Rechtsprechung
| BGH, 15.03.2022 - 5 StR 497/21 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 3 StPO
Mögliche berufsrechtliche Konsequenzen für einen Apotheker als bestimmender Strafzumessungsgrund - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafzumessung: Berücksichtigung berufsrechtlicher Folgen der Verurteilung eines Apothekers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Abs 1 S 1 StGB, § 46 Abs 1 S 2 StGB, § 267 Abs 3 S 1 StPO, § 70 StGB, § 4 Abs 1 S 1 Nr 2 BApO
Strafzumessung: Berücksichtigung berufsrechtlicher Folgen der Verurteilung eines Apothekers - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 3 Nr. 3 Apothekengesetz, § 70 StGB, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Einstellung möglicher berufsrechtlicher Konsequenzen in die Strafzumessungserwägungen; Anordnung eines Berufsverbotes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstellung möglicher berufsrechtlicher Konsequenzen in die Strafzumessungserwägungen; Anordnung eines Berufsverbotes
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Berlin, 21.09.2021 - 243 Js 601/17
- LG Berlin, 21.09.2021 - 533 KLs 20/20
- BGH, 15.03.2022 - 5 StR 497/21
Papierfundstellen
- NStZ 2022, 353
- StV 2022, 386
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.07.2016 - 1 StR 256/16
Strafzumessung (Berücksichtigung berufsrechtlicher Folgen)
Auszug aus BGH, 15.03.2022 - 5 StR 497/21
Dass das Landgericht nach § 70 StGB die Anordnung eines Berufsverbotes geprüft und im Ergebnis abgelehnt hat, genügt der Erörterungspflicht hier nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 StR 256/16, NZWiSt 2017, 39). - BGH, 22.01.1991 - 5 StR 542/90
Strafzumessung - Urteilsgründe - Beruf des Täters - Berufsspezifischer Tatbezug - …
Auszug aus BGH, 15.03.2022 - 5 StR 497/21
Hierzu zählen als bestimmende Strafzumessungsgründe (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) nicht nur Beamte treffende Nebenfolgen, sondern auch solche, die sich bei anderen Berufsgruppen wie Apothekern auswirken können (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 1991 - 5 StR 542/90, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 23 mwN).
- BGH, 15.07.2026 - 4 StR 122/26
Erforderliche Abänderung des Schuldspruchs wegen Wertung der betreffendenTat des …
Rn. 7 Die beruflichen Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung auf das Leben des Täters sind jedenfalls dann als bestimmender Strafzumessungsgrund ausdrücklich anzuführen, wenn dieser durch sie eine berufliche oder wirtschaftliche Basis verliert (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2022 - 5 StR 497/21 Rn. 3;… Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 398/21 Rn. 3;… Beschluss vom 19. März 2019 - 5 StR 684/18 Rn. 10;… Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 StR 256/16 Rn. 8;… Beschluss vom 11. April 2013 - 2 StR 506/12 Rn. 3;… Beschluss vom 2. Februar 2010 - 4 StR 514/09 Rn. 4).
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