen des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Wohnungsbegriff; Kellerräume; räumliche und bauliche Einheit; keine Zugangshindernisse; Wochenendhäuser; vorrübergehende Nutzung als Unterkunft) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wohnungseinbruchdiebstahl: Erstreckung des Wohnungsbegriffs auf Kellerräume und Wochenendhäuser
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 244 Abs 1 Nr 3 StGB, § 267 StPO
Wohnungseinbruchdiebstahl: Erstreckung des Wohnungsbegriffs auf Kellerräume und Wochenendhäuser - IWW
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Wohnungsbegriff
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wohnungseinbruchsdiebstahl: Einbruch durch den Keller eines Wochenendhauses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Wohnungsbegriff
Verfahrensgang
- LG Dresden, 23.02.2017 - 4 KLs 424 Js 16136/16
- BGH, 05.09.2017 - 5 StR 361/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 14
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BGH, 03.05.2001 - 4 StR 59/01
Wirksamer mündlicher und protokollierter Eröffnungsbeschluß …
Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 5 StR 361/17
Wohnungen sind abgeschlossene und überdachte Räume, die Menschen zumindest vorübergehend als Unterkunft dienen und nicht bloße Arbeits-, Geschäfts- oder Ladenräume sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. April 2008 - 4 StR 126/08, NStZ 2008, 514 f.; vom 20. Mai 2005 - 2 StR 129/05, NStZ 2005, 631, und vom 3. Mai 2001 - 4 StR 59/01).Insofern gilt nichts anderes als bei Hotelzimmern (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2001 - 4 StR 59/01, NStZ-RR 2002, 68), Wohnmobilen und Wohnwagen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 1 StR 462/16, BGHSt 61, 285).
- BGH, 11.10.2016 - 1 StR 462/16
Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der Wohnung; Anwendung auf Wohnmobile und …
Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 5 StR 361/17
Insofern gilt nichts anderes als bei Hotelzimmern (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2001 - 4 StR 59/01, NStZ-RR 2002, 68), Wohnmobilen und Wohnwagen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 1 StR 462/16, BGHSt 61, 285). - BGH, 24.04.2008 - 4 StR 126/08
(Versuchter) Wohnungseinbruchsdiebstahl (einschränkende Auslegung des …
Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 5 StR 361/17
Wohnungen sind abgeschlossene und überdachte Räume, die Menschen zumindest vorübergehend als Unterkunft dienen und nicht bloße Arbeits-, Geschäfts- oder Ladenräume sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. April 2008 - 4 StR 126/08, NStZ 2008, 514 f.; vom 20. Mai 2005 - 2 StR 129/05, NStZ 2005, 631, und vom 3. Mai 2001 - 4 StR 59/01).
- BGH, 08.06.2016 - 4 StR 112/16
Wohnungseinbruchsdiebstahl (Einbruch in Kellerräume)
Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 5 StR 361/17
Anders als bei vom Wohnbereich getrennten Kellerräumen in einem Mehrfamilienhaus trifft dies beim Keller eines Einfamilienhauses regelmäßig zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juni 2014 - 4 StR 173/14, StV 2015, 113, und vom 8. Juni 2016 - 4 StR 112/16, StV 2016, 639;… Vogel in LKStGB, 12. Aufl., § 244 Rn. 76). - BGH, 22.02.2012 - 1 StR 378/11
Anforderungen des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Bedeutung "in eine Wohnung": …
Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 5 StR 361/17
Dies gilt sowohl, wenn der Täter sich von dort ungehindert Zugang zum ohne weiteres erreichbaren Wohnbereich im Erd- oder Obergeschoss verschafft, als auch dann, wenn er aus derartigen Räumen stiehlt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11, NStZ 2013, 120 f.). - BGH, 03.06.2014 - 4 StR 173/14
Voraussetzungen des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Einsteigen in eine Wohnung: …
Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 5 StR 361/17
Anders als bei vom Wohnbereich getrennten Kellerräumen in einem Mehrfamilienhaus trifft dies beim Keller eines Einfamilienhauses regelmäßig zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juni 2014 - 4 StR 173/14, StV 2015, 113, und vom 8. Juni 2016 - 4 StR 112/16, StV 2016, 639;… Vogel in LKStGB, 12. Aufl., § 244 Rn. 76). - BGH, 20.05.2005 - 2 StR 129/05
Wohnungseinbruchsdiebstahl (Begriff der Wohnung: Abgrenzung zu Geschäftsräumen …
Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 5 StR 361/17
Wohnungen sind abgeschlossene und überdachte Räume, die Menschen zumindest vorübergehend als Unterkunft dienen und nicht bloße Arbeits-, Geschäfts- oder Ladenräume sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. April 2008 - 4 StR 126/08, NStZ 2008, 514 f.; vom 20. Mai 2005 - 2 StR 129/05, NStZ 2005, 631, und vom 3. Mai 2001 - 4 StR 59/01).
