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Rechtsprechung
   BGH, 24.09.2025 - 5 StR 423/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,31282
BGH, 24.09.2025 - 5 StR 423/25 (https://dejure.org/2025,31282)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2025 - 5 StR 423/25 (https://dejure.org/2025,31282)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2025 - 5 StR 423/25 (https://dejure.org/2025,31282)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB
    Mord (Heimtücke; Arglosigkeit bei dauernden Konfliktsituationen; niedrige Beweggründe bei Tötung als Machtdemonstration)

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2026, 44
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.03.2024 - 5 StR 446/23

    Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe (allgemeine sittliche Würdigung; tiefste …

    Auszug aus BGH, 24.09.2025 - 5 StR 423/25
    Lässt sich kein dominantes Motiv feststellen, ist ein Handeln aus niedrigen Beweggründen anzunehmen, wenn sämtliche denkbaren Motive auf sittlich tiefster Stufe stehen (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2024 - 5 StR 446/23, NStZ 2025, 154 f. mwN).

    Tötungen zur Bestrafung von Kontrahenten, zur Machtdemonstration oder zur Ausübung von Selbstjustiz rechtfertigen aber regelmäßig die Annahme niedriger Beweggründe (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2024 - 5 StR 446/23, NStZ 2025, 154, 155 mwN).

  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04

    Heimtückemord (bedingter Anstiftervorsatz; Gleichgültigkeit hinsichtlich der …

    Auszug aus BGH, 24.09.2025 - 5 StR 423/25
    Dem steht nicht von vornherein entgegen, wenn der Täter handelt, um einem ihm verbundenen Tatbeteiligten zu Gefallen und zu Hilfe zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2005 - 2 StR 229/04, BGHSt 50, 1, 8).
  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 84/12

    Versuchter Mord (Heimtücke bei grundsätzlicher Angst des Opfers vor dem Täter: …

    Auszug aus BGH, 24.09.2025 - 5 StR 423/25
    Bei Opfern, die auf Grund von bestehenden Konfliktsituationen oder früheren Bedrohungen dauerhaft Angst um ihr Leben haben, kann ein Wegfall der Arglosigkeit aber erst dann in Betracht gezogen werden, wenn für sie ein akuter Anlass für die Annahme bestand, dass der ständig befürchtete Angriff auf ihr Leben oder ihre körperliche Unversehrtheit nun unmittelbar bevorstehe (…vgl. BGH, Urteile vom 4. Dezember 2024 - 2 StR 352/24 Rn. 26; vom 30. August 2012 - 4 StR 84/12, NStZ 2013, 337, 338).
  • BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17

    Voraussetzungen der Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kausalzusammenhang; …

    Auszug aus BGH, 24.09.2025 - 5 StR 423/25
    Eine auf früheren Aggressionen und einer feindseligen Atmosphäre beruhende latente Angst des Opfers steht der Annahme von Arglosigkeit nicht entgegen; denn es kommt darauf an, ob es gerade im Tatzeitpunkt mit Angriffen auf sein Leben gerechnet hat (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2017 - 5 StR 338/17, NStZ 2018, 97, 98 mwN;… ausf. MüKoStGB/Schneider, 5. Aufl., § 211 Rn. 151 ff.).
  • BGH, 28.06.2016 - 3 StR 120/16

    Versuchter Heimtückemord durch Einsatz einer Schusswaffe (Arglosigkeit; offen …

    Auszug aus BGH, 24.09.2025 - 5 StR 423/25
    Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2016 - 3 StR 120/16, NJW 2016, 2899; Urteile vom 11. Mai 2022 - 5 StR 361/21, NStZ-RR 2022, 277, 279; vom 1. Februar 2024 - 4 StR 287/23, NStZ 2025, 152, 153).
  • BGH, 01.02.2024 - 4 StR 287/23

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, kurze Zeitspanne, Beweiswürdigung; Strafmilderung: …

    Auszug aus BGH, 24.09.2025 - 5 StR 423/25
    Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2016 - 3 StR 120/16, NJW 2016, 2899; Urteile vom 11. Mai 2022 - 5 StR 361/21, NStZ-RR 2022, 277, 279; vom 1. Februar 2024 - 4 StR 287/23, NStZ 2025, 152, 153).
  • BGH, 04.12.2024 - 2 StR 352/24

