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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 12.12.2018 | BGH, 07.11.2018

Rechtsprechung
   BGH, 06.02.2019 - 5 StR 473/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,3212
BGH, 06.02.2019 - 5 StR 473/18 (https://dejure.org/2019,3212)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2019 - 5 StR 473/18 (https://dejure.org/2019,3212)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2019 - 5 StR 473/18 (https://dejure.org/2019,3212)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 356a StPO
    Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet

  • openjur.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.01.2006 - 1 StR 527/05

    Zum Grundsatz der Öffentlichkeit bei einem Augenschein an beengter Örtlichkeit

    Auszug aus BGH, 06.02.2019 - 5 StR 473/18
    Durch den außerordentlichen Rechtsbehelf des § 356a StPO werden die Frist- und Formerfordernisse der §§ 344, 345 StPO, nach denen eine Bezugnahme auf die Ausführungen eines anderen Verfahrensbeteiligten unzulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 1 StR 527/05, NJW 2006, 1220), nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 2 StR 544/04, StV 2005, 655).
  • BGH, 16.05.2006 - 4 StR 110/05

    Rechtliches Gehör; unzulässige Gegenvorstellung; vorrangige Anhörungsrüge nach § …

    Auszug aus BGH, 06.02.2019 - 5 StR 473/18
    Die nach § 356a StPO statthafte Rüge (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 16. Mai 2006 - 4 StR 110/05, NStZ 2007, 236) ist unbegründet, weil ein Gehörsverstoß nicht vorliegt.
  • BGH, 10.08.2005 - 2 StR 544/04

    Anhörungsrüge (Frist zur Einlegung; Prüfungsumfang)

    Auszug aus BGH, 06.02.2019 - 5 StR 473/18
    Durch den außerordentlichen Rechtsbehelf des § 356a StPO werden die Frist- und Formerfordernisse der §§ 344, 345 StPO, nach denen eine Bezugnahme auf die Ausführungen eines anderen Verfahrensbeteiligten unzulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 1 StR 527/05, NJW 2006, 1220), nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 2 StR 544/04, StV 2005, 655).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.12.2018 - 5 StR 473/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,44729
BGH, 12.12.2018 - 5 StR 473/18 (https://dejure.org/2018,44729)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2018 - 5 StR 473/18 (https://dejure.org/2018,44729)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 473/18 (https://dejure.org/2018,44729)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BGH, 07.11.2018 - 5 StR 473/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,38790
BGH, 07.11.2018 - 5 StR 473/18 (https://dejure.org/2018,38790)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2018 - 5 StR 473/18 (https://dejure.org/2018,38790)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2018 - 5 StR 473/18 (https://dejure.org/2018,38790)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 473 Abs. 1 S. 1 StPO
    Kostentragungspflicht bei der zurückgenommenen Revision

  • openjur.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.11.2006 - 1 StR 463/06

    Wirksame Revisionsrücknahme nach Anregung einer Verfahrensabsprache durch das …

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - 5 StR 473/18
    Anhaltspunkte für eine unzulässige Willensbeeinflussung der Angeklagten sind nicht ersichtlich (vgl. zur Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung in einem anderen Verfahren BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - 1 StR 463/06, NStZ-RR 2007, 54).
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