Rechtsprechung
| BGH, 03.12.2024 - 5 StR 443/24 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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§ 63 StGB; § 66 StGB
Unterbringung (Verwertung früherer Straftaten bei der Gefährlichkeitsprognose; Gesamtwürdigung) - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; BZRG § 52 Abs. 1 Nr. 2
Gutachterliche Beurteilung der Schuldfähigkeit und Gefährlichkeit des Angeklagten; Verwerfung der Revision - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Kiel, 20.03.2024 - 13 KLs 553 Js 60632/21
- BGH, 03.12.2024 - 5 StR 443/24
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2025, 273
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 13.08.2024 - 4 StR 301/24
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …
Auszug aus BGH, 03.12.2024 - 5 StR 443/24
Rn. 3 Diese Ausführungen belegen, dass die beschriebene Neigung zu Gewalt einen individuell bedeutsamen Bedingungsfaktor für die Gefährlichkeit des Angeklagten darstellt, zu dem die Störung gefährlichkeitserhöhend hinzutritt (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2024 - 5 StR 390/23 mwN, NStZ-RR 2024, 239 f.;… vom 15. August 2023 - 5 StR 302/23 Rn. 15; vom 13. August 2024 - 4 StR 301/24, NStZ-RR 2024, 337, 339).Rn. 6 Diesem Zweck - eine möglichst zuverlässige Tatsachenbasis für die Beurteilung der Gefährlichkeit zu schaffen - würde es aber widerstreiten, wollte man individuell bedeutsame Bedingungsfaktoren für die zu erwartende Delinquenz deswegen unbeachtet lassen, weil sie sich aus nicht von der Störung beeinflusstem Vorverhalten ergeben (so aber BGH, Beschlüsse vom 25. August 2022 - 1 StR 265/22; vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20; vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23, NStZ-RR 2023, 201 f.; für die Zulässigkeit einer nicht tragenden Heranziehung Urteil vom 20. Dezember 2023 - 2 StR 359/23; Beschluss vom 22. Juli 2020 - 1 StR 176/20; vgl. demgegenüber Beschlüsse vom 30. Mai 2024 - 5 StR 390/23 mwN, NStZ-RR 2024, 239 f.; vom 15. August 2023 - 5 StR 302/23; vom 13. August 2024 - 4 StR 301/24, NStZ-RR 2024, 337, 339).
- BGH, 15.08.2023 - 5 StR 302/23
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schuldunfähigkeit oder …
Auszug aus BGH, 03.12.2024 - 5 StR 443/24
Rn. 3 Diese Ausführungen belegen, dass die beschriebene Neigung zu Gewalt einen individuell bedeutsamen Bedingungsfaktor für die Gefährlichkeit des Angeklagten darstellt, zu dem die Störung gefährlichkeitserhöhend hinzutritt (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2024 - 5 StR 390/23 mwN, NStZ-RR 2024, 239 f.; vom 15. August 2023 - 5 StR 302/23 Rn. 15; vom 13. August 2024 - 4 StR 301/24, NStZ-RR 2024, 337, 339).Rn. 6 Diesem Zweck - eine möglichst zuverlässige Tatsachenbasis für die Beurteilung der Gefährlichkeit zu schaffen - würde es aber widerstreiten, wollte man individuell bedeutsame Bedingungsfaktoren für die zu erwartende Delinquenz deswegen unbeachtet lassen, weil sie sich aus nicht von der Störung beeinflusstem Vorverhalten ergeben (so aber BGH, Beschlüsse vom 25. August 2022 - 1 StR 265/22; vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20; vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23, NStZ-RR 2023, 201 f.; für die Zulässigkeit einer nicht tragenden Heranziehung Urteil vom 20. Dezember 2023 - 2 StR 359/23; Beschluss vom 22. Juli 2020 - 1 StR 176/20; vgl. demgegenüber Beschlüsse vom 30. Mai 2024 - 5 StR 390/23 mwN, NStZ-RR 2024, 239 f.; vom 15. August 2023 - 5 StR 302/23; vom 13. August 2024 - 4 StR 301/24, NStZ-RR 2024, 337, 339).
