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| BGH, 14.10.1958 - 5 StR 382/58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.01.1953 - 1 StR 628/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.10.1958 - 5 StR 382/58
Die Auffassung der Strafkammer, daß der Käufer des Volkswagens, L., im Sinne des § 263 StGB in seinem Vermögen geschädigt worden ist, obwohl er gemäß § 932 BGB Eigentum an dem Wagen erworben hat, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 1, 92, 94 [BGH 04.04.1951 - 1 StR 92/51]; 3, 370, 372) [BGH 09.01.1953 - 1 StR 628/52]. - BGH, 04.04.1951 - 1 StR 92/51
Weitergabe eines durch Betrug erlangten Schecks an einen gutgläubigen Dritten …
Auszug aus BGH, 14.10.1958 - 5 StR 382/58
Die Auffassung der Strafkammer, daß der Käufer des Volkswagens, L., im Sinne des § 263 StGB in seinem Vermögen geschädigt worden ist, obwohl er gemäß § 932 BGB Eigentum an dem Wagen erworben hat, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 1, 92, 94 [BGH 04.04.1951 - 1 StR 92/51]; 3, 370, 372) [BGH 09.01.1953 - 1 StR 628/52]. - BGH, 11.12.1953 - 1 StR 284/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.10.1958 - 5 StR 382/58
Schon ein solches Angebot zum Kauf ist eine Zueignungshandlung (vgl. RGSt 73, 253; BGH 1 StR 284/53 vom 1. Dezember 1953 bei Dallinger MDR 1954, 398 [BGH 09.04.1954 - 5 StR 727/53] zu § 246 StGB). - RG, 10.07.1939 - 3 D 513/39
Eine vollendete Unterschlagung kann darin liegen, daß der Täter einem anderen aus …
Auszug aus BGH, 14.10.1958 - 5 StR 382/58
Schon ein solches Angebot zum Kauf ist eine Zueignungshandlung (vgl. RGSt 73, 253; BGH 1 StR 284/53 vom 1. Dezember 1953 bei Dallinger MDR 1954, 398 [BGH 09.04.1954 - 5 StR 727/53] zu § 246 StGB).
- BGH, 13.03.1962 - 1 StR 387/61
Rechtsmittel
Daß der Angeklagte sie nicht von der Wirtin, sondern von den anderen Kellnerinnen und Kellnern erhielt, steht der Annahme einer Veruntreuung nicht entgegen (RGSt 4, 386;… BGH Urt. v. 16. April 1953 - 3 StR 227/52 - S. 11 , v. 8. April 1954 - 3 StR 379/53 - S. 6 - und vom 14. Oktober 1958 - 5 StR 382/58 - S. 3, 4).
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