Rechtsprechung
| BGH, 04.09.1952 - 5 StR 525/52 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1952, 1385
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 24.02.2026 - VI ZR 415/23
Kein Unterlassungsanspruch des Königreichs Marokko gegen Die Zeit und Süddeutsche …
Der Begriff der Behörde kann in einzelnen Strafvorschriften auch ausländische Behörden erfassen (vgl. für § 164 StGB [bzgl. Besatzungsbehörden] BGH, Urteil vom 4. September 1952 - 5 StR 525/52, NJW 1952, 1385; für § 279 StGB a.F. [bzgl. ausländischen Konsulaten in Deutschland] BGH…, Urteil vom 24. April 1963 - 2 StR 81/63, BGHSt 18, 333, juris Rn. 9 f.; ablehnend etwa für § 170b StGB in der Fassung vom 2. Januar 1975 [nur Schutz deutscher Sozialbehörden] BGH…, Beschluss vom 31. Juli 1979 - 1 StR 21/79, BGHSt 29, 85, 87, juris Rn. 7 ff.). - BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18
Hinweispflicht des Gerichts bei veränderter Beurteilung der Rechtslage (Annahme …
Unter diesen Umständen konnte er sich vor einer Verurteilung solange sicher fühlen, als er nicht auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes hingewiesen worden war (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 1952 - 5 StR 525/52, NJW 1952, 1385). - BGH, 24.02.2026 - VI ZR 416/23
Kein Unterlassungsanspruch des Königreichs Marokko gegen Die Zeit und Süddeutsche …
Der Begriff der Behörde kann in einzelnen Strafvorschriften auch ausländische Behörden erfassen (vgl. für § 164 StGB [bzgl. Besatzungsbehörden] BGH, Urteil vom 4. September 1952 - 5 StR 525/52, NJW 1952, 1385; für § 279 StGB a.F. [bzgl. ausländischen Konsulaten in Deutschland] BGH…, Urteil vom 24. April 1963 - 2 StR 81/63, BGHSt 18, 333, juris Rn. 9 f.; ablehnend etwa für § 170b StGB in der Fassung vom 2. Januar 1975 [nur Schutz deutscher Sozialbehörden] BGH…, Beschluss vom 31. Juli 1979 - 1 StR 21/79, BGHSt 29, 85, 87, juris Rn. 7 ff.).
- BGH, 14.01.1953 - VI ZR 39/52 Der Auffassung des 5. Strafsenats (Urteil vom 4. September 1952 - 5 StR 525/52 - = NJW 1952, 1385), daß die Strafvorschrift des § 164 StGB nicht nur die Behörden vor Irreführung, sondern auch den Einzelnen gegen Mißgriffe irregeleiteter Behörden schützen soll, wird zugestimmt.
Zwar will die Strafvorschrift des § 164 StGB auch dem Schutz der Behörden gegen Irreführung dienen, zugleich soll aber derjenige vor nachteiligen Maßnahmen der Behörde geschützt werden, gegen den sich die Anschuldigung richtet (vgl. BGH NJW 1952, 1385).
Es ist ferner der von den Vorinstanzen der rechtlichen Beurteilung zugrunde gelegten Annahme zuzustimmen, daß auch eine Dienststelle der Besatzungsmacht als Behörde im Sinne des § 164 StGB anzusehen ist (BGH NJW 1952, 1385;… Schönke StGB 5. Aufl. IV 1 zu § 164 StGB).
- BGH, 24.04.1963 - 2 StR 81/63 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 22.01.1953 - 3 StR 1034/51
Rechtsmittel
Sie ist zu bejahen (vgl auch BGH 5 StR 525/52, Urt. v. 4. September 1952 - Anschuldigung gegenüber einer Besatzungsbehörde-).
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