- BGH, 30.05.2024 - 5 StR 390/23
Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt …
Auszug aus BGH, 03.12.2024 - 5 StR 443/24
Rn. 3 Diese Ausführungen belegen, dass die beschriebene Neigung zu Gewalt einen individuell bedeutsamen Bedingungsfaktor für die Gefährlichkeit des Angeklagten darstellt, zu dem die Störung gefährlichkeitserhöhend hinzutritt (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2024 - 5 StR 390/23 mwN, NStZ-RR 2024, 239 f.;… vom 15. August 2023 - 5 StR 302/23 Rn. 15; vom 13. August 2024 - 4 StR 301/24, NStZ-RR 2024, 337, 339).Rn. 6 Diesem Zweck - eine möglichst zuverlässige Tatsachenbasis für die Beurteilung der Gefährlichkeit zu schaffen - würde es aber widerstreiten, wollte man individuell bedeutsame Bedingungsfaktoren für die zu erwartende Delinquenz deswegen unbeachtet lassen, weil sie sich aus nicht von der Störung beeinflusstem Vorverhalten ergeben (so aber BGH, Beschlüsse vom 25. August 2022 - 1 StR 265/22; vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20; vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23, NStZ-RR 2023, 201 f.; für die Zulässigkeit einer nicht tragenden Heranziehung Urteil vom 20. Dezember 2023 - 2 StR 359/23; Beschluss vom 22. Juli 2020 - 1 StR 176/20; vgl. demgegenüber Beschlüsse vom 30. Mai 2024 - 5 StR 390/23 mwN, NStZ-RR 2024, 239 f.; vom 15. August 2023 - 5 StR 302/23; vom 13. August 2024 - 4 StR 301/24, NStZ-RR 2024, 337, 339).
- BGH, 20.12.2023 - 2 StR 359/23
Geiselnahme (Rücktritt: Freiwilligkeit, fehlgeschlagener Versuch); Unterbringung …
Auszug aus BGH, 03.12.2024 - 5 StR 443/24
Rn. 6 Diesem Zweck - eine möglichst zuverlässige Tatsachenbasis für die Beurteilung der Gefährlichkeit zu schaffen - würde es aber widerstreiten, wollte man individuell bedeutsame Bedingungsfaktoren für die zu erwartende Delinquenz deswegen unbeachtet lassen, weil sie sich aus nicht von der Störung beeinflusstem Vorverhalten ergeben (so aber BGH, Beschlüsse vom 25. August 2022 - 1 StR 265/22; vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20; vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23, NStZ-RR 2023, 201 f.; für die Zulässigkeit einer nicht tragenden Heranziehung Urteil vom 20. Dezember 2023 - 2 StR 359/23; Beschluss vom 22. Juli 2020 - 1 StR 176/20; vgl. demgegenüber Beschlüsse vom 30. Mai 2024 - 5 StR 390/23 mwN, NStZ-RR 2024, 239 f.; vom 15. August 2023 - 5 StR 302/23; vom 13. August 2024 - 4 StR 301/24, NStZ-RR 2024, 337, 339). - BGH, 19.01.2021 - 4 StR 449/20
Urteilsgründe (Fehlen eigener Feststellungen des neuen Tatrichters nach Aufhebung …
Auszug aus BGH, 03.12.2024 - 5 StR 443/24
Rn. 6 Diesem Zweck - eine möglichst zuverlässige Tatsachenbasis für die Beurteilung der Gefährlichkeit zu schaffen - würde es aber widerstreiten, wollte man individuell bedeutsame Bedingungsfaktoren für die zu erwartende Delinquenz deswegen unbeachtet lassen, weil sie sich aus nicht von der Störung beeinflusstem Vorverhalten ergeben (so aber BGH, Beschlüsse vom 25. August 2022 - 1 StR 265/22; vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20; vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23, NStZ-RR 2023, 201 f.; für die Zulässigkeit einer nicht tragenden Heranziehung Urteil vom 20. Dezember 2023 - 2 StR 359/23; Beschluss vom 22. Juli 2020 - 1 StR 176/20; vgl. demgegenüber Beschlüsse vom 30. Mai 2024 - 5 StR 390/23 mwN, NStZ-RR 2024, 239 f.; vom 15. August 2023 - 5 StR 302/23; vom 13. August 2024 - 4 StR 301/24, NStZ-RR 2024, 337, 339). - BGH, 23.04.2024 - 4 StR 8/24
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …
Auszug aus BGH, 03.12.2024 - 5 StR 443/24
Hier verhält es sich zudem so, dass die aus der Störung resultierende Gefährlichkeit so eng mit der schon zuvor bestehenden Neigung verknüpft ist, dass eine davon losgelöste Beurteilung den Erfordernissen einer umfassenden Gesamtwürdigung nicht gerecht würde (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 23. April 2024 - 4 StR 8/24, NStZ-RR 2024, 305 f.). - BGH, 22.07.2020 - 1 StR 176/20
