Rechtsprechung
| BGH, 25.05.2023 - 5 StR 483/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 261 StPO
Beweiswürdigung (auf dem Wiedererkennen des Angeklagten beruhender Tatnachweis; Zeuge; Anforderungen an die Darlegung durch das Tatgericht; revisionsgerichtliche Kontrolle) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Notwendiger Urteilsinhalt bei Tatnachweis durch Wiedererkennen des Angeklagten durch einen Tatzeugen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO, § 267 StPO
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Notwendiger Urteilsinhalt bei Tatnachweis durch Wiedererkennen des Angeklagten durch einen Tatzeugen - IWW
§ 154a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 83h Abs. 1 IRG, § 30a Abs. 2 BtMG
- Wolters Kluwer
Beruhen des Tatnachweises im Wesentlichen auf dem Wiedererkennen des Angeklagten durch einen Tatzeugen; Verpflichtung des Tatgerichts aus sachlichrechtlichen Gründen zur Wiedergabe der Angaben des Zeugen zur Täterbeschreibung zumindest in gedrängter Form
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beruhen des Tatnachweises im Wesentlichen auf dem Wiedererkennen des Angeklagten durch einen Tatzeugen; Verpflichtung des Tatgerichts aus sachlichrechtlichen Gründen zur Wiedergabe der Angaben des Zeugen zur Täterbeschreibung zumindest in gedrängter Form
- datenbank.nwb.de
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Notwendiger Urteilsinhalt bei Tatnachweis durch Wiedererkennen des Angeklagten durch einen Tatzeugen
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Wiedererkennen eines Unbekannten - Vertiefte Urteilsbegründung?
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Wiedererkennen eines Unbekannten - Wiedererkennen eines Unbekannten
Verfahrensgang
- LG Dresden, 01.07.2022 - 3 KLs 424 Js 35697/21
- BGH, 25.05.2023 - 5 StR 483/22
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 254
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BGH, 29.11.2016 - 2 StR 472/16
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung der …
Auszug aus BGH, 25.05.2023 - 5 StR 483/22
aa) In schwierigen Beweislagen, zu denen Konstellationen zählen, in denen - wie hier - der Tatnachweis im Wesentlichen auf dem Wiedererkennen des Angeklagten durch einen Tatzeugen beruht, ist das Tatgericht aus sachlich-rechtlichen Gründen regelmäßig verpflichtet, die Angaben des Zeugen zur Täterbeschreibung zumindest in gedrängter Form wiederzugeben (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. April 2003 - 2 BvR 2045/02, NJW 2003, 2444, 2445; BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 6 StR 516/22, NStZ 2023, 250; vom 3. März 2021 - 2 StR 11/21, vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90 f; vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, NStZ 2009, 283).Für derartige Identifizierungsleistungen gilt: Konnte ein Zeuge eine ihm zuvor unbekannte Person nur kurze Zeit beobachten, darf sich das Tatgericht nicht ohne Weiteres auf dessen subjektive Gewissheit beim Wiedererkennen verlassen, sondern muss aufgrund objektiver Kriterien nachprüfen, welche Beweisqualität dieses Wiedererkennen hat und dies in den Urteilsgründen für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen (BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 6 StR 516/22, NStZ 2023, 250; vom 3. März 2021 - 2 StR 11/21, vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90 f; vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, NStZ 2009, 283).
- BGH, 01.10.2008 - 5 StR 439/08
Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Wiedererkennung durch den …
Auszug aus BGH, 25.05.2023 - 5 StR 483/22
aa) In schwierigen Beweislagen, zu denen Konstellationen zählen, in denen - wie hier - der Tatnachweis im Wesentlichen auf dem Wiedererkennen des Angeklagten durch einen Tatzeugen beruht, ist das Tatgericht aus sachlich-rechtlichen Gründen regelmäßig verpflichtet, die Angaben des Zeugen zur Täterbeschreibung zumindest in gedrängter Form wiederzugeben (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. April 2003 - 2 BvR 2045/02, NJW 2003, 2444, 2445; BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 6 StR 516/22, NStZ 2023, 250; vom 3. März 2021 - 2 StR 11/21, vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90 f; vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, NStZ 2009, 283).Für derartige Identifizierungsleistungen gilt: Konnte ein Zeuge eine ihm zuvor unbekannte Person nur kurze Zeit beobachten, darf sich das Tatgericht nicht ohne Weiteres auf dessen subjektive Gewissheit beim Wiedererkennen verlassen, sondern muss aufgrund objektiver Kriterien nachprüfen, welche Beweisqualität dieses Wiedererkennen hat und dies in den Urteilsgründen für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen (BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 6 StR 516/22, NStZ 2023, 250; vom 3. März 2021 - 2 StR 11/21, vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90 f; vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, NStZ 2009, 283).