- BGH, 22.01.2020 - 3 StR 526/19
Kein Verlust der Wohnungseigenschaft durch Tod der Bewohner im Fall des einfachen …
Wohnungen sind abgeschlossene und überdachte Räume, die Menschen zumindest vorübergehend als Unterkunft dienen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. September 2017 - 5 StR 361/17, BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3 Wohnung 4 mwN;… vom 24. April 2008 - 4 StR 126/08, NStZ 2008, 514 Rn. 4). - BGH, 04.11.2025 - 5 StR 483/25
Gartenlaube als Wohnung im Sinne des Wohnungseinbruchsdiebstahls
Denn Wohnungen im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB sind abgeschlossene und überdachte Räume, die Menschen zumindest vorübergehend als Unterkunft dienen und nicht bloße Arbeits-, Geschäfts- oder Ladenräume sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. September 2017 - 5 StR 361/17, BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3 Wohnung 4 mwN; vom 11. Oktober 2016 - 1 StR 462/16, NJW 2017, 1186). - BGH, 12.10.2021 - 5 StR 219/21
Schwerer Wohnungseinbruchsdiebstahl: Öffnen der Wohnungstür mit einem falschen …
Zwar ist der Angeklagte in diesem Fall - anders als das Landgericht meint - nicht in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung "eingebrochen", denn er hat nicht die Tür der Privatwohnung, sondern nur des Treppenhauses des Mehrfamilienhauses aufgehebelt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. September 2017 - 5 StR 361/17, NStZ-RR 2018, 14, 15). - BGH, 24.08.2021 - 6 StR 344/21
Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der Wohnung: Nebenräume)
Nebenräume unterfallen dem Wohnungsbegriff dann, wenn sie durch eine unmittelbare Verbindung dem Wohnbereich typischerweise zuzuordnen sind, weil sie - wie etwa die Kellerräume eines Einfamilienhauses - mit der Wohnung räumlich und baulich eine Einheit bilden bzw. so mit ihr verbunden sind, dass keine erheblichen Zugangshindernisse zu den Wohnräumen mehr bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11, NStZ 2013, 120; Beschlüsse vom 5. September 2017 - 5 StR 361/17, NStZ-RR 2018, 14, 15; vom 24. März 2021 - 6 StR 46/21). - BGH, 14.03.2024 - 2 StR 7/24
Wohnungseinbruchdiebstahl mit Waffen (Konkurrenzen: einheitliches …
Dies ist unabhängig davon, ob in dem Eindringen in den Fitnessraum und danach in den Gebäudeflur des Mehrfamilienhauses ein (zunächst gescheiterter) Versuch des Wohnungseinbruchdiebstahls zu sehen oder aber zu verneinen ist (vgl. dazu ablehnend BGH…, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 4 StR 112/16 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 5. September 2017 - 5 StR 361/17 -, juris), weil der Angeklagte, der nicht in eine bestimmte Wohnung einbrechen wollte, sondern sich - auf welche Weise auch immer - Zugang zu einer beliebigen Wohnung verschaffen wollte, "unmittelbar im Anschluss hieran" (UA S. 10) am selben Tatobjekt (...) die vollendete Tat beging, entgegen der Auffassung des Landgerichts weder in zeitlicher noch in örtlicher Hinsicht eine Tatmehrheit begründende Zäsur vorliegt und der Versuch im Verhältnis zu der Vollendung derselben Tat subsidiär ist.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".