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Rechtsprechung
   BGH, 29.05.1952 - 5 StR 441/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,3146
BGH, 29.05.1952 - 5 StR 441/52 (https://dejure.org/1952,3146)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1952 - 5 StR 441/52 (https://dejure.org/1952,3146)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1952 - 5 StR 441/52 (https://dejure.org/1952,3146)
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.11.1951 - 4 StR 563/51
    Auszug aus BGH, 29.05.1952 - 5 StR 441/52
    Zur Gewerbsmäßigkeit im Sinne des § 260 StGB ist die Absicht des Täters, sich durch wiederholte Begehung von Hehlerei eine fortgesetzte Einnahmequelle mindestens von einiger Dauer zu verschaffen (vgl BGH NJW 1952, 113 18 ), erforderlich und genügend.
  • RG, 22.12.1920 - IV 1480/20

    Zum inneren Tatbestand der Hehlerei.

    Auszug aus BGH, 29.05.1952 - 5 StR 441/52
    Alsdann müssen Umstände festgestellt werden, die dem Angeklagten zur Tatzeit (nicht später) von außen her (nicht auf Grund seines eigenen Verhaltens) die Überzeugung von dem strafbaren Vorerwerb aufdrängten (vgl RGSt 55, 204).
  • BGH, 08.10.1953 - 5 StR 249/53

    Rechtzeitige Beeidigung des Schöffen als wesentlicher Teil der Hauptverhandlung - …

    Die Strafkammer hat hierdurch nicht, was allerdings zu Bedenken Anlaß geben könnte, die Dinge insofern miteinander vermengt, daß sie einmal bedingten Vorsatz feststellt und gleichzeitig von der Beweisregel des § 259 StGB Gebrauch macht (vgl RGSt 55, 204 u. 5 StR 441/52 vom 29.5.1952).
  • BGH, 06.11.1952 - 5 StR 341/52

    Rechtsmittel

    Alles dieses sind Umstände, die dem Angeklagten zur Tatzeit von außen her die Überzeugung von dem strafbaren Vorerwerb aufdrängen konnten und welche die Strafkammer berechtigten, von der gesetzlichen Beweisregel des § 259 StGB Gebrauch zu machen (vgl. Urteil des Senatsv. 29.5.52 - 5 StR 441/52 - u. RGSt 55, 204).
  • BGH, 17.11.1955 - 3 StR 364/55

    Rechtsmittel

    Sie wirkte nach § 260 StGB strafschärfend, selbst wenn nur ein einziger Fall von Hehlerei festgestellt wurde (BGH 5 StR 441/52 vom 29. Mai 1952, BGH in NJW 1953 S 955).
  • BGH, 23.10.1953 - 2 StR 809/52

    Rechtsmittel

    Es ist aber kein Umstand i.S. des § 259 StGB (vgl. RGSt 55, 204; 64, 4; BGHSt vom 29.5.1952 - 5 StR 441/52 -).
  • BGH, 08.05.1953 - 2 StR 669/52

    Rechtsmittel

    Die gleichgeordnete Bejahung beider oder die Vermengung, die auch das Urteil der Strafkammer zeigt, ist häufig ein Anzeichen für die Mangelhaftigkeit der Feststellungen zum inneren Tatbestand (vgl. BGH vom 29. Mai 1952 - 5 StR 441/52).
  • BGH, 05.03.1953 - 5 StR 875/52

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß er sich dieser - u.a. vom Oberlandesgericht Hamm vertretenen Auffassung - nicht anzuschließen vermag, weil die Aufstellung eines solchen weiteren Erfordernisses dem Gesetz nicht entspricht (vgl. u.a. 4 StR 563/51vom 8. November 1951, 5 StR 441/52 vom 29. Mai 1952).
  • BGH, 06.11.1952 - 4 StR 164/52

    Rechtsmittel

    Auf diese Weise erlangte er Alleingewahrsam an den Geldbeträgen und missbrauchte durch deren Verbrauch seine vom Verband ihm eingeräumte Verfügungsmacht, Unterschlagung liegt auch dann vor, wenn ein Täter Gewahrsam in Zueignungsabsicht begründet (BGH vom 29. Mai 1952, 5 StR 441/52).
  • BGH, 25.09.1952 - 5 StR 498/52

    Rechtsmittel

    Wagen Unterschlagung ist auch strafbar, wer sich eine fremde Sache aneignet, die in niemandes Gewahrsam steht (vgl Urteil des Senatsvom 29.5.52 - 5 StR 441/52 -).
  • BGH, 19.03.1957 - 5 StR 67/57

    Rechtsmittel

    Alsdann müssen Umstände festgestellt werden, die dem Angeklagten zur Tatzeit (nicht später) von außen her (nicht auf Grund seines eigenen Verhaltens) die Überzeugung von dem strafbaren Vorerwerb aufdrängen (vgl. RGSt 55, 204; Urteil des Senats vom 29.5.1952 - 5 StR 441/52 -, insoweit LM Nr. 3 zu § 246 StGB nicht mit abgedruckt).
  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 177/52

    Rechtsmittel

    Dass die Erlangung des Gewahrsams der Zueignung nicht vorauszugehen braucht, Unterschlagung vielmehr auch dann vorliegt, wenn der Täter an Sachen, die in niemandes Gewahrsam stehen, eigenen Gewahrsam in Zueignungsabsicht begründet, steht in der neueren Rechtsprechung fest (vgl. RG JW 1934, 486 Nr. 15; RG DJ 1938, 18 OLG Bremen MDR 1948, 260 Nr. 110; BGH 5 StR 441/52 vom 29.5.52).
  • BGH, 22.10.1953 - 5 StR 236/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.03.1953 - 2 StR 618/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.11.1952 - 5 StR 316/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.09.1952 - 2 StR 388/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.09.1952 - 5 StR 366/52

    Reformatio in peius i.R.e. Verurteilung wegen Hehlerei durch Ankauf - Beihilfe …

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