Rechtsprechung
| BGH, 28.10.2008 - 5 StR 498/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 55 StGB; § 46 StGB
Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (Härteausgleich bei unmöglicher Gesamtstrafenbildung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Revision eines Angeklagten insbesondere im Hinblick auf die Bildung einer Gesamtstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 43
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.09.2008 - 5 StR 408/08
Gebotener Härteausgleich bei der Gesamtstrafenbildung
Auszug aus BGH, 28.10.2008 - 5 StR 498/08
Hier ist ein Härteausgleich jedenfalls deswegen zu gewähren, weil der Angeklagte die Vorverurteilung durch Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 16. September 2008 - 5 StR 408/08 Rdn. 2 m.N.), zumal unter den Bedingungen der Untersuchungshaft.
- BGH, 30.04.2025 - 3 StR 104/25
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Feststellungen im Urteil zum …
Sollten die Geldstrafen im Zeitpunkt der Verurteilung bereits - im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe - vollstreckt gewesen sein, wäre gegebenenfalls ein Härteausgleich vorzunehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2022 - 3 StR 267/22, NStZ-RR 2023, 6, 7; vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 498/08, NStZ-RR 2009, 43, 44).
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