    Schuldfähigkeit (Rechtsfrage; Darlegungsanforderungen: Auswirkungen der …

    Auszug aus BGH, 24.09.2025 - 5 StR 423/25
    Bei Opfern, die auf Grund von bestehenden Konfliktsituationen oder früheren Bedrohungen dauerhaft Angst um ihr Leben haben, kann ein Wegfall der Arglosigkeit aber erst dann in Betracht gezogen werden, wenn für sie ein akuter Anlass für die Annahme bestand, dass der ständig befürchtete Angriff auf ihr Leben oder ihre körperliche Unversehrtheit nun unmittelbar bevorstehe (vgl. BGH, Urteile vom 4. Dezember 2024 - 2 StR 352/24 Rn. 26; vom 30. August 2012 - 4 StR 84/12, NStZ 2013, 337, 338).
  • BGH, 23.07.2020 - 3 StR 77/20

    Mordmerkmal der Heimtücke: Arglosigkeit des Tatopfers trotz vorangegangener …

    Auszug aus BGH, 24.09.2025 - 5 StR 423/25
    Die Ablehnung der Arglosigkeit ist mithin nicht tragfähig begründet (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2020 - 3 StR 77/20 Rn. 11 ff.).
  • BGH, 11.05.2022 - 5 StR 361/21

    Heimtücke (Arg- und Wehrlosigkeit; Fehlen von schweren Verletzungen und …

    Auszug aus BGH, 24.09.2025 - 5 StR 423/25
    Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2016 - 3 StR 120/16, NJW 2016, 2899; Urteile vom 11. Mai 2022 - 5 StR 361/21, NStZ-RR 2022, 277, 279; vom 1. Februar 2024 - 4 StR 287/23, NStZ 2025, 152, 153).
  • BGH, 12.06.2026 - 5 StR 738/24

    Verurteilung eines Kardiologen der Berliner Charité wegen zweifachen Totschlags …

    Bei der Beurteilung, ob der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen gehandelt haben könnte, sind sämtliche feststellbaren Umstände in die Gesamtwürdigung einzubeziehen (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2025 - 5 StR 423/25 Rn. 17 mwN, NStZ 2026, 44, 46).
  • BGH, 16.07.2026 - 5 StR 125/26

    Strafzumessung der Beihilfe zum versuchten Mord i.R.e. Attentats

    Der danach von Anfang an auf Selbstjustiz hinauslaufende Tatplan hätte das Landgericht zur Prüfung drängen müssen, ob die Angeklagte aus niedrigen Beweggründen im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB handelte (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2025 - 5 StR 423/25, NStZ 2026, 44, 46).
  • BGH, 13.01.2026 - 1 StR 216/25

    Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen wegen Totschlags an einem tunesischen …

    Rn. 15 Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2025 - 5 StR 423/25 Rn. 12 mwN).

    Eine auf früheren Aggressionen und einer feindseligen Atmosphäre beruhende latente Angst des Opfers steht der Annahme von Arglosigkeit nicht entgegen; denn es kommt darauf an, ob es gerade im Tatzeitpunkt mit Angriffen auf sein Leben gerechnet hat (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2025 - 5 StR 423/25 Rn. 12 mwN).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2026 - 11 S 1142/25

    Feststellung des Freizügigkeitsverlusts aufgrund Tötungsdelikt - Selbstjustiz

    Das Motiv der Selbstjustiz wird daher auch als niedriger Beweggrund qualifiziert, der es ermöglicht, die Tötung eines Menschen nicht nur als Totschlag (§ 212 StGB), sondern als Mord (§ 211 StGB ) einzustufen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 24.09.2025 - 5 StR 423/25 - juris Rn. 20 …und vom 27.03.2024 - 5 StR 446/23 - juris Rn. 17 m.w.N.).Die Haltung des Klägers, es sei gerechtfertigt, Fehlverhalten der jeweiligen Partner gegenüber der Tochter bzw. den Enkeln in eigener Regie mit Mitteln der Gewalt bis hin zur Tötung zu ahnden, stellt den Rechtsstaat und dessen Institutionen grundlegend infrage.
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