Rechtsprechung
| BGH, 10.04.1952 - 5 StR 52/52 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 2, 386
- NJW 1952, 898
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (3)
- RG, 30.03.1909 - V 86/09
1. Ist, wenn die auf § 239 Nr. 4 K.O. sich beziehende Hauptfrage bis auf die …
Auszug aus BGH, 10.04.1952 - 5 StR 52/52
Diese stets vom Reichsgericht (vgl. u.a. RGSt 16, 426, 429; 42, 284, 285; RG JW 1934, 616) und einem Teile der Rechtslehre vertretene Auffassung wird zu Unrecht von der Literatur z.T. angegriffen. - RG, 06.12.1887 - 2730/87
Ist die Strafvorschrift des §. 210 Nr. 2 K.O. ausgeschlossen, wenn ein …
Auszug aus BGH, 10.04.1952 - 5 StR 52/52
Diese stets vom Reichsgericht (vgl. u.a. RGSt 16, 426, 429; 42, 284, 285; RG JW 1934, 616) und einem Teile der Rechtslehre vertretene Auffassung wird zu Unrecht von der Literatur z.T. angegriffen. - BGH, 08.01.1951 - 2 StR 80/50
Auszug aus BGH, 10.04.1952 - 5 StR 52/52
2.) Was die Rüge des Erich P. anlangt, § 140 Abs. 1 Ziff. 2 in Verbindung mit § 201 StPO sei verletzt worden, so hat der Bundesgerichtshof in einem gleichgelagerten Falle zu 2 StR 80/50 vom 5.1.51 entschieden, daß ein fehlender Hinweis auf das Antragsrecht eines Angeklagten dann keinen Verfahrensverstoß darstelle, wenn die Anklageschrift bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit zugestellt worden sei.
- BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86
Begriff des Beiseiteschaffens; Zueignung sicherungsübereigneter Gegenstände
Sie könnte daran scheitern, daß nach der Rechtsprechung ein strafbares Beiseiteschaffen dann nicht vorliegt, wenn sich die Vermögensverfügung im Rahmen einer ordnungsmäßigen Wirtschaftsführung hält (RGSt 62, 277; 68, 88; BGH NJW 1952, 898;… BGH bei Herlan GA 1953, 74), und daß das Tilgen fälliger Verbindlichkeiten allgemein als Ausfluß ordnungsmäßiger Wirtschaftsführung angesehen wird (RGSt 71, 227;… BGH bei Herlan GA 1953, 74). - BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09
Verurteilung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der MobilCom AG aufgehoben
Rn. 30 b) Schon nach diesen Maßstäben ist hier ein Beiseiteschaffen von Vermögensgegenständen durch den dreimaligen Geldtransfer nach Liechtenstein nicht belegt; es kommt daher nicht darauf an, dass nach allgemeiner Ansicht das Tatbestandsmerkmal des Beiseiteschaffens in teleologischer Reduktion des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB nur solche Vermögensverschiebungen erfasst, die den Anforderungen eines ordnungsgemäßen Wirtschaftens grob widersprechen (BGHSt 34, 309, 310;… BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 1 Beiseiteschaffen 2; BGH NJW 1952, 898;… Tiedemann aaO § 283 Rdn. 27 m. w. N.;… Hoyer aaO Rdn. 30 f.;… Stree/Heine aaO Rdn. 4;… Fischer aaO Rdn. 4 a) und eine weitergehende Ansicht zusätzlich voraussetzt, dass das Vorgehen des Täters subjektiv auf eine Benachteiligung seiner Gläubiger ausgerichtet ist (…Tiedemann aaO Rdn. 28 f.). - BGH, 03.07.1953 - 2 StR 452/52
Täuschung des Vergleichsverwalters - §§ 263, 25 Abs. 1, 22 StGB, mittelbare …
Durch § 239 Abs. 1 Nr. 4 KO werden auch Handelsbücher erfaßt, die der Schuldner freiwillig in seinen Betrieb eingeführt hat (BGHSt 2, 386), der Schuldner dürfte dann ein freiwillig eingeführtes Handelsbuch, das sich für seinen Betrieb als überflüßig erwiesen hat, auch dann nicht vernichten, wenn dadurch die Übersichtlichkeit seiner Buchführung nicht beeinträchtigt wird.
