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Rechtsprechung
   BGH, 23.02.1960 - 5 StR 513/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,3102
BGH, 23.02.1960 - 5 StR 513/59 (https://dejure.org/1960,3102)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1960 - 5 StR 513/59 (https://dejure.org/1960,3102)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1960 - 5 StR 513/59 (https://dejure.org/1960,3102)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.01.1959 - 4 StR 396/58
    Auszug aus BGH, 23.02.1960 - 5 StR 513/59
    Der Fall liegt völlig anders als der in der Entscheidung 4 StR 396/58 vom 16. Januar 1959 (LM StPO § 264 Nr. 19) behandelte, auf den sich die Verteidigung beruft.
  • BGH, 29.05.1968 - 3 StR 72/68

    Besetzungsrüge - Darlegung der Umstände - Zugehörigkeit zum Spruchkörper - …

    Ob auf einen solchen Besetzungsfehler beim Eröffnungsbeschluß eine Revision überhaupt nicht gestützt werden kann, wie der 5. Strafsenat des Bundesgrichtshofes unter Hinweis auf § 210 Abs. 1 StPO meint (vgl. Urteile vom 23. Februar 1960 - 5 StR 513/59 und vom 27. Februar 1962 - 5 StR 520/61), kann dahinstehen.
  • BGH, 30.03.1965 - 1 StR 504/64

    Unwirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses wegen Überbesetzung der Strafkammer - …

    Ob auf einen Besetzungsfehler bei Erlaß des Eröffnungsbeschlusses, wie er hier vorliegt, die Revision überhaupt nicht gestützt werden kann, wie der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs meint (s. Urteile vom 23.2.1960 - 5 StR 513/59 und vom 27.2.1962 - 5 StR 520/61), kann dahinstehen.
  • BGH, 04.07.1961 - 1 StR 225/61

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Mitwirkung eines nicht zum Mitglied …

    Für das folgende neue Geschäftsjahr 1961 mußte das Präsidium die Geschäftsverteilung und die Besetzung der Kammern insgesamt neu regeln und somit dabei auch über die Verwendung des Gerichtsassessors Wallau neu bestimmen (ähnlich BGH 5 StR 513/59 vom 23. Februar 1960).
  • BGH, 27.02.1962 - 5 StR 520/61

    Rechtsmittel

    Das folgt aus § 210 Abs. 1 StPO, der, anders als § 305 StPO, nicht nur die Beschwerde ausschließt, sondern wirksame Eröffnungsbeschlüsse für den Angeklagten schlechthin unanfechtbar macht (5 StR 513/59 vom 23. Februar 1960).
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