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Rechtsprechung
   BGH, 28.11.2018 - 5 StR 379/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,44740
BGH, 28.11.2018 - 5 StR 379/18 (https://dejure.org/2018,44740)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2018 - 5 StR 379/18 (https://dejure.org/2018,44740)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2018 - 5 StR 379/18 (https://dejure.org/2018,44740)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB
    Niedrige Beweggründe (Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland; anderer Kulturkreis; Nichtanerkennung der sittlichen und rechtlichen Werte; Tatbegehung wegen vorausgegangener verbaler Herabsetzung verstorbener Angehöriger; Zugehörigkeit des ...

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 206
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines …

    Auszug aus BGH, 28.11.2018 - 5 StR 379/18
    Gefühlsregungen wie Wut, Zorn, Ärger, Hass und Rachsucht kommen nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NStZ 2006, 286, 287 mwN).

    Vielmehr hätte das Landgericht in diesem Zusammenhang erwägen müssen, dass die Tötung von Personen lediglich aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Familie der im Vorfeld mit den Angeklagten in Streit geratenen Personen und aufgrund ihres gemeinsamen Auftretens mit diesen wegen der Inkonnexität von Anlass und Tat nach den Maßstäben der hiesigen Rechtsordnung besonders verwerflich sein kann (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1011).

  • BGH, 10.06.2009 - 2 StR 103/09

    Körperverletzung mit Todesfolge bei Mittäterschaft (Zurechnung; Vorhersehbarkeit; …

    Auszug aus BGH, 28.11.2018 - 5 StR 379/18
    Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, dass das zur erneuten Verhandlung berufene Schwurgericht zu prüfen haben wird, ob sich die Angeklagten - wie das Landgericht in den Urteilsgründen ausgeführt hat - im Fall 3 der Urteilsgründe zusätzlich einer tateinheitlich verwirklichten (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 103/09, NStZ-RR 2009, 309, 310) Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 Abs. 1 StGB) schuldig gemacht haben.
  • BGH, 28.11.2017 - 5 StR 480/17

    Mord (niedrige Beweggründe; subjektive Seite; Vorstellungen der …

    Auszug aus BGH, 28.11.2018 - 5 StR 379/18
    Dabei ist der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt (…vgl. BGH, aaO und Beschluss vom 28. November 2017 - 5 StR 480/17, NStZ 2018, 92).
  • BGH, 28.06.2005 - 3 StR 176/05

    Verwertung eines vom Verteidiger abgegebenen Geständnisses (Genehmigung durch den …

    Auszug aus BGH, 28.11.2018 - 5 StR 379/18
    Damit hat sich der Angeklagte selbst zur Sache eingelassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 3 StR 176/05, NStZ-RR 2005, 353; vom 27. Februar 2007 - 3 StR 38/07, NStZ 2007, 349; vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 516/08, NStZ 2009, 282, 283;… näher MüKoStPO/Arnoldi, § 243 Rn. 66 mwN).
  • BGH, 27.02.2007 - 3 StR 38/07

    Inbegriff der Hauptverhandlung (zu Protokoll gereichte Erklärung des …

    Auszug aus BGH, 28.11.2018 - 5 StR 379/18
    Damit hat sich der Angeklagte selbst zur Sache eingelassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 3 StR 176/05, NStZ-RR 2005, 353; vom 27. Februar 2007 - 3 StR 38/07, NStZ 2007, 349; vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 516/08, NStZ 2009, 282, 283;… näher MüKoStPO/Arnoldi, § 243 Rn. 66 mwN).
  • BGH, 09.12.2008 - 3 StR 516/08

    Einlassung durch Verlesung einer vorbereiteten Erklärung (Abweichung zwischen …

    Auszug aus BGH, 28.11.2018 - 5 StR 379/18
    Damit hat sich der Angeklagte selbst zur Sache eingelassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 3 StR 176/05, NStZ-RR 2005, 353; vom 27. Februar 2007 - 3 StR 38/07, NStZ 2007, 349; vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 516/08, NStZ 2009, 282, 283;… näher MüKoStPO/Arnoldi, § 243 Rn. 66 mwN).
  • BGH, 26.05.1967 - 2 StR 129/67
    Auszug aus BGH, 28.11.2018 - 5 StR 379/18
    Zur Überprüfung steht damit der gesamte (tateinheitliche) Schuldspruch im Fall 3 (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 1967 - 2 StR 129/67, BGHSt 21, 256, 258).
  • BGH, 07.05.2019 - 1 StR 150/19

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Niedrigkeit der Beweggründe bei Tötung des …

    a) Im Ausgangspunkt zutreffend ist das Landgericht allerdings zunächst davon ausgegangen, dass Beweggründe dann niedrig im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB sind, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und daher besonders, d.h. in deutlich weitreichenderem Maße als bei einem Totschlag, verachtenswert sind (BGH…, Urteil vom 21. Februar 2018 - 1 StR 351/17 Rn. 10 mwN), und dass Gefühlsregungen wie Zorn, Wut, Enttäuschung oder Verärgerung niedrige Beweggründe sein können, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen, also nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind (BGH, Urteil vom 28. November 2018 - 5 StR 379/18 Rn. 16;… Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 422/18 Rn. 20).
  • BGH, 17.04.2024 - 1 StR 92/24

