Rechtsprechung
| BGH, 14.11.2017 - 5 StR 395/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 29 BtMG; § 46 StGB; § 52 StGB
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verbindung von Einzelhandlungen zur Tateinheit bei Zusammentreffen der Bezahlung einer früheren sowie der Übergabe einer neuen Lieferung; Nichterreichen des Drogenmarktes als Strafmilderungsgrund) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Konkurrenzenverhältnis von mehreren Beihilfehandlungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 52 StGB
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Konkurrenzenverhältnis von mehreren Beihilfehandlungen - IWW
- Wolters Kluwer
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Verbindung von Einzelhandlungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit; Zusammentreffen der Bezahlung einer früheren Lieferung und der Übergabe einer neuen Drogenmenge jeweils als ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Verbindung von Einzelhandlungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit; Zusammentreffen der Bezahlung einer früheren Lieferung und der Übergabe einer neuen Drogenmenge jeweils als ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wenn der Dealer später zahlt - Tateinheit und Beihilfe
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 08.05.2017 - 4 KLs 55/16
- BGH, 14.11.2017 - 5 StR 395/17
Papierfundstellen
- StV 2018, 501
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BGH, 23.06.1993 - 2 StR 47/93
Vorliegen von Tateinheit bei mehreren Tathandlungen
Auszug aus BGH, 14.11.2017 - 5 StR 395/17
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden Einzelhandlungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit verbunden, wenn die Bezahlung einer früheren Lieferung und die Übergabe einer neuen Drogenmenge jeweils als Teilakte des Handeltreibens zusammentreffen (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, NStZ 2014, 162 f.; Beschlüsse vom 23. Juni 1993 - 2 StR 47/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97 mwN; vom 15. Juli 2014 - 5 StR 169/14, und vom 13. Januar 2016 - 4 StR 322/15, NStZ 2016, 420 mwN).Damit hat es das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes, den ein Nichterreichen des Drogenmarktes darstellt, rechtsfehlerhaft strafschärfend gewertet (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 1993 - 2 StR 47/93, aaO;… Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG 8. Aufl., Vorbemerkung zu §§ 29 ff. BtMG Rn. 113).
- BGH, 15.07.2014 - 5 StR 169/14
Ausnahmsweise Ausschluss des Beruhens auf einer Verletzung der Mitteilungspflicht …
Auszug aus BGH, 14.11.2017 - 5 StR 395/17
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden Einzelhandlungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit verbunden, wenn die Bezahlung einer früheren Lieferung und die Übergabe einer neuen Drogenmenge jeweils als Teilakte des Handeltreibens zusammentreffen (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, NStZ 2014, 162 f.;… Beschlüsse vom 23. Juni 1993 - 2 StR 47/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97 mwN; vom 15. Juli 2014 - 5 StR 169/14, und vom 13. Januar 2016 - 4 StR 322/15, NStZ 2016, 420 mwN). - BGH, 25.04.2013 - 4 StR 418/12
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff …
Auszug aus BGH, 14.11.2017 - 5 StR 395/17
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden Einzelhandlungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit verbunden, wenn die Bezahlung einer früheren Lieferung und die Übergabe einer neuen Drogenmenge jeweils als Teilakte des Handeltreibens zusammentreffen (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, NStZ 2014, 162 f.;… Beschlüsse vom 23. Juni 1993 - 2 StR 47/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97 mwN; vom 15. Juli 2014 - 5 StR 169/14, und vom 13. Januar 2016 - 4 StR 322/15, NStZ 2016, 420 mwN).
