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| BGH, 17.10.1961 - 5 StR 398/61, alt: 5 StR 526/60 |
Zitiervorschläge
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1961 - 5 StR 398/61, alt: 5 StR 526/60 (https://dejure.org/1961,7728)
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Formulierung des Schuldspruchs bei verschiedenen Ausführungsarten einer Falschbeurkundung im Amt - Tateinheitliche Verurteilung wegen gewinnsüchtigen Verwahrungsbruchs
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 13.10.1981 - 1 StR 471/81
Verpflichtung des Tatrichters zur Darstellung der eigenverantwortlich getroffenen …
Von den in § 267 StPO angeführten Ausnahmen abgesehen hat es die Praxis seit jeher zugelassen, daß auf das Ergebnis rechtskräftig abgeschlossener Abschnitte desselben, gegen den gleichen Angeklagten gerichteten Verfahrens - wie zum Beispiel den rechtskräftigen Schuldspruch und die ihm zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen - in der verfahrensbeendigenden Entscheidung ohne weiteres Bezug genommen werden darf (vgl. BGH, U. v. 20.9.1960 - 1 StR 286/60;U. v. 17.10.1961 - 5 StR 398/61; BGH NJW 1962, 59, 60 [BGH 31.10.1961 - 1 StR 401/61]; BGHSt 24, 274, 275 [BGH 17.12.1971 - 2 StR 5221/71]; BGH, B. v. 4.6.1976 - 2 StR 247/76; Fuhrmann JR 1962, 81, 83). - BGH, 14.05.1962 - 5 StR 51/62
Prüfung einer Verfahrensrüge bei Durchgreifen einer Sachrüge - Anzugebendes …
Es empfiehlt sich, in der neuen Hauptverhandlung die Feststellungen zum rechtskräftigen Schuld- und Strafausspruch wegen Untreue einschließlich des Lebenslaufs des Angeklagten zu verlesen, in die Formel des künftigen Urteils jedoch nur die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aufzunehmen und in den Gründen nur die Bewilligung oder Ablehnung der Strafaussetzung zu rechtfertigen, also keine Feststellungen über den Sachverhalt oder über die Strafzumessung unnötig zu wiederholen (vgl. das Urteil 5 StR 398/61 vom 17. Oktober 1961 in der Strafsache gegen Jahn - 144 KLs 1/60 der Staatsanwaltschaft in Hamburg -). - BGH, 31.10.1961 - 1 StR 401/61
Gerechte Strafe für den Fall des schweren Diebstahls im Rückfall; Verweisung …
Der betreffende Teil des Urteilssatzes des Landgerichts ("Der Angeklagte Hirschvogel ist außer dem im Urteil ... vom 3.6.1960 festgestellten Verbrechen des schweren Diebstahls i.R. schuldig eines weiteren Verbrechens der Sachhehlerei i.R. ...") entsprach der Sach- und Rechtslage (BGH 5 StR 398/61 v. 17. Oktober 1961 S. 3; Kleinknecht/Müller, Anm. 8 zu § 354 StPO; vgl. auch § 260 Abs. 4 Satz 4 StPO).
- BGH, 08.05.1962 - 5 StR 354/61
Einhaltung einer Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen …
Es empfiehlt sich, in der neuen Verhandlung die Feststellungen, die dem rechtskräftigen Schuldspruch zugrunde liegen, aus dem Urteil vom 27. März 1961 zu verlesen, sie jedoch in den künftigen Urteilsgründen nicht zu wiederholen, sondern als bekannt vorauszusetzen (vgl. die Entscheidung des Senats 5 StR 398/61 vom 17. Oktober 1961 in den Akten 144 KLs 1/60 der Staatsanwaltschaft Hamburg). - BGH, 26.06.1962 - 5 StR 232/62
Rechtsmittel
Es empfielt sich, in der neuen Hauptverhandlung die Feststellungen über den rechtskräftigen Schuld- und Strafausspruch zu verlesen, sie jedoch in den schriftlichen Urteilsgründen als bekannt vorauszusetzen (vgl. das Urteil 5 StR 398/61 vom 17. Oktober 1961 in der Strafsache gegen Jahn - 144 KLs 1/60 der Staatsanwaltschaft in Hamburg). - BGH, 19.12.1961 - 5 StR 495/61
Rechtsmittel
Es empfiehlt sich, in der neuen Verhandlung die Feststellungen über die Taten, für welche die Strafe festzusetzen ist, aus dem Urteil vom 22. Juni 1961 zu verlesen, jedoch die rechtskräftigen Schuldsprüche nicht in der Formel des neuen Urteils und die ihnen zugrunde liegenden Feststellungen nicht in seinen Gründen zu wiederholen (vgl. das Urteil 5 StR 398/61 vom 17. Oktober 1961 in der Strafsache gegen Jahn - 144 KLs 1/60 der Staatsanwaltschaft in Hamburg).
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