- BGH, 08.02.2023 - 6 StR 516/22
Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung der Identifizierung des …
Auszug aus BGH, 25.05.2023 - 5 StR 483/22
aa) In schwierigen Beweislagen, zu denen Konstellationen zählen, in denen - wie hier - der Tatnachweis im Wesentlichen auf dem Wiedererkennen des Angeklagten durch einen Tatzeugen beruht, ist das Tatgericht aus sachlich-rechtlichen Gründen regelmäßig verpflichtet, die Angaben des Zeugen zur Täterbeschreibung zumindest in gedrängter Form wiederzugeben (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. April 2003 - 2 BvR 2045/02, NJW 2003, 2444, 2445; BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 6 StR 516/22, NStZ 2023, 250; vom 3. März 2021 - 2 StR 11/21, vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90 f; vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, NStZ 2009, 283).Für derartige Identifizierungsleistungen gilt: Konnte ein Zeuge eine ihm zuvor unbekannte Person nur kurze Zeit beobachten, darf sich das Tatgericht nicht ohne Weiteres auf dessen subjektive Gewissheit beim Wiedererkennen verlassen, sondern muss aufgrund objektiver Kriterien nachprüfen, welche Beweisqualität dieses Wiedererkennen hat und dies in den Urteilsgründen für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen (BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 6 StR 516/22, NStZ 2023, 250; vom 3. März 2021 - 2 StR 11/21, vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90 f; vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, NStZ 2009, 283).
- BGH, 03.03.2021 - 2 StR 11/21
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche …
Auszug aus BGH, 25.05.2023 - 5 StR 483/22
aa) In schwierigen Beweislagen, zu denen Konstellationen zählen, in denen - wie hier - der Tatnachweis im Wesentlichen auf dem Wiedererkennen des Angeklagten durch einen Tatzeugen beruht, ist das Tatgericht aus sachlich-rechtlichen Gründen regelmäßig verpflichtet, die Angaben des Zeugen zur Täterbeschreibung zumindest in gedrängter Form wiederzugeben (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. April 2003 - 2 BvR 2045/02, NJW 2003, 2444, 2445; BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 6 StR 516/22, NStZ 2023, 250; vom 3. März 2021 - 2 StR 11/21, vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90 f; vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, NStZ 2009, 283).Für derartige Identifizierungsleistungen gilt: Konnte ein Zeuge eine ihm zuvor unbekannte Person nur kurze Zeit beobachten, darf sich das Tatgericht nicht ohne Weiteres auf dessen subjektive Gewissheit beim Wiedererkennen verlassen, sondern muss aufgrund objektiver Kriterien nachprüfen, welche Beweisqualität dieses Wiedererkennen hat und dies in den Urteilsgründen für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen (BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 6 StR 516/22, NStZ 2023, 250; vom 3. März 2021 - 2 StR 11/21, vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90 f; vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, NStZ 2009, 283).
- BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02
Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung …
Auszug aus BGH, 25.05.2023 - 5 StR 483/22
aa) In schwierigen Beweislagen, zu denen Konstellationen zählen, in denen - wie hier - der Tatnachweis im Wesentlichen auf dem Wiedererkennen des Angeklagten durch einen Tatzeugen beruht, ist das Tatgericht aus sachlich-rechtlichen Gründen regelmäßig verpflichtet, die Angaben des Zeugen zur Täterbeschreibung zumindest in gedrängter Form wiederzugeben (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. April 2003 - 2 BvR 2045/02, NJW 2003, 2444, 2445; BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 6 StR 516/22, NStZ 2023, 250; vom 3. März 2021 - 2 StR 11/21, vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90 f; vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, NStZ 2009, 283). - BGH, 31.05.2016 - 3 StR 54/16
Erforderlichkeit eines Freispruchs bei fehlendem Nachweis aller nach Anklage in …
Auszug aus BGH, 25.05.2023 - 5 StR 483/22
Für 9 10 11 12 eine (isolierte) Kostenund Auslagenentscheidung hinsichtlich der Verfolgungsbeschränkung ist kein Raum (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2016 - 3 StR 54/16; vom 4. September 2014 - 1 StR 70/14). - BGH, 25.01.2006 - 5 StR 593/05
Überzeugungsbildung und Beweiswürdigung (Wiedererkennen; …
Auszug aus BGH, 25.05.2023 - 5 StR 483/22
Um die tatgerichtliche Würdigung nachvollziehen zu können, bedarf es zudem eines Abgleichs der Beschreibung des Zeugen mit dem Erscheinungsbild des Angeklagten (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 5 StR 593/05, NStZ-RR 2006, 212). - BGH, 06.08.2020 - 1 StR 178/20
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation)
Auszug aus BGH, 25.05.2023 - 5 StR 483/22
c) Die Beweiswürdigung des Landgerichts erweist sich auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 6. August 2020 - 1 StR 178/20, NStZ 2021, 184, 185 mwN) als durchgreifend rechtsfehlerhaft. - BGH, 04.09.2014 - 1 StR 70/14
Brandstiftung (Anwendung auf eine Unterstellhalle: Carport); gerichtliche …
Auszug aus BGH, 25.05.2023 - 5 StR 483/22
Für 9 10 11 12 eine (isolierte) Kostenund Auslagenentscheidung hinsichtlich der Verfolgungsbeschränkung ist kein Raum (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2016 - 3 StR 54/16; vom 4. September 2014 - 1 StR 70/14). - BGH, 04.04.2023 - 6 StR 110/23
Beweiswürdigung (Lichtbildvorlage, Anforderungen an die Darstellung der …
Auszug aus BGH, 25.05.2023 - 5 StR 483/22
Aufgrund der aufgezeigten Erörterungsmängel entbehrt die Schlussfolgerung des Landgerichts, der Zeuge habe den Angeklagten "eindeutig" "anhand der Lichtbildmappe" identifiziert - ungeachtet dessen, dass auch hier erforderliche Ausführungen zur konkreten Durchführung der Lichtbildvorlage bei der Polizei fehlen (dazu vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2023 - 6 StR 110/23) - jeder Grundlage.
