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| BGH, 30.11.1954 - 5 StR 430/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- RG, 02.12.1929 - II 369/28
1. Muß das Gericht dem Antrag auf Einholung eines Obergutachtens entsprechen, …
Auszug aus BGH, 30.11.1954 - 5 StR 430/54
Unter Gewalt im Sinne des § 177 StGB ist die unter Anwendung körperlicher Kraft erfolgende Einwirkung auf einen anderen zur Beseitigung eines tatsächlich geleisteten oder bestimmt erwarteten Widerstandes zu verstehen (vgl RGSt 64, 113 [114]). - BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …
Auszug aus BGH, 30.11.1954 - 5 StR 430/54
Sie würde nicht in einer dem § 344 Abs. 2 StPO entsprechenden Form erhoben worden sein (vgl hierzu BGHSt 2, 168). - RG, 03.07.1931 - I 586/31
Ist eine Handlung, die sich als Notzucht oder als Verbrechen nach § 176 Abs. 1 …
- BGH, 13.11.1963 - 2 StR 370/63
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung und wegen Diebstahls …
Gewalt im Sinne des § 177 StGB wird schon dann angewendet, wenn in irgendeiner Weise körperliche Kraft zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes eingesetzt wird (BGH Urteil vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1953, 147; Urteil vom 30. November 1954 - 5 StR 430/54). - BGH, 16.03.1971 - 1 StR 54/71
Gewaltbegriff im Sinn des § 177 Strafgesetzbuch (StGB) - Erfüllung des …
Im Hinblick auf die erhebliche Mißhandlung der Zeugin Vo. durch den Angeklagten, die vor November 1969 erfolgte, wird auch zu berücksichtigen sein, daß der Tatbestand des § 177 StGB erfüllt sein kann, wenn eine frühere Gewaltanwendung oder Drohung fortwirkt, das Opfer also nur aus Furcht vor Mißhandlungen keinen tatsächlichen Widerstand leistet (BGH, Urteile vom 30. November 1954 - 5 StR 430/54 - und 13. November 1963 - 2 StR 370/63 -, mitgeteilt bei Pfeiffer-Maul-Schulte, StGB, § 177 Anm. 1; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1970 - 1 StR 394/70 -). - BGH, 07.10.1970 - 2 StR 353/70
Bestimmung des Kraftmaßes im Rahmen einer Verwirklichung von Notzucht
Ein bestimmtes Maß von Gewalt ist nicht erforderlich (RG JW 1935, 2734; 1938, 789; BGH Urteil vom 30. November 1954 - 5 StR 430/54 - Urteil vom 13. November 1963 - 2 StR 370/63 -).
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