Rechtsprechung
| BGH, 04.09.2002 - 5 StR 376/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 66 StGB; § 106 Abs. 2 Satz 1 JGG; § 473 Abs. 4 StPO
Keine Sicherungsverwahrung gegen einen Heranwachsenden; Kostentragung (Quotelung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 4; ; JGG § 106 Abs. 2 Satz 1
- Wolters Kluwer
Vergewaltigung - Anordnung von Sicherungsverwahrung - Heranwachsender - Rechtsmittelkosten - Revisionskosten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 7 § 106 Abs. 2
Sicherungsverwahrung gegen einen Heranwachsenden - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.10.1986 - 4 StR 553/86
Maß des erreichten Teilerfolges hinsichtlich der Ermäßigung der Revisionsgebühr
- BGH, 11.08.1993 - 2 StR 384/93
Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in den Urteilsgründen, nicht aber …
Auszug aus BGH, 04.09.2002 - 5 StR 376/02
Angemessen ist es vielmehr, gemäß § 473 Abs. 4 StPO ein Drittel der Rechtsmittelkosten der Staatskasse aufzuerlegen (vgl. zu den Nebenklägerauslagen BGHR StPO § 473 Abs. 4 Quotelung 6 und 7). - BGH, 06.03.1990 - 1 StR 666/89
Auferlegung der Rechtsmittelgebühr bei Erfolg des Rechtmittels - Vorliegen eines …
- BGH, 26.07.1988 - 4 StR 331/88
Entfallen der Anordnungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 04.09.2002 - 5 StR 376/02
Rn. 2 Dadurch ist das Gewicht des Rechtsfolgenausspruchs so gemindert, daß es unbillig wäre, dem Angeklagten die gesamten Rechtsmittelkosten aufzubürden (vgl. zum Wegfall einer Unterbringung nach § 63 StGB BGHR StPO § 473 Abs. 4 Quotelung 1 und 3).
- BGH, 15.01.2025 - 4 StR 363/24
Rückfallverjährung (Anwendung auf Maßregeln im Ermessen des Gerichts)
Durch den Wegfall der Maßregel ist das Gewicht des Rechtsfolgenausspruchs so gemindert, dass es unbillig wäre, dem Angeklagten die gesamten Rechtsmittelkosten aufzubürden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - 1 StR 528/10; vom 4. September 2002 - 5 StR 376/02 mwN).
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