- BGH, 22.01.2010 - 2 StR 563/09
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tateinheit bei Bezahlung der …
Auszug aus BGH, 14.11.2017 - 5 StR 395/17
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden Einzelhandlungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit verbunden, wenn die Bezahlung einer früheren Lieferung und die Übergabe einer neuen Drogenmenge jeweils als Teilakte des Handeltreibens zusammentreffen (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, NStZ 2014, 162 f.;… Beschlüsse vom 23. Juni 1993 - 2 StR 47/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97 mwN; vom 15. Juli 2014 - 5 StR 169/14, und vom 13. Januar 2016 - 4 StR 322/15, NStZ 2016, 420 mwN). - BGH, 21.01.2014 - 1 StR 664/13
Konkurrenzen bei mehreren Beihilfehandlungen (Akzessorietät; nicht ausschließbare …
Auszug aus BGH, 14.11.2017 - 5 StR 395/17
Da hier B. das ihm zum Weiterverkauf überlassene Rauschgift jeweils erst bei der nächsten Lieferung bezahlte und mithin die Betäubungsmittelgeschäfte in einem Handlungsteil zusammentrafen, bezogen sich die drei Unterstützungshandlungen des Angeklagten nur auf eine einzige Haupttat des Lieferanten Y. und stellen somit auch nur ein einheitliches Beihilfedelikt dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - 1 StR 664/13, NStZ 2014, 465 mwN, und vom 9. Dezember 2014 - 2 StR 381/14). - BGH, 13.01.2016 - 4 StR 322/15
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Auszug aus BGH, 14.11.2017 - 5 StR 395/17
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden Einzelhandlungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit verbunden, wenn die Bezahlung einer früheren Lieferung und die Übergabe einer neuen Drogenmenge jeweils als Teilakte des Handeltreibens zusammentreffen (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, NStZ 2014, 162 f.;… Beschlüsse vom 23. Juni 1993 - 2 StR 47/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97 mwN; vom 15. Juli 2014 - 5 StR 169/14, und vom 13. Januar 2016 - 4 StR 322/15, NStZ 2016, 420 mwN). - BGH, 09.12.2014 - 2 StR 381/14
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Auszug aus BGH, 14.11.2017 - 5 StR 395/17
Da hier B. das ihm zum Weiterverkauf überlassene Rauschgift jeweils erst bei der nächsten Lieferung bezahlte und mithin die Betäubungsmittelgeschäfte in einem Handlungsteil zusammentrafen, bezogen sich die drei Unterstützungshandlungen des Angeklagten nur auf eine einzige Haupttat des Lieferanten Y. und stellen somit auch nur ein einheitliches Beihilfedelikt dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - 1 StR 664/13, NStZ 2014, 465 mwN, und vom 9. Dezember 2014 - 2 StR 381/14).
- BGH, 23.02.2022 - 2 StR 444/21
Strafzumessung (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: in den Verkehr Geraten der …
Die Tatsache, dass verkauftes Rauschgift in den Verkehr gelangt, ist deshalb kein Strafschärfungsgrund (vgl. Senat…, Beschluss vom 26. Juni 1993 - 2 StR 47/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; BGH, Beschlüsse vom 14. November 2017 - 5 StR 395/17, juris Rn. 8; vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18, StV 2019, 325, 326). - BGH, 22.05.2018 - 4 StR 100/18
Strafzumessung bei Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln
Die Tatsache, dass verkauftes Rauschgift in den Verkehr gelangt, ist deshalb kein Strafschärfungsgrund (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2017 - 5 StR 395/17 Rn. 8; Beschluss vom 23. Juni 1993 - 2 StR 47/93). - BGH, 12.03.2026 - 2 StR 780/25
Aufhebung des Urteils des LG im Strafausspruch des Angeklagten sowie im …
Die Tatsache, dass verkauftes Rauschgift in den Verkehr gelangt, ist deshalb kein Strafschärfungsgrund (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 1993 - 2 StR 47/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; vom 14. November 2017 - 5 StR 395/17, Rn. 8, und vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18, StV 2019, 325, 326). - BGH, 15.10.2019 - 3 StR 439/19
Konkurrenzrechtliche Beurteilung von mehreren Beihilfehandlungen zu einer …
Aufgrund der Akzessorietät der Teilnahme sind mehrere Beihilfehandlungen zu einer - gegebenenfalls auch nur auf Grund teilweiser Überschneidung in der Ausführungshandlung tateinheitlichen - Haupttat rechtlich als nur eine Beihilfetat zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2017, 5 StR 395/17, Rn. 5, juris; BGH…, Beschluss vom 9. Dezember 2014, 2 StR 381/14, Rn. 6, juris; BGH, NStZ 2014, 465).
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