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Rechtsprechung
   BGH, 01.12.1964 - 5 StR 458/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,4190
BGH, 01.12.1964 - 5 StR 458/64 (https://dejure.org/1964,4190)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1964 - 5 StR 458/64 (https://dejure.org/1964,4190)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1964 - 5 StR 458/64 (https://dejure.org/1964,4190)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51

    Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben …

    Auszug aus BGH, 01.12.1964 - 5 StR 458/64
    Zur Bandenmäßigkeit gehört weiter, daß mindestens drei Personen beim Schmuggel selbst körperlich zusammenwirken (BGHSt 3, 40, 42) [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51], und zwar örtlich und zeitlich (BGHSt 7, 33, 34) [BGH 23.11.1954 - 2 StR 292/54], so daß sie bei der Ausführung des Unternehmens zusammen betroffen werden können (BGHSt 8, 70, 71) [BGH 21.06.1955 - 2 StR 271/54].
  • BGH, 21.06.1955 - 2 StR 271/54
    Auszug aus BGH, 01.12.1964 - 5 StR 458/64
    Zur Bandenmäßigkeit gehört weiter, daß mindestens drei Personen beim Schmuggel selbst körperlich zusammenwirken (BGHSt 3, 40, 42) [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51], und zwar örtlich und zeitlich (BGHSt 7, 33, 34) [BGH 23.11.1954 - 2 StR 292/54], so daß sie bei der Ausführung des Unternehmens zusammen betroffen werden können (BGHSt 8, 70, 71) [BGH 21.06.1955 - 2 StR 271/54].
  • BGH, 17.10.1961 - 1 StR 130/61

    Verfassungsgemäßheit von § 401 Abgabenordnung (AbgO) a.F. - Möglichkeit …

    Auszug aus BGH, 01.12.1964 - 5 StR 458/64
    Auf die Entscheidung BGHSt 16, 282, 291 ff [BGH 17.10.1961 - 1 StR 130/61] wird in diesem Zusammenhange verwiesen.
  • BGH, 16.12.1958 - 1 StR 431/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.12.1964 - 5 StR 458/64
    Im übrigen würde sich nach den Feststellungen des angefochtenen Urteils das Verhalten des Beschwerdeführers auch deshalb als Wirtschaftsstraftat darstellen, weil die Devisenzuwiderhandlungen seiner Mittäter als Devisenstraftaten abzuurteilen sind und der Beschwerdeführer die Umstände kannte, die die Zuwiderhandlungen der Person seiner Tatgenossen zu Straftaten machten (vgl. hierzu BGHSt 12, 273, 275) [BGH 16.12.1958 - 1 StR 431/58].
  • BGH, 26.03.1954 - 5 StR 580/53
    Auszug aus BGH, 01.12.1964 - 5 StR 458/64
    Das ist jedoch fehlerfrei festgestellt worden (vgl. hierzu BGH NJW 1955, 351).
  • BGH, 23.11.1954 - 2 StR 292/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.12.1964 - 5 StR 458/64
    Zur Bandenmäßigkeit gehört weiter, daß mindestens drei Personen beim Schmuggel selbst körperlich zusammenwirken (BGHSt 3, 40, 42) [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51], und zwar örtlich und zeitlich (BGHSt 7, 33, 34) [BGH 23.11.1954 - 2 StR 292/54], so daß sie bei der Ausführung des Unternehmens zusammen betroffen werden können (BGHSt 8, 70, 71) [BGH 21.06.1955 - 2 StR 271/54].
  • BGH, 29.01.1954 - 1 StR 657/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.12.1964 - 5 StR 458/64
    Die (teilweise) Aufhebung beruht nicht auf unrichtiger Gesetzesanwendung, sondern auf einer nach der Aburteilung durch den Tatrichter in Kraft getretenen, vom Revisionsgericht zu beachtenden Gesetzes änderung (so BGH 1 StR 657/53 angeführt bei Jagusch in Löwe/Rosenberg, StPO 21. Aufl. § 357 Anm. 3).
  • BGH, 23.10.1953 - 2 StR 87/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.12.1964 - 5 StR 458/64
    Diese Strafbestimmung erfordert im Gegensatz zu anderen Tatbeständen, wie z.B. §§ 243 Abs. 1 Nr. 6, 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB, keine Verbindung zu fortgesetztem Begehen der verbotenen Straftat (vgl. BGH 2 StR 87/53 vom 23. Oktober 1953).
  • RG, 18.02.1926 - II 297/25

    1. Sind Zuwiderhandlungen gegen das BranntwMonG. nach dem Deutsch-Polnischen …

    Auszug aus BGH, 01.12.1964 - 5 StR 458/64
    Die Hinterziehung der Zölle und Verbrauchsteuern erfolgte aber durch eine natürliche Handlung; es liegt deshalb auch nur eine einzige, allerdings im Fortsetzungszusammenhang stehende Straftat vor (RGSt 60, 117; 65, 312).
  • RG, 15.06.1931 - III 202/31

    1. Ist § 148 VZG. durch die mit Ges. v. 22. Dezember 1929 verfügte Streichung des …

    Auszug aus BGH, 01.12.1964 - 5 StR 458/64
    Die Hinterziehung der Zölle und Verbrauchsteuern erfolgte aber durch eine natürliche Handlung; es liegt deshalb auch nur eine einzige, allerdings im Fortsetzungszusammenhang stehende Straftat vor (RGSt 60, 117; 65, 312).
  • BGH, 27.01.1965 - 2 StR 460/63

    Möglichkeit der Verwertung von Niederschriften über Vernehmungen von Angeklagten …

    Die Aufhebung des Urteils ist nach § 357 StPO nicht zu erstrecken auf Mitangeklagte, die zwar Mitbetroffene sind, aber keine Revision eingelegt haben; denn sie beruht nicht auf einer falschen Anwendung des Strafgesetzes, sondern auf einer nach dem Erlaß des tatrichterlichen Urteils ergangenen Gesetzesänderung (BGHSt 16, 282, 291 [BGH 17.10.1961 - 1 StR 130/61]; 20, 77 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 32/64]; ebenso 5 StR 458/64 - Urteil vom 1. Dezember 1964).
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