Rechtsprechung
| BGH, 02.06.2010 - 5 StR 42/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29a BtMG; § 31 Nr. 1 BtMG; § 49 Abs. 2 StGB
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; keine lediglich untergeordnete Beteiligung am Gelingen der Umsatzgeschäfte); Strafrahmenverschiebung (Aufklärungshilfe) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Täterschaft des Zwischenhändlers und des Vermittlers; Wesentlichkeit der Aufklärungshilfe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 BtMG, § 29a BtMG, § 31 Nr 1 BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Täterschaft des Zwischenhändlers und des Vermittlers; Wesentlichkeit der Aufklärungshilfe - Wolters Kluwer
Anforderungen an das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln hinsichtlich eines täterschaftlichen Tatbeitrags
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Anforderungen an das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln hinsichtlich eines täterschaftlichen Tatbeitrags - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 17.11.2009 - 1 KLs 10/09
- BGH, 02.06.2010 - 5 StR 42/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 319
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft: …
Auszug aus BGH, 02.06.2010 - 5 StR 42/10
Zwar darf die Weite des Begriffs des Handeltreibens nicht dazu verleiten, eine mit den Grundsätzen der §§ 25 ff. StGB nicht mehr zu vereinbarende Einheitstäterschaft einzuführen, indem jede möglicherweise unter das Merkmal des Handeltreibens zu subsumierende Tätigkeit ohne Rücksicht auf ihr Gewicht für das Gesamtgeschehen und auf das Interesse des Beteiligten am Gelingen des Umsatzgeschäfts mit täterschaftlichem Handeltreiben gleichgesetzt wird (vgl. BGHSt - GS - 51, 219, 221 m.w.N.).
- BGH, 02.06.2022 - 2 StR 12/22
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Handeltreiben durch eigennützige Förderung fremder Verkäufe kann insbesondere auch bei Vermittlung eines Absatzgeschäftes oder bei Nennung potentieller Kunden erfüllt sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18, NStZ-RR 2019, 117; vom 2. Juli 2010 - 5 StR 42/10, NStZ-RR 2010, 319 je mwN). - BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch eigennützige Förderung fremder …
Handeltreiben durch eigennützige Förderung fremder Verkäufe kann insbesondere auch bei Vermittlung eines Absatzgeschäftes oder bei Nennung potentieller Kunden erfüllt sein (BGH, Urteile vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20; vom 4. Oktober 1978 - 3 StR 232/78, NJW 1979, 1259; Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18, NStZ-RR 2019, 117 f.; vom 2. Juni 2010 - 5 StR 42/10, NStZ-RR 2010, 319; vom 12. Januar 1995 - 4 StR 757/94 jeweils mwN; vgl. zur Einziehung des Werts von Taterträgen in Vermittlungsfällen BGH, Urteil vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, NStZ-RR 2019, 22). - BGH, 08.06.2022 - 5 StR 168/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch die eigennützige Förderung fremder …
Handeltreiben durch eigennützige Förderung fremder Verkäufe kann insbesondere auch bei Vermittlung eines Absatzgeschäftes oder bei Nennung potentieller Kunden erfüllt sein (BGH, Urteile vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20; vom 4. Oktober 1978 - 3 StR 232/78, NJW 1979, 1259; Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18, NStZ-RR 2019, 117 f.; vom 2. Juni 2010 - 5 StR 42/10, NStZ-RR 2010, 319; vom 12. Januar 1995 - 4 StR 757/94 jeweils mwN; vgl. zur Einziehung des Werts von Taterträgen in Vermittlungsfällen BGH, Urteil vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, NStZ-RR 2019, 22). - BGH, 15.10.2013 - 3 StR 224/13
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewaffnung eines Teilnehmers …
Sollte die Strafkammer - was der Senat aufgrund des Darstellungsmangels nicht abschließend beurteilen kann - letztlich von einer unwesentlichen Aufklärungshilfe ausgegangen sein, hätte sie auch dies in den Urteilsgründen näher darlegen müssen (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2010 - 5 StR 42/10, NStZ-RR 2010, 319). - LG Bonn, 05.10.2021 - 21 KLs 6/21 Der Angeklagte I ist auch Täter und nicht bloß Gehilfe, da er nicht lediglich eine untergeordnete Beteiligung am Gelingen des Umsatzgeschäftes hatte, die z.B. sich in einer bloßen Botenfunktion erschöpfte (vgl. BGH, Beschl. 02.06.2010, 5 StR 42/10, Rn. 4).
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