Rechtsprechung
| BGH, 08.12.2016 - 5 StR 424/15 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 17 OWiG; § 30 OWiG
Anforderungen an die Darstellung der Bemessungsfaktoren bei Festsetzung der Geldbuße gegen eine juristische Person (Unrechtsgehalt der Bezugstat; wirtschaftliche Situation des Unternehmens; Nettoprinzip; Abzug von Kosten und Aufwendungen; Schätzung; Darstellung der ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Bemessung einer Geldbuße gegen eine juristische Person
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 4 OWiG, § 30 Abs 3 OWiG
Bemessung einer Geldbuße gegen eine juristische Person - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 30 OWiG, §§ 30 Abs. 3, 17 Abs. 4 OWiG, § 17 Abs. 4 OWiG
- Wolters Kluwer
Banden- und gewerbsmäßiger Subventionsbetrug; Aufhebung der Aussprüche über Geldbußen auf die Revision; Bemessung der Höhe der Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personengesellschaft; Bemessung der Geldbuße nach dem Unrechtsgehalt der Bezugstat und deren ...
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Banden- und gewerbsmäßiger Subventionsbetrug; Aufhebung der Aussprüche über Geldbußen auf die Revision; Bemessung der Höhe der Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personengesellschaft; Bemessung der Geldbuße nach dem Unrechtsgehalt der Bezugstat und deren ...
- rechtsportal.de
Banden- und gewerbsmäßiger Subventionsbetrug; Aufhebung der Aussprüche über Geldbußen auf die Revision; Bemessung der Höhe der Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personengesellschaft; Bemessung der Geldbuße nach dem Unrechtsgehalt der Bezugstat und deren ...
- datenbank.nwb.de
Bemessung einer Geldbuße gegen eine juristische Person
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Geldbuße gegen eine juristische Person: Wirtschaftlicher Vorteil?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Geldbuße gegen eine juristische Person - und ihre Bemessung
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Höhe des Bußgelds bei juristischer Person
Verfahrensgang
- LG Dresden, 16.01.2015 - 5 KLs 912 Js 4893/04
- BGH, 08.12.2016 - 5 StR 424/15
Papierfundstellen
- StV 2018, 43
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 28.08.2019 - NotSt (Brfg) 1/18
Verhängung einer Geldbuße bei standeswidrigem Beurkundungsverhalten eines Notars
Eine solche Auslegung ist beispielsweise ganz überwiegende Meinung zu § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG, wonach die für eine Ordnungswidrigkeit zu verhängende Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen soll (sogenanntes Nettoprinzip; vgl. zu § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2016 - 5 StR 424/15, wistra 2017, 242, juris Rn. 4 f. …und vom 18. Mai 2017 - 3 StR 103/17, NJW 2017, 2565 Rn. 32; siehe aber auch zu im Rahmen des § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG nicht abzugsfähigen Gemeinkosten BGH…, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, juris, Rn. 42 mwN). - BGH, 27.04.2022 - 5 StR 278/21
Revision der Nebenbeteiligten gegen die Unternehmensgeldbuße (Ahndungs- und …
Für die Bestimmung des Abschöpfungsteils gebietet der Begriff des "Vorteils" damit eine Saldierung, in deren Rahmen von den durch die Tat erlangten wirtschaftlichen Zuwächsen die Kosten und sonstigen Aufwendungen des Betroffenen abzuziehen sind; es gilt das Nettoprinzip (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 5 StR 424/15, wistra 2017, 242; zur Anwendung des Nettoprinzips vgl. ferner BGH, Urteil vom 18. Mai 2017 - 3 StR 103/17, NJW 2017, 2565;… Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13 Rn. 42, insoweit in BGHSt 59, 34 nicht abgedruckt). - BGH, 18.05.2017 - 3 StR 103/17
Verjährungsbeginn bei Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr …
Der - nach herrschender Meinung auf der Grundlage des Nettoprinzips zu bestimmende (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 5 StR 424/15, juris Rn. 4 f.;… KK/Rogall aaO, Rn. 141 mwN;… offen gelassen im Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, aaO) - wirtschaftliche Vorteil, der der Personenvereinigung aus der Tat zugeflossen ist, stellt jedoch nach § 30 Abs. 3, § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG rechnerisch im Regelfall die untere Grenze der Geldbuße dar.
- OLG Frankfurt, 07.03.2023 - 3 ORbs 8/23
Abzüge nach dem Nettoprinzip des § 17 Abs. 4 S. 1 OWiG
In diesem Rahmen sind von den durch die Tat erlangten wirtschaftlichen Zuwächsen die Kosten und Aufwendungen des Betroffenen abzuziehen (BGH, Beschl. v. 8.12.2016 - 5 StR 424/15, StV 2018, 43 [Ls. 2]).Hypothetische Gewinne, etwa aus der Fortsetzung legalen Verhaltens, bleiben dabei allerdings außer Betracht, ebenso mögliche Erstattungsansprüche Dritter (BGH, Beschl. v. 8.12.2016 - 5 StR 424/15, wistra 2017, 242, 243 f. Tz. 4;… Krenberger/Krumm-OWiG, 7. Aufl. 2022, 30 Rn. 42;… KK-OWiG/Rogall aaO., § 30 Rn. 141).
- BGH, 24.10.2017 - 1 StR 226/17
Begrenzte Revisibilität der Strafzumessung
Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist dagegen ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2017 - 1 StR 606/16, wistra 2017, 242 mwN). - BayObLG, 30.04.2026 - 201 ObOWi 287/26
Feststellungsanforderungen bei Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische …
Der wirtschaftliche Vorteil, der nach dem Nettoprinzip zu bestimmen ist (…BGH, Urt. v. 27.04.2022 - 5 StR 278/21; Beschluss vom 08.12.2016 - 5 StR 424/15), besteht in diesem Fall (anders als bei einem Verstoß gegen den Inhalt der Genehmigung selbst oder gegen Bedingungen, unter denen diese erteilt wurde) nicht in dem für die Fahrt gezahlten Entgelt, sondern nur in den durch die Nichtbeachtung der Auflage ersparten Aufwendungen, im konkreten Fall somit in den für den Einsatz eines der deutschen Sprache mächtigen Fahrers ersparten Aufwendungen anstelle eines der deutschen Sprache nicht mächtigen. - BayObLG, 06.03.2024 - 202 ObOWi 168/24
Bußgeldbemessung unter Berücksichtigung des durch die Tat gezogenen …
Hiernach bemisst sich der Vorteil nach den durch die Tat erlangten wirtschaftlichen Zuwächsen, von denen die Kosten und sonstigen Aufwendungen des Betroffenen abzuziehen sind, soweit sie durch den Erwerbsvorgang veranlasst bzw. im unmittelbaren Zusammenhang mit der zu ahndenden Tat entstanden sind und ohne diese Tat nicht angefallen wären (…BGH, Urt. v. 27.04.2022 - 5 StR 278/21 = StraFo 2022, 296 = wistra 2022, 344 = wistra 2022, 390 = NZWiSt 2022, 410 = NStZ 2023, 359 = CCZ 2023, 199 = BGHR OWiG § 17 Abs. 3 Selbstreinigungsprozesses 1 = BGHR OWiG § 17 Abs. 4 Vorteil 1; Beschluss vom 08.12.2016 - 5 StR 424/15 = ZInsO 2017, 763 = wistra 2017, 242).
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