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Rechtsprechung
   BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,92
BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60 (https://dejure.org/1960,92)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1960 - 5 StR 478/60 (https://dejure.org/1960,92)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1960 - 5 StR 478/60 (https://dejure.org/1960,92)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 268
  • NJW 1961, 565
 
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Wird zitiert von ... (134)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
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  • RG, 27.09.1937 - 2 D 498/37

    Ein allgemeiner Entschluß, zahlreiche Straftaten zu begehen, deren Ausführung …

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  • RG, 09.03.1922 - I 185/22

    Wieweit steht die rechtskräftige Verurteilung wegen einer Fortsetzungstat einer …

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  • RG, 22.12.1938 - 3 D 943/38

    Ob der Aburteilung einer strafbaren Handlung die Rechtskraft einer Entscheidung …

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  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …

    Zur inneren Tatseite setzt sie einen Gesamtvorsatz voraus, der die Teile der vorgesehenen Handlungsreihe zwar nicht in allen Einzelheiten, so doch in den wesentlichen Grundzügen ihrer zukünftigen Gestaltung nach betroffenem Rechtsgut, Rechtsgutsträger sowie Ort, Zeit und ungefährer Art der Tatbegehung vorwegbegreift (BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; 36, 105, 109 f.; 37, 45, 47), der allerdings aber auch noch bis zur Beendigung des letzten Teilakts auf weitere Handlungsteile erstreckt werden kann (BGHSt 19, 323, 325; 21, 319, 322; 23, 33, 35).

    Sind dagegen wenige zeitlich auseinanderliegende gleichartige Tatbestandsverwirklichungen in einem früheren Verfahren als rechtlich selbständige Taten abgeurteilt worden, ohne daß sich Hinweise auf ihre Zugehörigkeit zu einer langdauernden Tatserie ergeben haben, bedeutet es zwar eine folgerichtige Anwendung des Grundsatzes der materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Einheit der fortgesetzten Handlung, daß für später in größerer Zahl entdeckte Teile der Serie Strafklageverbrauch eingetreten ist, wenn auf Grund nachträglicher Betrachtung Fortsetzungszusammenhang vorliegt (vgl. BGHSt 33, 122, 124/125; 15, 268, 272; ferner BGH NStZ 1989, 381, 382; NStZ 1992, 142).

  • BGH, 24.11.1967 - 4 StR 500/67

    Trinkexzeß vor Einbruch - §§ 20, 21 StGB, actio libera in causa bei Ausführung …

    Auf Grund der Anforderungen, die an das Vorhandensein eines Gesamtvorsatzes zu stellen sind (BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271) ist es daher rechtlich nicht zu beanstanden, dass das Landgericht die Handlungen der Angeklagten als drei selbständige Straftaten gewertet hat.
  • BGH, 05.05.1983 - 4 StR 121/83

    Tankstelle - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, bei Bedienung einer …

    Er muß den späteren Ablauf der einzelnen Akte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger sowie Ort, Zeit und ungefähre Begehungsart in Betracht kommen (vgl. u.a. BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271;… BGH GA 1974, 307, jeweils m.w.Nachw.).

    Der Bundesgerichtshof hat deshalb in Fällen dieser Art regelmäßig das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes verneint (vgl. BGHSt 15, 268, 271; BGH bei Dallinger in MDR 1972, 196, 197 und 1975, 365, 367;… vgl. auch die Rechtsprechungsnachweise bei Vogler in LK 10. Aufl., vor § 52 StGB Rdn. 67 und bei Dreher/Tröndle 41. Aufl., vor § 52 StGB Rdn. 26).

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