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Rechtsprechung
   BGH, 13.09.2018 - 5 StR 484/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,30789
BGH, 13.09.2018 - 5 StR 484/18 (https://dejure.org/2018,30789)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2018 - 5 StR 484/18 (https://dejure.org/2018,30789)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2018 - 5 StR 484/18 (https://dejure.org/2018,30789)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 302 StPO
    Unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag nach wirksamer Rücknahme des Rechtsmittels (Voraussetzungen der Wirksamkeit; besondere Ermächtigung; Ausschluss von Widerruf und Irrtumsanfechtung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 302 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den Stand vor Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision; Wirksame Rücknahme der Revision durch den Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den Stand vor Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision; Wirksame Rücknahme der Revision durch den Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsmittel - und die später bereute Rücknahmeerklärung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 204/90

    Revisionsantrag bei Anfechtung des Urteils durch Mitangeklagten - Voraussetzungen …

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - 5 StR 484/18
    Als Prozesshandlung kann sie weder widerrufen noch wegen Irrtums angefochten werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 1990 - 4 StR 204/90, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2).
  • BGH, 16.12.1994 - 2 StR 461/94

    Wiedereinsetzung - Rechtsmittelrücknahme - Ermächtigung - Formerfordernis

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - 5 StR 484/18
    Zwar bedarf es hierfür einer besonderen - an keine Form gebundenen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1994 - 2 StR 461/94, NStZ 1995, 356) - Ermächtigung seitens des Angeklagten (§ 302 Abs. 2 StPO).
  • OLG Jena, 02.09.2024 - 1 ORbs 371 SsBs 96/24

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Horizontale Beschränkung …

    Sie ist jedoch an keine Form gebunden und kann auch der Rücknahmeerklärung selbst zu entnehmen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 13.09.2018, Az.: 5 StR 484/18, bei juris, Rdnr. 2).
  • BGH, 26.02.2019 - 1 StR 606/18

    Rücknahme der Revision

    Hierfür bedarf es einer besonderen - an keine Form gebundenen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2018 - 5 StR 484/18 und vom 16. Dezember 1994 - 2 StR 461/94, NStZ 1995, 356, 357) - Ermächtigung seitens des Angeklagten (§ 302 Abs. 2 StPO).

    Als Prozesshandlung kann sie weder widerrufen noch wegen Irrtums angefochten werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2018 - 5 StR 484/18 …und vom 25. September 1990 - 4 StR 204/90, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2).

  • OLG Celle, 22.04.2022 - 1 Ss 5/22

    Keine anschließende Verwerfung durch Urteil nach EInspruchsrücknahme gegen …

    Diese ist indes nicht formgebunden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 5 StR 484/18 -, juris Rn. 2 mwN).
  • BayObLG, 16.06.2021 - 206 StRR 226/21

    Erfordernis einer ausdrücklichen Ermächtigung des Verteidigers für die …

    Das Vorliegen einer "besonderen Vollmacht" für die Beschränkung der Berufung auf die Rechtsfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 5 StR 484/18 -, juris) hat der Pflichtverteidiger des Angeklagten nicht behauptet.
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