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 03.12.2024 - 5 StR 443/24
Rn. 6 Diesem Zweck - eine möglichst zuverlässige Tatsachenbasis für die Beurteilung der Gefährlichkeit zu schaffen - würde es aber widerstreiten, wollte man individuell bedeutsame Bedingungsfaktoren für die zu erwartende Delinquenz deswegen unbeachtet lassen, weil sie sich aus nicht von der Störung beeinflusstem Vorverhalten ergeben (so aber BGH, Beschlüsse vom 25. August 2022 - 1 StR 265/22; vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20; vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23, NStZ-RR 2023, 201 f.; für die Zulässigkeit einer nicht tragenden Heranziehung Urteil vom 20. Dezember 2023 - 2 StR 359/23; Beschluss vom 22. Juli 2020 - 1 StR 176/20; vgl. demgegenüber Beschlüsse vom 30. Mai 2024 - 5 StR 390/23 mwN, NStZ-RR 2024, 239 f.; vom 15. August 2023 - 5 StR 302/23; vom 13. August 2024 - 4 StR 301/24, NStZ-RR 2024, 337, 339). - BGH, 25.08.2022 - 1 StR 265/22
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 03.12.2024 - 5 StR 443/24
Rn. 6 Diesem Zweck - eine möglichst zuverlässige Tatsachenbasis für die Beurteilung der Gefährlichkeit zu schaffen - würde es aber widerstreiten, wollte man individuell bedeutsame Bedingungsfaktoren für die zu erwartende Delinquenz deswegen unbeachtet lassen, weil sie sich aus nicht von der Störung beeinflusstem Vorverhalten ergeben (so aber BGH, Beschlüsse vom 25. August 2022 - 1 StR 265/22; vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20; vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23, NStZ-RR 2023, 201 f.; für die Zulässigkeit einer nicht tragenden Heranziehung Urteil vom 20. Dezember 2023 - 2 StR 359/23; Beschluss vom 22. Juli 2020 - 1 StR 176/20; vgl. demgegenüber Beschlüsse vom 30. Mai 2024 - 5 StR 390/23 mwN, NStZ-RR 2024, 239 f.; vom 15. August 2023 - 5 StR 302/23; vom 13. August 2024 - 4 StR 301/24, NStZ-RR 2024, 337, 339). - BGH, 15.05.2023 - 6 StR 146/23
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Auszug aus BGH, 03.12.2024 - 5 StR 443/24
Rn. 6 Diesem Zweck - eine möglichst zuverlässige Tatsachenbasis für die Beurteilung der Gefährlichkeit zu schaffen - würde es aber widerstreiten, wollte man individuell bedeutsame Bedingungsfaktoren für die zu erwartende Delinquenz deswegen unbeachtet lassen, weil sie sich aus nicht von der Störung beeinflusstem Vorverhalten ergeben (so aber BGH, Beschlüsse vom 25. August 2022 - 1 StR 265/22; vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20; vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23, NStZ-RR 2023, 201 f.; für die Zulässigkeit einer nicht tragenden Heranziehung Urteil vom 20. Dezember 2023 - 2 StR 359/23; Beschluss vom 22. Juli 2020 - 1 StR 176/20; vgl. demgegenüber Beschlüsse vom 30. Mai 2024 - 5 StR 390/23 mwN, NStZ-RR 2024, 239 f.; vom 15. August 2023 - 5 StR 302/23; vom 13. August 2024 - 4 StR 301/24, NStZ-RR 2024, 337, 339).
- BGH, 28.07.2026 - 5 StR 270/26 Allerdings muss der Senat erneut nicht entscheiden, ob frühere Taten ohne symptomatischen Zusammenhang für die Gefährlichkeitsprognose generell unverwertbar sind (insoweit kritisch BGH, Beschlüsse vom 15. August 2023 - 5 StR 302/23; vom 30. Mai 2024 - 5 StR 390/23, NStZ-RR 2024, 239 f.; vom 3. Dezember 2024 - 5 StR 443/24, NStZ-RR 2025, 273;… Fischer/Anstötz, StGB, 73. Aufl., § 63 Rn. 34; siehe auch BGH, Beschluss vom 13. August 2024 - 4 StR 301/24, NStZ-RR 2024, 337, 339; demgegenüber BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2024 - 6 StR 394/24, StV 2025, 366; vom 6. November 2024 - 6 StR 564/24, StV 2025, 379; vom 24. Juni 2025 - 6 StR 244/25).
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