Rechtsprechung
| BGH, 29.08.2000 - 5 StR 364/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 54 StGB; § 67 Abs. 2 StGB
Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Bezüglich der Höhe einbezogener Freiheitsstrafe widersprüchliches Urteil) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 67 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Urteilsgründe - Beweiswürdigung - Gesamtfreiheitsstrafe - Vollstreckungsreihenfolge - Widerspruch - Strafvollstreckung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.04.1991 - 4 StR 121/91
Anrechnung der Untersuchungshaft bei teilweisem Vorwegvollzug der Strafe
Auszug aus BGH, 29.08.2000 - 5 StR 364/00
Rn. 6 Der neue Tatrichter wird Gelegenheit haben, im Rahmen der Entscheidung gemäß § 67 Abs. 2 StGB, bei der er das Schlechterstellungsverbot aus § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO zu beachten hat, auch dem Angeklagten günstigere Vollstreckungsregelungen zu erwägen (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 5, 7, 8, 15). - BGH, 31.01.1990 - 3 StR 492/89
Anforderungen an die für die Dauer des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe …
Auszug aus BGH, 29.08.2000 - 5 StR 364/00
Rn. 6 Der neue Tatrichter wird Gelegenheit haben, im Rahmen der Entscheidung gemäß § 67 Abs. 2 StGB, bei der er das Schlechterstellungsverbot aus § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO zu beachten hat, auch dem Angeklagten günstigere Vollstreckungsregelungen zu erwägen (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 5, 7, 8, 15). - BGH, 06.05.1998 - 2 StR 57/98
Zweifel am Geständnis - Rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung - Wechselnde …
Auszug aus BGH, 29.08.2000 - 5 StR 364/00
Die Urteilsgründe sollen nicht das abgeschaffte Protokoll über den Inhalt von Angeklagten-, Zeugen- und Sachverständigenäußerungen ersetzen, sondern das Ergebnis der Hauptverhandlung in der durch den jeweiligen Fall gebotenen sachlogischen Struktur wiedergeben und würdigen und so die Nachprüfung der getroffenen Entscheidung, insbesondere der nach Lage des Falles erforderlichen Beweiswürdigung, ermöglichen (vgl. BGH NStZ 1998, 475). - BGH, 11.11.1998 - 5 StR 572/98
Anordung des Vorwegvollzugs der Hälfte der Freiheitsstrafe vor Vollzug der …
Auszug aus BGH, 29.08.2000 - 5 StR 364/00
Rn. 6 Der neue Tatrichter wird Gelegenheit haben, im Rahmen der Entscheidung gemäß § 67 Abs. 2 StGB, bei der er das Schlechterstellungsverbot aus § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO zu beachten hat, auch dem Angeklagten günstigere Vollstreckungsregelungen zu erwägen (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 5, 7, 8, 15). - BGH, 15.08.1989 - 1 StR 412/89
Rehabilitationsinteresse eines Angeklagten - Strafvollzug als sinnvolle Vorstufe …
Auszug aus BGH, 29.08.2000 - 5 StR 364/00
Rn. 6 Der neue Tatrichter wird Gelegenheit haben, im Rahmen der Entscheidung gemäß § 67 Abs. 2 StGB, bei der er das Schlechterstellungsverbot aus § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO zu beachten hat, auch dem Angeklagten günstigere Vollstreckungsregelungen zu erwägen (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 5, 7, 8, 15).
- BGH, 09.05.2001 - 2 StR 130/01
Anrechnung einer in England verbüßten Haftstrafe; Umfang der Darstellung von …
Sie kann unter - hier allerdings nicht gegebenen - Umständen sogar den Bestand des Urteils gefährden, wenn die Besorgnis besteht, der Tatrichter sei davon ausgegangen, eine breite Darstellung der erhobenen Beweise könne die gebotene eigenverantwortliche Würdigung ersetzen (vgl. zu allem u.a. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2000 - 3 StR 287/00; vom 29. August 2000 - 5 StR 364/00; vom 26. Mai 2000 - 3 StR 165/00; vom 7. Juli 1998 - 4 StR 252/98 und vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98 jeweils m.w.N.). - BGH, 09.05.2001 - 2 StR 130/01 Sie kann unter - hier allerdings nicht gegebenen - Umständen sogar den Bestand des Urteils gefährden, wenn die Besorgnis besteht, der Tatrichter sei davon ausgegangen, eine breite Darstellung der erhobenen Beweise könne die gebotene eigenverantwortliche Würdigung ersetzen (vgl. zu allem u.a. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2000 - 3 StR 287/00; vom 29. August 2000 - 5 StR 364/00; vom 26. Mai 2000 - 3 StR 165/00; vom 7. Juli 1998 - 4 StR 252/98 und vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98 jeweils m.w.N.).
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