Rechtsprechung
| BGH, 06.02.2019 - 5 StR 473/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 356a StPO
Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Begründetheit einer Anhörungsrüge
- Wolters Kluwer
Begründetheit einer Anhörungsrüge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 356a
Begründetheit einer Anhörungsrüge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 07.11.2018 - 5 StR 473/18
- BGH, 12.12.2018 - 5 StR 473/18
- BGH, 06.02.2019 - 5 StR 473/18
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.01.2006 - 1 StR 527/05
Zum Grundsatz der Öffentlichkeit bei einem Augenschein an beengter Örtlichkeit
Auszug aus BGH, 06.02.2019 - 5 StR 473/18
Durch den außerordentlichen Rechtsbehelf des § 356a StPO werden die Frist- und Formerfordernisse der §§ 344, 345 StPO, nach denen eine Bezugnahme auf die Ausführungen eines anderen Verfahrensbeteiligten unzulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 1 StR 527/05, NJW 2006, 1220), nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 2 StR 544/04, StV 2005, 655). - BGH, 16.05.2006 - 4 StR 110/05
Rechtliches Gehör; unzulässige Gegenvorstellung; vorrangige Anhörungsrüge nach § …
Auszug aus BGH, 06.02.2019 - 5 StR 473/18
Die nach § 356a StPO statthafte Rüge (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 16. Mai 2006 - 4 StR 110/05, NStZ 2007, 236) ist unbegründet, weil ein Gehörsverstoß nicht vorliegt. - BGH, 10.08.2005 - 2 StR 544/04
Anhörungsrüge (Frist zur Einlegung; Prüfungsumfang)
Auszug aus BGH, 06.02.2019 - 5 StR 473/18
Durch den außerordentlichen Rechtsbehelf des § 356a StPO werden die Frist- und Formerfordernisse der §§ 344, 345 StPO, nach denen eine Bezugnahme auf die Ausführungen eines anderen Verfahrensbeteiligten unzulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 1 StR 527/05, NJW 2006, 1220), nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 2 StR 544/04, StV 2005, 655).
- BGH, 26.06.2024 - 3 StR 300/23
Anhörungsrüge
Der Formverstoß wird durch den Rechtsbehelf auch nicht geheilt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2005 - 2 StR 544/04, StV 2005, 655; vom 6. Februar 2019 - 5 StR 473/18, juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
| BGH, 12.12.2018 - 5 StR 473/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Geltung des deutschen Strafrechts für die im Inland begangene Tat
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 07.11.2018 - 5 StR 473/18
- BGH, 12.12.2018 - 5 StR 473/18
- BGH, 06.02.2019 - 5 StR 473/18
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Rechtsprechung
| BGH, 07.11.2018 - 5 StR 473/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 473 Abs. 1 S. 1 StPO
Kostentragungspflicht bei der zurückgenommenen Revision - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Kostenverteilung nach Rücknahme der Revision durch den Revisionsführer
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 07.11.2018 - 5 StR 473/18
- BGH, 12.12.2018 - 5 StR 473/18
- BGH, 06.02.2019 - 5 StR 473/18
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.11.2006 - 1 StR 463/06
Wirksame Revisionsrücknahme nach Anregung einer Verfahrensabsprache durch das …
Auszug aus BGH, 07.11.2018 - 5 StR 473/18
Anhaltspunkte für eine unzulässige Willensbeeinflussung der Angeklagten sind nicht ersichtlich (vgl. zur Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung in einem anderen Verfahren BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - 1 StR 463/06, NStZ-RR 2007, 54).
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