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Rechtsprechung
   BGH, 10.11.1953 - 5 StR 453/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,2289
BGH, 10.11.1953 - 5 StR 453/53 (https://dejure.org/1953,2289)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1953 - 5 StR 453/53 (https://dejure.org/1953,2289)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1953 - 5 StR 453/53 (https://dejure.org/1953,2289)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • RG, 27.03.1933 - III 208/33

    Zur Anwendung des § 357 StGB. bei schwerer Amtsunterschlagung. Dieselbe Tat kann …

    Auszug aus BGH, 10.11.1953 - 5 StR 453/53
    Die Strafkammer hätte auf Grund der Dienstvorschriften feststellen müssen, ob und inwieweit dem Angeklagten zur Tatzeit eine tatsächliche Verfügungsmöglichkeit über die Treibstoffe eingeräumt war, und inwieweit etwa andere Personen außer dem Angeklagten und den Tankwarten auch eine solche Verfügungsgewalt hatten (vgl OGHSt 1, 258; 2,369, RGSt 67, 175 [178]).

    Dieses Tatbestandsmerkmal trifft nur bei einem Täter zu, der nach den amtlichen Anordnungen die Bücher zu führen oder wenigstens mitzuführen hat (vgl RGSt 43, 207 [209]; 67, 175 [178]).

    Zwar kann ein Beamter nicht gleichzeitig als Haupttäter eines Delikts und wegen Verleitung eines Untergebenen zu ebendiesem Delikt bestraft werden (vgl RGSt 67, 175 [177]), weil insoweit die Täterschaft die nach § 357 StGB besonders bestrafte Anstiftung oder Beihilfe aufzehrt.

  • RG, 07.05.1937 - 1 D 191/37

    Ist das Urteil nach dem § 357 StPO. immer auch gegenüber dem mitangeklagten …

    Auszug aus BGH, 10.11.1953 - 5 StR 453/53
    Der Billigkeitsgedanke des § 357 StPO steht deshalb in diesem Falle der Aufhebung gegenüber V. entgegen (vgl für einen allerdings etwas anders gelagerten Fall RGSt 71, 214).
  • BGH, 23.04.1953 - 3 StR 219/52

    Benzinmarken - § 246 StGB aF (Erfordernis des Selbstzueignungswillens), bei …

    Auszug aus BGH, 10.11.1953 - 5 StR 453/53
    Tut er dies jedoch unentgeltlich und ohne persönlichen Vorteil im weitesten Sinne, und erlangt er zu keiner Zeit den Alleingewahrsam, so eignet er sich die Sache nur zu, wenn er sie dem Dritten im eigenen Namen schenkt, d.h. diesem gegenüber den Eindruck erweckt und erwecken will, als stamme die Sache aus seinem, des Täters, Vermögen (vgl BGH 3 StR 219/52 vom 23.4.1953).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 28.03.1950 - StS 238/49
    Auszug aus BGH, 10.11.1953 - 5 StR 453/53
    Die Strafkammer hätte auf Grund der Dienstvorschriften feststellen müssen, ob und inwieweit dem Angeklagten zur Tatzeit eine tatsächliche Verfügungsmöglichkeit über die Treibstoffe eingeräumt war, und inwieweit etwa andere Personen außer dem Angeklagten und den Tankwarten auch eine solche Verfügungsgewalt hatten (vgl OGHSt 1, 258; 2,369, RGSt 67, 175 [178]).
  • RG, 11.01.1910 - V 1004/09

    Unter welcher Voraussetzung gelten die in § 351 St.G.B.'s aufgeführten …

    Auszug aus BGH, 10.11.1953 - 5 StR 453/53
    Dieses Tatbestandsmerkmal trifft nur bei einem Täter zu, der nach den amtlichen Anordnungen die Bücher zu führen oder wenigstens mitzuführen hat (vgl RGSt 43, 207 [209]; 67, 175 [178]).
  • BGH, 13.10.1994 - 5 StR 386/94

    Verwahrungsbruch - Unterschlagung - Brieföffnung - Geldentnahme

    Jene Entscheidungen, wonach ein Dienstherr oder Behördenleiter allein mit Rücksicht auf seine Kontroll- und Weisungsbefugnisse noch nicht ohne weiteres (übergeordneten Mit-)Gewahrsam an von Untergebenen verwalteten Sachen hat (vgl. BGHSt 8, 273, 275; BGH Urteile vom 20. März 1951 - 1 StR 72/50 -, 10. November 1953 - 5 StR 453/53 - und 22. Oktober 1969 - 3 StR 179/69 - OGHSt 1, 253, 257 ff.; 2, 369, 371 f.; OLG Hamm NJW 1973, 1809, 1811) [OLG Hamm 22.05.1973 - 5 Ss 519/73], betreffen weitgehend Sachverhalte, in denen ein Dienstherr von einer rechtmäßigen und pflichtgemäßen Verwaltung der Sache durch einen - zudem mit einiger organisatorischer Selbständigkeit ausgestatteten - Untergebenen ausgeht oder auszugehen berechtigt ist, während der Untergebene seine Befugnisse, meist auch zum Nachteil des Dienstherrn, mißbraucht.
  • BGH, 07.03.1995 - 5 StR 386/94

    Gewahrsam an von Untergebenen verwalteten Sachen - Planmäßige Einsetzung von …

    Jene Entscheidungen, wonach ein Dienstherr oder Behördenleiter allein mit Rücksicht auf seine Kontroll- und Weisungsbefugnisse noch nicht ohne weiteres (übergeordneten Mit-)Gewahrsam an von Untergebenen verwalteten Sachen hat (vgl. BGHSt 8, 273, 275; BGH Urteile vom 20. März 1951 - 1 StR 72/50 -, 10. November 1953 - 5 StR 453/53 - und 22. Oktober 1969 - 3 StR 179/69 - OGHSt 1, 253, 257 ff.; 2, 369, 371 f.; OLG Hamm NJW 1973, 1809, 1811) [OLG Hamm 22.05.1973 - 5 Ss 519/73] , betreffen weitgehend Sachverhalte, in denen ein Dienstherr von einer rechtmäßigen und pflichtgemäßen Verwaltung der Sache durch einen - zudem mit einiger organisatorischer Selbständigkeit ausgestatteten - Untergebenen ausgeht oder auszugehen berechtigt ist, während der Untergebene seine Befugnisse, meist auch zum Nachteil des Dienstherrn, mißbraucht.
  • BGH, 22.07.1998 - 1 StR 263/98

    Unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds; Mitwirken zwischen Vollendung und …

    Der Senat weist darauf hin, daß das Verschlechterungsverbot des § 358 StPO auch im Fall des § 357 StPO gilt, eine nachteilige Veränderung des Schuldspruchs (vgl. oben 5.) aber auch bei dieser Fallgestaltung zulässig ist (BGH, Urteil vom 10. November 1953 - 5 StR 453/53).
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