Rechtsprechung
| BGH, 05.12.2023 - 5 StR 460/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 64 StGB
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 354a StPO, § 64 StGB, § 2 Abs. 6 StGB, § 64 Satz 1 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 67d Abs. 1 Satz 1 oder 3 StGB
- Wolters Kluwer
Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.05.2023 - 501 KLs 9/22
- BGH, 05.12.2023 - 5 StR 460/23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.10.2023 - 5 StR 246/23
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Mitursächlichkeit des …
Auszug aus BGH, 05.12.2023 - 5 StR 460/23
Dabei kann dahinstehen, ob sich aus den Feststellungen ein Hang des Angeklagten im Sinne der Neufassung von § 64 Satz 1 StGB ergibt und ob sie die Annahme tragen, dass die abgeurteilten Taten wie nunmehr erforderlich überwiegend auf diesen Hang zurückgehen (vgl. zum neuen Maßstab BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2023 - 5 StR 246/23; vom 7. November 2023 - 5 StR 345/23). - BGH, 30.07.2019 - 2 StR 172/19
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Anforderungen an die Darstellung …
Auszug aus BGH, 05.12.2023 - 5 StR 460/23
Um gleichwohl von der Erwartung eines Therapieerfolgs im Sinne des § 64 Satz 2 StGB ausgehen zu können, hätte es schon nach der bisherigen Rechtsprechung zu den nach früherem Recht niedrigeren Anforderungen für die Erfolgsprognose (vgl. BT-Drucks. 20/5913 S. 48, 70) einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände unter Einschluss dieses Gesichtspunkts bedurft (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2022 - 5 StR 274/22; vom 30. Juli 2019 - 2 StR 172/19, NStZ-RR 2020, 71), an der es insoweit fehlt. - BGH, 07.11.2023 - 5 StR 345/23
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Kausalzusammenhang …
Auszug aus BGH, 05.12.2023 - 5 StR 460/23
Dabei kann dahinstehen, ob sich aus den Feststellungen ein Hang des Angeklagten im Sinne der Neufassung von § 64 Satz 1 StGB ergibt und ob sie die Annahme tragen, dass die abgeurteilten Taten wie nunmehr erforderlich überwiegend auf diesen Hang zurückgehen (vgl. zum neuen Maßstab BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2023 - 5 StR 246/23; vom 7. November 2023 - 5 StR 345/23). - BGH, 04.10.2023 - 6 StR 405/23
Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung der Art der Tatausführung nur …
Auszug aus BGH, 05.12.2023 - 5 StR 460/23
Eine tatsachenbasierte konkrete Erfolgsaussicht der Maßregel ist hierdurch jedoch nicht belegt (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2023 - 6 StR 405/23). - BGH, 11.10.2022 - 5 StR 274/22
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (fehlender Therapiewille; …
Auszug aus BGH, 05.12.2023 - 5 StR 460/23
Um gleichwohl von der Erwartung eines Therapieerfolgs im Sinne des § 64 Satz 2 StGB ausgehen zu können, hätte es schon nach der bisherigen Rechtsprechung zu den nach früherem Recht niedrigeren Anforderungen für die Erfolgsprognose (vgl. BT-Drucks. 20/5913 S. 48, 70) einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände unter Einschluss dieses Gesichtspunkts bedurft (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2022 - 5 StR 274/22; vom 30. Juli 2019 - 2 StR 172/19, NStZ-RR 2020, 71), an der es insoweit fehlt.
- BGH, 17.01.2024 - 5 StR 509/23
Anforderungen an die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach der …
Um von einer Erfolgsaussicht im Sinne des § 64 Satz 2 StGB ausgehen zu können, war es aber schon nach bisheriger Rechtsprechung geboten, im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände die Gründe eines Motivationsmangels festzustellen und zu prüfen, ob eine ernsthafte Therapiewilligkeit für eine erfolgversprechende Behandlung geweckt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2020 - 5 StR 564/19; vom 5. Dezember 2023 - 5 StR 460/23). - BGH, 19.03.2025 - 3 StR 603/24
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Absehen von einer Begutachtung des …
Im Übrigen kann eine bekundete Therapieunwilligkeit zwar im Einzelfall durchaus ein gewichtiges Indiz gegen eine Erfolgsaussicht sein (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2023 - 5 StR 460/23, juris Rn. 4), doch genügt sie nicht, um eine Ausnahme von der grundsätzlichen Begutachtungspflicht zu rechtfertigen (vgl. BGH…, Urteil vom 22. Januar 2013 - 5 StR 378/12, juris Rn. 9;… BeckOK StPO/Berg, 54. Ed., § 246a Rn. 2).
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