Rechtsprechung
| BGH, 28.04.2010 - 5 StR 487/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 76 Abs. 2 GVG; § 244 StPO; § 397 Abs. 1 StPO
Besetzungsreduktion; Zweierbesetzung; Dreierbesetzung; Bedeutung der Sache; Zahl der Angeklagten; Beweisprobleme; Beweisantrag des Nebenklägers (großzügigere Handhabung des Ablehnungsrechts) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Nebenklage: Beweisanträge des Nebenklägers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 397 Abs 1 S 3 StPO
Nebenklage: Beweisanträge des Nebenklägers - Wolters Kluwer
Besetzungsrüge wegen fehlender Mitwirkung eines dritten Berufsrichters; Vertretbarkeit einer weniger restriktiven Anwendung der gesetzlich vorgesehenen beschränkten Ablehnungsgründe auf Beweisanträge des Nebenklägers als beim Angeklagten; Beanstandung der Beweiswürdigung ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 76 Abs. 2 S. 1; StPO § 397 Abs. 1 S. 3
Besetzungsrüge wegen fehlender Mitwirkung eines dritten Berufsrichters; Vertretbarkeit einer weniger restriktiven Anwendung der gesetzlich vorgesehenen beschränkten Ablehnungsgründe auf Beweisanträge des Nebenklägers als beim Angeklagten; Beanstandung der Beweiswürdigung ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Das Beweisantragsrecht des Nebenklägers - ein Recht zweiter Klasse?
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 26.09.2008 - 24 KLs 26/05
- BGH, 28.04.2010 - 5 StR 487/09
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 714
- NStZ-RR 2013, 198
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 07.04.2011 - 3 StR 497/10
Ablehnung eines Beweisantrages des Nebenklägers (Bedeutungslosigkeit aus …
Zwar hat der 5. Strafsenat in seiner Entscheidung vom 28. April 2010 (5 StR 487/09, NStZ 2010, 714) - nicht tragend - angemerkt, ungeachtet des auch dem Nebenkläger nach § 397 Abs. 1 Satz 3 StPO zugebilligten Beweisantragsrechts erscheine eine weniger restriktive Anwendung der gesetzlich vorgesehenen Ablehnungsgründe auf Beweisanträge des Nebenklägers als beim Angeklagten vertretbar. - BGH, 30.07.2015 - 4 StR 199/15
Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Beweisantrag zu Lasten des …
Im Hinblick auf die mehrfachen Rechtsfehler des Landgerichts bedarf keiner Entscheidung, ob hinsichtlich des dem Nebenkläger zustehenden Beweisantragsrechts eine weniger restriktive Anwendung der gesetzlichen Ablehnungsgründe als beim Angeklagten vertretbar ist (so BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - 5 StR 487/09, NStZ 2010, 714; hiergegen mit überzeugender Begründung BGH, Urteil vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714).
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