Rechtsprechung
| BGH, 19.02.2019 - 5 StR 513/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unterzeichnung des Strafurteils: Fehlerhafter Verhinderungsvermerk betreffend einen Richter auf Probe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 275 Abs 1 StPO, § 275 Abs 2 StPO, § 338 Nr 7 StPO, § 12 DRiG, § 13 DRiG
Unterzeichnung des Strafurteils: Fehlerhafter Verhinderungsvermerk betreffend einen Richter auf Probe - IWW
- Wolters Kluwer
Feststellung einer tatsächlichen Verhinderung eines Richters auf Probe an der Unterzeichnung des Urteils für die Einreichung des Urteils innerhalb der Frist zu den Akten
- Wolters Kluwer
Feststellung einer tatsächlichen Verhinderung eines Richters auf Probe an der Unterzeichnung des Urteils für die Einreichung des Urteils innerhalb ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 275 Abs. 1 ; StPO § 275 Abs. 2 S. 2
Feststellung einer tatsächlichen Verhinderung eines Richters auf Probe an der Unterzeichnung des Urteils für die Einreichung des Urteils innerhalb der Frist zu den Akten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 30.04.2018 - 14 KLs 424 Js 55887/16
- BGH, 19.02.2019 - 5 StR 513/18
- LG Dresden, 14.06.2023 - 15 KLs 424 Js 55887/16
- BGH, 14.02.2024 - 5 StR 534/23
Papierfundstellen
- NStZ 2019, 300
- NStZ-RR 2019, 157
- StV 2020, 363
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.08.1992 - 5 StR 386/92
Gültige Urteilsunterschrift eines Richters auf Probe während anderweitiger …
Auszug aus BGH, 19.02.2019 - 5 StR 513/18
Zutreffend weist der Generalbundesanwalt daraufhin, dass er das Urteil deshalb noch unterschreiben konnte (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2006 - 2 StR 294/06, NStZ-RR 2007, 88; Beschluss vom 19. August 1992 - 5 StR 386/92, BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 4). - BGH, 08.11.2006 - 2 StR 294/06
Verhinderung an der Unterschrift des Urteils (Richter auf Probe; Verwendung bei …
Auszug aus BGH, 19.02.2019 - 5 StR 513/18
Zutreffend weist der Generalbundesanwalt daraufhin, dass er das Urteil deshalb noch unterschreiben konnte (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2006 - 2 StR 294/06, NStZ-RR 2007, 88;… Beschluss vom 19. August 1992 - 5 StR 386/92, BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 4).
- BGH, 11.11.2020 - 2 StR 241/20
Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes (Vernehmung als …
Fehlt eine Unterschrift (vgl. BGH…, Beschluss vom 1. April 2010 ? 3 StR 30/10, juris Rn. 2;… Urteil vom 9. November 1994 ? 3 StR 436/94, juris Rn. 1; vgl. auch Senat, Beschluss vom 10. Januar 1978 - 2 StR 654/77, BGHSt 27, 334 f. zur Unterschrift, die Korrekturen nicht abdeckt) oder ein Verhinderungsvermerk (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. Oktober 2002 ? 5 StR 433/02, juris Rn. 3) ist das Urteil auf die Verfahrensrüge nach § 338 Nr. 7, § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO ebenso aufzuheben, wie wenn ein Verhinderungsvermerk unzulässig angebracht wurde (vgl. zur fehlerhaft angenommenen Verhinderung aus Rechtsgründen BGH, Beschluss vom 19. Februar 2019 ? 5 StR 513/18, juris Rn. 2 f.; Senat…, Urteil vom 8. November 2006 ? 2 StR 294/06, juris Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 19. August 1992 ? 5 StR 386/92, juris Rn. 1). - BGH, 15.04.2026 - 1 StR 119/26
Abordnung eines Richters an ein anderes Gericht; Schuldspruch wegen Widerstands …
Rn. 5 b) Hier bleibt nach dem Vermerk offen, ob der Vorsitzende von einer Verhinderung des beisitzenden Richters aus tatsächlichen oder aber aus rechtlichen Gründen ausgegangen ist; letzteres stünde dem Signieren nicht entgegen, solange der Abgeordnete nicht seinen Status als Richter verloren hat (…vgl. BGH aaO; ferner BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2018 - 5 StR 513/18 Rn. 2-4 …und vom 19. August 1992 - 5 StR 386/92, BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 4 jeweils zur Abordnung eines Richters auf Probe an die Staatsanwaltschaft). - BGH, 07.12.2023 - 5 StR 168/23
Sicherungsverwahrung (Hangtaten; Gefährlichkeitsprognose; Betäubungsmitteldelikte …
Zudem hatte sie auf eine weitere Anklage gegen den Angeklagten vom 16. November 2021 wegen gefährlicher Körperverletzung und darauf hingewiesen, dass der Angeklagte am 30. April 2018 vom Landgericht unter anderem wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Besitzes einer verbotenen Waffe (Stahlrute) und Betäubungsmittelhandels zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden sei; diese Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 19. Februar 2019 (Az.: 5 StR 513/18) wegen eines fehlerhaften Verhinderungsvermerks (Verstoß gegen § 275 Abs. 1, Abs. 2 StPO) aufgehoben.
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