- BGH, 07.08.2024 - 1 StR 430/23
Körperverletzung mit Todesfolge (Gefährlichkeitszusammenhang, wenn die …
Zudem sind in den Urteilsgründen diejenigen Gesichtspunkte darzulegen, auf denen die Folgerung des Tatgerichts beruht, dass insoweit tatsächlich Übereinstimmung besteht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. September 2023 - 4 StR 142/23 Rn. 5; vom 25. Mai 2023 - 5 StR 483/22 Rn. 7;… vom 3. März 2021 - 2 StR 11/21 Rn. 9 …und vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16 Rn. 4).Konnte ein Zeuge eine ihm zuvor unbekannte Person nur kurze Zeit beobachten, darf sich das Tatgericht nicht ohne Weiteres auf dessen subjektive Gewissheit beim Wiedererkennen verlassen, sondern muss aufgrund objektiver Kriterien nachprüfen, welche Beweisqualität dieses Wiedererkennen hat, und dies in den Urteilsgründen für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen (BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2023 - 5 StR 483/22 Rn. 8;… vom 8. Februar 2023 - 6 StR 516/22 Rn. 5 …und vom 3. März 2021 - 2 StR 11/21 Rn. 9).
- BGH, 06.09.2023 - 1 StR 57/23
Beihilfe (Konkurrenzen bei mehreren Beihilfehandlungen); Einziehung von Tatlohn …
bb) Im Übrigen hat der Angeklagte M. die Kostentscheidung nicht angefochten; insoweit wäre die Beschwerde, wie er selbst zutreffend ausgeführt hat, wegen der in der Hauptsache erforderlichen neuen Verhandlung gegenstandslos (zuletzt BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2023 - 5 StR 483/22 Rn. 12 …und vom 19. Juli 2022 - 4 StR 64/22 Rn. 12 mN). - BGH, 19.03.2026 - 1 StR 37/26
Aufhebung des Urteils des LG auf Revision des Angeklagten mit den Feststellung …
Zudem sind in den Urteilsgründen diejenigen Gesichtspunkte darzulegen, auf denen die Folgerung des Tatgerichts beruht, dass insoweit tatsächlich Übereinstimmung besteht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, Rn. 4;… vom 3. März 2021 - 2 StR 11/21, Rn. 9; vom 25. Mai 2023 - 5 StR 483/22, Rn. 7; …und vom 12. September 2023 - 4 StR 142/23, Rn. 5).Dazu gehören auch eingehende Angaben über den Ablauf einer durchgeführten Wahllichtbildvorlage (vgl. RiStBV Nr. 18; Senat, Beschluss vom 9. November 2011 - 1 StR 524/11, NStZ 2012, 172-173;… BGH, Beschlüsse vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, Rn. 5;… vom 22. November 2017 - 4 StR 468/17, NStZ-RR 2018, 85, Rn. 4;… vom 4. April 2023 - 6 StR 110/23, Rn. 5; und vom 25. Mai 2023 - 5 StR 483/22, NStZ-RR 2023, 254-255).
- BGH, 13.03.2024 - 2 StR 30/22
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Darstellung in den Urteilsgründen: …
Das genügt dem notwendigen Urteilsinhalt zu einer solchen Beweisgewinnung nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2023 - 6 StR 110/23, NStZ 2023, 511, und vom 25. Mai 2023 - 5 StR 483/22, NStZ-RR 2023, 254, 255). - BGH, 31.08.2023 - 5 StR 169/23
Keine tragfähige Beweiswürdigung zum Wirkstoffgehalt bei der Verurteilung wegen …
b) Die im Übrigen sehr sorgfältige Beweiswürdigung des Landgerichts ist insoweit lückenhaft und mithin - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2023 - 5 StR 483/22, NStZ-RR 2023, 254) - nicht rechtsfehlerfrei.
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