Rechtsprechung
| BGH, 15.08.2018 - 5 StR 381/18 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 283 StGB
Verhältnis von Bankrotthandlung und Zahlungseinstellung (kein Verhältnis von Ursache und Wirkung erforderlich; Zusammenhang; Betroffenheit derselben Gläubiger) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Zusammenhang zwischen Bankrotthandlung und Zahlungseinstellung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 283 Abs 1 StGB, § 283 Abs 6 StGB
Zusammenhang zwischen Bankrotthandlung und Zahlungseinstellung - IWW
§§ 82 Absatz 1 Nr. 5, 8 Absatz 3 Satz 1 GmbHG, § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 283 Abs. 6 StGB, § 283 Abs. 1 Nr. 7b StGB, § 283 Abs. 1 Nr. 8 StGB
- Wolters Kluwer
Schuldspruch wegen Beihilfe zum vorsätzlichen Bankrott in Tateinheit mit Beihilfe zur vorsätzlichen Insolvenzverschleppung; Falschangabe gegenüber dem Registergericht
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 283 Abs. 6
Schuldspruch wegen Beihilfe zum vorsätzlichen Bankrott in Tateinheit mit Beihilfe zur vorsätzlichen Insolvenzverschleppung; Falschangabe gegenüber dem Registergericht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 06.03.2018 - 11 KLs 214 Js 40675/09
- BGH, 15.08.2018 - 5 StR 381/18
Papierfundstellen
- NStZ 2019, 212
- StV 2019, 41 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.03.2009 - 5 StR 353/08
Firmenbestattung und Bankrott (Verschleierung seiner wirklichen geschäftlichen …
Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 5 StR 381/18
Soweit der Senat über die Verletzung der Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses nach § 283 Abs. 1 Nr. 7b StGB hinaus (dazu BGH…, Beschluss vom 22. Mai 1991 - 2 StR 453/90, BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 7b Zeit 1) eine Ausnahme auch für die in § 283 Abs. 1 Nr. 8 StGB bezeichneten Handlungen erwogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 5 StR 353/08, NStZ 2009, 635, 636), nimmt er aus den genannten Gründen hiervon Abstand. - BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 5 StR 381/18
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt und entspricht allgemeiner Ansicht im Schrifttum, dass die Bankrotthandlung und die Zahlungseinstellung (§ 283 Abs. 6 StGB) grundsätzlich nicht im Verhältnis von Ursache und Wirkung stehen müssen, sondern die Bankrotthandlung der Zahlungseinstellung auch nachfolgen kann; erforderlich ist nur ein Zusammenhang zwischen ihr und der Zahlungseinstellung in dem Sinne, dass dieselben Gläubiger sowohl durch die Bankrotthandlung benachteiligt als auch von der Zahlungseinstellung betroffen werden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1951 - 1 StR 171/51, BGHSt 1, 186, 191;… MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., vor § 283 Rn. 93;… LKStGB/Tiedemann, 12. Aufl., vor § 283 Rn. 100;… Reinhart in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., vor § 283 StGB Rn. 43). - BGH, 22.05.1991 - 2 StR 453/90
Ausbleiben des Angeklagten in der Fortsetzungsverhandlung bei selbst …
Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 5 StR 381/18
Soweit der Senat über die Verletzung der Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses nach § 283 Abs. 1 Nr. 7b StGB hinaus (dazu BGH, Beschluss vom 22. Mai 1991 - 2 StR 453/90, BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 7b Zeit 1) eine Ausnahme auch für die in § 283 Abs. 1 Nr. 8 StGB bezeichneten Handlungen erwogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 5 StR 353/08, NStZ 2009, 635, 636), nimmt er aus den genannten Gründen hiervon Abstand.
- BGH, 09.06.2022 - 5 StR 407/21
Bankrotthandlungen im Rahmen sog. Firmenbestattungen; Beihilfe durch gewerbliche …
Entgegen der Auffassung des Angeklagten L. ist es für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 283 Abs. 1 Nr. 8 Alt. 2 StGB rechtlich ohne Belang, ob die Zahlungen vor oder nach den im Rahmen der "Firmenbestattungen" verübten Verschleierungshandlungen eingestellt worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2018 - 5 StR 381/18, BGHR StGB § 283 Abs. 6 Zahlungseinstellung 1).
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