Rechtsprechung
| BGH, 10.11.2021 - 5 StR 424/21 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 21 StGB; § 63 StGB
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit (konkret fehlende Unrechtseinsicht; positive Feststellung; erheblich verminderte Schuldfähigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Verminderte Schuldfähigkeit bei verminderter Einsichtsfähigkeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Verminderte Schuldfähigkeit bei verminderter Einsichtsfähigkeit - IWW
- Wolters Kluwer
Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus durch Feststellung einer erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus durch Feststellung einer erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 31.05.2021 - 612 KLs 3/21
- BGH, 10.11.2021 - 5 StR 424/21
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2022, 7
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.11.2018 - 5 StR 449/18
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Auszug aus BGH, 10.11.2021 - 5 StR 424/21
Ein Täter, der trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall die Einsicht in das Unrecht seiner Tat gehabt hat, ist - sofern nicht seine Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war - voll schuldfähig, womit auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht in Betracht kommt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 1966 - 2 StR 529/65, BGHSt 21, 27, 28; Beschlüsse vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, NJW 2013, 246, 247; vom 9. April 2013 - 5 StR 120/13, NJW 2013, 2043, 2044, und vom 7. November 2018 - 5 StR 449/18, NStZ 2019, 78 mwN). - BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65
Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen …
Auszug aus BGH, 10.11.2021 - 5 StR 424/21
Ein Täter, der trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall die Einsicht in das Unrecht seiner Tat gehabt hat, ist - sofern nicht seine Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war - voll schuldfähig, womit auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht in Betracht kommt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 1966 - 2 StR 529/65, BGHSt 21, 27, 28; Beschlüsse vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, NJW 2013, 246, 247; vom 9. April 2013 - 5 StR 120/13, NJW 2013, 2043, 2044, und vom 7. November 2018 - 5 StR 449/18, NStZ 2019, 78 mwN). - BGH, 20.11.2012 - 1 StR 504/12
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen: Fehlen der …
Auszug aus BGH, 10.11.2021 - 5 StR 424/21
Ein Täter, der trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall die Einsicht in das Unrecht seiner Tat gehabt hat, ist - sofern nicht seine Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war - voll schuldfähig, womit auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht in Betracht kommt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 1966 - 2 StR 529/65, BGHSt 21, 27, 28; Beschlüsse vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, NJW 2013, 246, 247; vom 9. April 2013 - 5 StR 120/13, NJW 2013, 2043, 2044, und vom 7. November 2018 - 5 StR 449/18, NStZ 2019, 78 mwN). - BGH, 09.04.2013 - 5 StR 120/13
Vertikale Teilrechtskraft im Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem …
Auszug aus BGH, 10.11.2021 - 5 StR 424/21
Ein Täter, der trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall die Einsicht in das Unrecht seiner Tat gehabt hat, ist - sofern nicht seine Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war - voll schuldfähig, womit auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht in Betracht kommt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 1966 - 2 StR 529/65, BGHSt 21, 27, 28; Beschlüsse vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, NJW 2013, 246, 247; vom 9. April 2013 - 5 StR 120/13, NJW 2013, 2043, 2044, und vom 7. November 2018 - 5 StR 449/18, NStZ 2019, 78 mwN). - BGH, 18.05.2021 - 6 StR 191/21
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Beurteilung der …
Auszug aus BGH, 10.11.2021 - 5 StR 424/21
Eine solche zweifelsfreie Feststellung ist jedoch für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB zwingende Voraussetzung (vgl. zuletzt nur BGH, Beschluss vom 18. Mai 2021 - 6 StR 191/21 mwN).
- BGH, 01.07.2026 - 2 StR 268/26
Aufhebung der getroffenen Feststelllungen zur inneren Tatseite im Urteil des LG …
Ein Täter, der trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall die Einsicht in das Unrecht seiner Tat gehabt hat, ist - sofern nicht seine Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war - voll schuldfähig, womit auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht in Betracht kommt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 1966 - 2 StR 529/65, BGHSt 21, 27, 28; Beschlüsse vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, NJW 2013, 246, 247; vom 9. April 2013 - 5 StR 120/13, NJW 2013, 2043, 2044; vom 7. November 2018 - 5 StR 449/18, NStZ 2019, 78; vom 11. November 2021 - 5 StR 424/21 [...]).Eine solche zweifelsfreie Feststellung ist jedoch für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB zwingende Voraussetzung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 2021 - 6 StR 191/21 [...]; vom 11. November 2021 - 5 StR 424/21 [...]).
- BGH, 15.03.2022 - 4 StR 60/22
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Beeinträchtigung der …
Dabei muss es sich um einen länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekt handeln, der zumindest eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB sicher begründet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2021 - 5 StR 424/21 Rn. 7 …und vom 18. Mai 2021 - 6 StR 191/21 Rn. 5 mwN). - BGH, 14.01.2026 - 5 StR 632/25
Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen …
Rn. 6 Die Maßregelanordnung nach § 63 StGB setzt die positive Feststellung voraus, dass die Schuldfähigkeit bei der Begehung der Anlasstaten sicher zumindest erheblich vermindert war (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2023 - 4 StR 208/23 Rn. 5; vom 10. November 2021 - 5 StR 424/21 Rn. 5;… vom 6. August 2019 - 3 StR 46/19 Rn. 9; Urteile vom 1. März 2023 - 5 StR 500/22, NStZ-RR 2023, 150 f.;… vom 17. Februar 2021 - 2 StR 294/20 Rn. 33 f.).
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