    Abgelehnter Antrag auf Entpflichtung eines Pflichtverteidiger (Differenzen über …

    Gefühlsregungen wie Zorn, Wut, Enttäuschung oder Verärgerung können niedrige Beweggründe sein, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen, also nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind (BGH, Urteil vom 28. November 2018 - 5 StR 379/18 Rn. 16;… Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 422/18 Rn. 20).
  • BGH, 11.11.2020 - 5 StR 124/20

    Mord (Heimtücke; für die Tatausführung getroffene Vorkehrungen; Fortwirken; …

    Dabei ist der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt (vgl. BGH, Urteile vom 28. November 2018 - 5 StR 379/18, NStZ 2019, 206, 207 mwN; vom 13. November 2019 - 5 StR 466/19, NStZ-RR 2020, 40, 41).
  • BGH, 12.09.2019 - 5 StR 399/19

    Wut, Ärger, Hass und Rache als niedrige Beweggründe (Gesamtwürdigung; niedrige …

    Bei einer Tötung aus Wut, Ärger, Hass oder Rache kommt es darauf an, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 28. November 2018 - 5 StR 379/18, NStZ 2019, 206 mwN).
  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Rn. 206 Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe einer Tat "niedrig" sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren vorzunehmen (st. Rspr.;… vgl. BGH Urt. v. 11.10.2005 - 1 StR 195/05, NStZ 2006, 284, 285; Beschl. v. 10.1.2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1011; Urt. v. 28.11.2018 - 5 StR 379/18).
  • BGH, 22.07.2020 - 5 StR 543/19

    Niedrige Beweggründe bei einem versuchten "Ehrenmord": Objektiver und subjektiver …

    Rn. 9 a) Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe einer Tat "niedrig" sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren vorzunehmen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05, NStZ 2006, 284, 285; Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1011; Urteil vom 28. November 2018 - 5 StR 379/18).
  • BGH, 30.03.2022 - 5 StR 358/21

    Nach tödlichem Messerstich gegen 13-Jährigen im Berliner Monbijou-Park: BGH …

    Gefühlsregungen wie Wut, Zorn, Ärger, Hass und Rachsucht kommen dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 22. Juli 2020 - 5 StR 543/19, NStZ 2020, 617; vom 28. November 2018 - 5 StR 379/18, NStZ 2019, 206, 207).

    Dies würde die Annahme niedriger Beweggründe nahelegen (vgl. BGH, Urteile vom 22. Juli 2020 - 5 StR 543/19, NStZ 2020, 617; vom 28. November 2018 - 5 StR 379/18, NStZ 2019, 206, 207;… vom 16. Februar 2012 - 3 StR 346/11 Rn. 11; vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 273/11; vom 29. November 2007 - 4 StR 425/07, NStZ 2008, 273, 275;… MüKoStGB/Schneider, 4. Aufl., § 211 Rn. 95 ff.).

  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und …

    Rn. 530 Niedrige Beweggründe liegen nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn die Motive einer Tötung nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen, d.h. wenn die Beweggründe für die Tat in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag verachtenswert erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.1987, Az. 2 StR 559/87; Urteil vom 18.10.1995, Az. 2 StR 341/95; Urteil vom 11.01.2000, Az. 1 StR 505/99; Urteil vom 02.02.2000, Az. 2 StR 550/99; Urteil vom 03.09.2002, Az. 5 StR 139/02; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18; Urteil vom 28.11.2018, Az. 5 StR 379/18).

    Die Beurteilung erfordert eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren; hierbei sind insbesondere das Verhältnis zwischen Anlass und Tat, die Vorgeschichte der Tat, eine den Täter oder das Opfer treffende Verantwortung an einer Konflikteskalation und das unmittelbar vorherrschende Tatmotiv im Zusammenhang mit sonstigen Beweggründen, Handlungsantrieben und Einstellungen des Täters gegenüber der Person und dem Lebensrecht des Opfers zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.04.2007, Az. 5 StR 548/06; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18; Urteil vom 28.11.2018, Az. 5 StR 379/18; Beschluss vom 12.09.2019, Az. 5 StR 399/19; Urteil vom 11.05.2022, Az. 2 StR 445/21).

    Bei normalpsychologischen Tatantrieben hängt die Einordnung der Beweggründe als niedrig davon ab, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (vgl. BGH, Urteil vom 30.08.2012, Az. 4 StR 84/12; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18; Urteil vom 28.11.2018, Az. 5 StR 379/18); das ist beispielsweise der Fall, wenn die tatmotivierende Gefühlsregung jedes nachvollziehbaren Grundes entbehrt (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2000, Az. 4 StR 499/00; Urteil vom 28.01.2003, Az. 5 StR 310/02; Urteil vom 01.03.2012, Az. 3 StR 425/11).

