Rechtsprechung
| BGH, 11.12.2014 - 5 StR 525/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 354 Abs. 1 StPO
Nachholung der Festsetzung von Einzelfreiheitsstrafen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Nachholung der Festsetzung von Einzelstrafen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 354 Abs. 1 ; StPO § 358 Abs. 2
Nachholung der Festsetzung von Einzelstrafen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 195
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.09.2010 - 4 StR 433/10
Revision im Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit …
Auszug aus BGH, 11.12.2014 - 5 StR 525/14
Das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dem Nachholen der Festsetzung nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. September 2010 - 4 StR 433/10 und vom 27. September 2011 - 3 StR 283/11). - BGH, 27.09.2011 - 3 StR 283/11
Strafzumessung (Festsetzung einer Einzelstrafe durch das Revisionsgericht)
Auszug aus BGH, 11.12.2014 - 5 StR 525/14
Das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dem Nachholen der Festsetzung nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. September 2010 - 4 StR 433/10 und vom 27. September 2011 - 3 StR 283/11).
- BGH, 30.06.2015 - 5 StR 71/15
Störung der Totenruhe (Begriff der Asche; Verbrennungsrückstände; Zahngold; …
Soweit es das Landgericht unterlassen hat, in den Fällen 129, 134 betreffend den Angeklagten L. und in den Fällen 176, 177 betreffend den Angeklagten K. Einzelstrafen festzusetzen, holt dies der Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO nach und setzt Freiheitsstrafen von vier Monaten (Fälle 129 und 134) und drei Monaten (Fälle 176 und 177) fest (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 5 StR 525/14).
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