- BGH, 27.01.1955 - 3 StR 404/54
Rechtsmittel
In beiden Fällen hat der Vorsitzende gegen § 140 Abs. 2 StPO verstossen, und zwar in dem ersten Falle durch eine rechtlich fehlerhafte Anwendung seines Ermessens (vgl RGSt 68, 35 [36]; 74, 304, [306]; BGH 5 StR 52/52 vom 10. April 1952; BGH 5 StR 539/53 vom 17. November 1953; BGH 5 StR 90/54 vom 27. April 1954). - BGH, 19.06.1956 - 1 StR 199/56
Rechtsmittel
Die Verneinung der Gläubigerbenachteiligungsabsicht hinsichtlich der Unterlassung der Bilanzziehung stand dem nicht entgegen; der Grundtatbestand der Verbrechen nach § 239 Abs. 1 Nr. 3, 4 KO und der Vergehen gegen § 240 Abs. 1 Nr. 3, 4 KO ist derselbe, wobei nicht verkannt wird, daß §§ 239 Abs. 1 Nr. 3, 240 Abs. 1 Nr. 3, 4 KO nur die gesetzlich vorgeschriebene, § 239 Abs. 1 Nr. 4 KO jedoch auch die freiwillige Buchführung und Bilanzziehung des Schuldners betreffen (BGHSt 2, 386); das lediglich straferhöhende Merkmal der Benachteiligungsabsicht in § 239 KO hindert die Annahme einer Handlungseinheit nicht (vgl BGH LM Nr. 2 zu § 239 KO; 1 StR 262/54 vom 23. November 1954). - BGH, 19.10.1956 - 5 StR 182/56
Rechtsmittel
Richtig ist zwar, daß nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs der Verbrauch von Geld durch einen Gemeinschuldner zum Lebensunterhalt sowie Notverkäufe, die dem ausschließlichen Zwecke der Beschaffung dieses Unterhalts dienen, kein "Beiseiteschaffen" sind (vgl RGSt 66, 88; BGH NJW 1952, 898 48 ). - BGH, 04.03.1970 - 3 StR 277/69
Fehlerhafte Vernehmung eines Zeugen durch den Berichterstatter - Illegale …
Für die Schuldnereigenschaft ist der wirkliche Sachverhalt maßgebend und nicht ein mit ihm in Widerspruch stehender Schein (RGSt 69, 65, 68, 70 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen; BGH Urteil vom 10. April 1952 - 5 StR 52/52 - bei Herlan, GA 1953, 73). - BGH, 25.03.1955 - 2 StR 477/54
Revision in Sachen Verfahrensverletzung und Verletzung des sachlichen Rechts im …
Die Strafkammer geht zutreffend davon aus, daß§ 240 Abs. 1 Nr. 3 KO entgegen § 239 Abs. 1 Nr. 4 KO voraussetzt, daß dem Schuldner die Führung von Handelsbüchern gesetzlich oblag (BGHSt 2, 386). - BGH, 22.09.1953 - 1 StR 341/53
Rechtsmittel
§ 239 Abs. 1 Nr. 4 KO findet - entgegen der Annahme des Landgerichts - auch auf die freiwillig geführten Bücher eines Minderkaufmanns Anwendung (BGHSt 2, 386). - BGH, 23.09.1952 - 2 StR 85/52
Rechtsmittel
Allerdings stellen nach Zahlungseinstellung vorgenommene Notverkäufe, die der Beschaffung des dringensten Lebensunterhalts dienen, kein "Beiseiteschaffen" im Sinne des § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO dar (BGH Urteil vom 10. April 1952, 5 StR 52/52). - BGH, 19.06.1952 - 5 StR 485/52
Rechtsmittel
- BGH, 03.03.1953 - 1 StR 14/53
Rechtsmittel
- BGH, 23.05.1957 - 4 StR 114/57
Rechtsmittel
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