  • BGH, 27.03.2024 - 5 StR 446/23

    Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe (allgemeine sittliche Würdigung; tiefste …

    bb) Das Motiv der Selbstjustiz - wie sie der Angeklagte nach der Wertung der Strafkammer im Hinblick auf den Vorfall am Nachmittag letztlich geübt hat - kommt als niedriger Beweggrund in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008; Urteil vom 28. November 2018 - 5 StR 379/18 Rn. 18, NStZ 2019, 206).

    Denn für die sozialethische Bewertung von Handlungsantrieben, die aus einem als verletzend erlebten Opferverhalten resultieren, ist die Verantwortung des Täters hierfür (Vorverschulden) ein wesentlicher Punkt, der im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung nicht außen vor bleiben darf (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2022 - 5 StR 479/22, NStZ 2023, 231; Urteil vom 28. November 2018 - 5 StR 379/19 Rn. 18, NStZ 2019, 206;… MüKoStGB/Schneider, 4. Aufl., § 211 Rn. 105).

  • BGH, 13.11.2019 - 5 StR 466/19

    Mord (Ausnutzungsbewusstsein bei Heimtücke; Ableitung aus dem objektiven …

    Dabei ist der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2018 - 5 StR 379/18, NStZ 2019, 206 mwN).
  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20

    Strafverfahren wegen versuchten Mordes: Versuchsbeginn bei Zurennen auf das …

  • BGH, 16.04.2024 - 6 StR 365/23

    Nebenklage (Anschlusserklärung des Nebenklägers); Pflicht zur elektronischen …

  • LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20

    Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot, …

  • LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22

    Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von …

  • BGH, 11.05.2022 - 2 StR 445/21

    Mord (heimtückespezifisches Ausnutzungsbewusstsein: Vorliegen, Ableitung aus dem …

  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

  • BGH, 15.08.2019 - 5 StR 236/19

    Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe (Gesamtwürdigung; subjektives Element; …

  • LG Magdeburg, 22.12.2020 - 21 Ks 8/20
  • LG Bochum, 17.07.2025 - 7 Ks 8/25
  • LG Oldenburg, 24.11.2022 - 5 Ks 6/22

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord

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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.2018 - 5 StR 379/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,44730
BGH, 27.11.2018 - 5 StR 379/18 (https://dejure.org/2018,44730)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2018 - 5 StR 379/18 (https://dejure.org/2018,44730)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2018 - 5 StR 379/18 (https://dejure.org/2018,44730)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 395 Abs. 1 StPO; § 400 Abs. 1 StPO
    Zulässigkeit der Nebenklagerevision (beschränkte Anfechtungsbefugnis; unausgeführte allgemeine Sachrüge; ausdrücklich und eindeutig formuliertes Angriffsziel; zweifelsfreies Feststehen der Rechtsmittelbefugnis nach der Prozesslage)

  • openjur.de

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Unzulässigkeit der Revision der Nebenklage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.2018 - 4 StR 489/17

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 5 StR 379/18
    Die Erhebung der - wie hier - unausgeführten allgemeinen Sachrüge reicht deshalb grundsätzlich nicht, um eine zulässige Nebenklagerevision zu erheben (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. August 2018 - 3 StR 246/18 und vom 27. Februar 2018 - 4 StR 489/17, je mwN).
  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 246/18

    Unzulässigkeit der Revision des Nebenklägers

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 5 StR 379/18
    Die Erhebung der - wie hier - unausgeführten allgemeinen Sachrüge reicht deshalb grundsätzlich nicht, um eine zulässige Nebenklagerevision zu erheben (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. August 2018 - 3 StR 246/18 und vom 27. Februar 2018 - 4 StR 489/17, je mwN).
  • BGH, 08.09.2026 - 5 StR 302/26
    Eine Konstellation, in der von diesem Grundsatz eine Ausnahme zu machen wäre (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 5 StR 379/18 Rn. 3 ff.), liegt nicht vor.
  • OLG Hamburg, 13.01.2021 - 2 Rev 32/20

    Anfechtungsziel des Nebenklägers; Nebenklagebefugnis-Katalogtat bei unbenanntem …

    Aufgrund der beschränkten Anfechtungsbefugnis muss der Nebenkläger deshalb innerhalb der Revisionsbegründungsfrist das Ziel seines Rechtsmittels ausdrücklich und eindeutig angeben (BGH, Beschluss vom 27. November 2018, Az.: 5 StR 379/18, BeckRS 2018, 33938;… Meyer-Goßner/Schmitt, § 400 Rn. 6).

    Rn. 8 b) Zulässig ist die allgemeine nicht ausgeführte Sachrüge ausnahmsweise dann, wenn sich das Rechtsmittel gegen ein freisprechendes Urteil richtet und dem Angeklagten ausschließlich ein nebenklagefähiges Delikt zu Last gelegt wird (BGH, Beschluss vom 27. November 2018, Az.: 5 StR 379/18, BeckRS 2018, 33938;… KMR/Kulhanek, § 400 Rn. 8;… KK/Walther, § 400 Rn. 3).

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