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Rechtsprechung
   BGH, 07.05.2003 - 5 StR 535/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6920
BGH, 07.05.2003 - 5 StR 535/02 (https://dejure.org/2003,6920)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2003 - 5 StR 535/02 (https://dejure.org/2003,6920)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - 5 StR 535/02 (https://dejure.org/2003,6920)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    ProstG; § 180a Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 2 Abs. 3 StGB; § 354a StPO; § 357 StPO
    Förderung der Prostitution (milderes Gesetz); Erstreckung der Revision auf Mitangeklagte (Gesetzesänderung; Analogie)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    AsylVfG § 61 Abs. 1; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 180a Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354a; ; StPO § 357

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer tateinheitlichen Verurteilungen wegen Förderung der Prostitution wegen Rechtsänderungen; Berücksichtigung von Rechtsänderungen durch das Revisionsgericht; Strafmildernde Berücksichtigung einer unerklärlich langen Zeitdauer des Revisionsverfahrens; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 357
    Keine Erstreckung bei Erfolg wegen Rechtsänderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 335 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 07.05.2003 - 5 StR 535/02
    Bei der Neubemessung der Strafen wird die unerklärlich lange Zeitdauer des Revisionsverfahrens (Übersendung der Akten an den Generalbundesanwalt erst über ein Jahr nach Eingang der Revisionsbegründung) zugunsten der Angeklagten zu berücksichtigen sein (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13).
  • BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64

    Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer …

    Auszug aus BGH, 07.05.2003 - 5 StR 535/02
    Rn. 4 Eine Erstreckung der Aufhebung auf die nicht revidierenden Mitangeklagten nach § 357 StPO kommt nicht in Betracht, weil die Aufhebung nicht auf einer Gesetzesverletzung beim Erlaß des Urteils, sondern auf einer nachträglichen Rechtsänderung beruht (BGHSt 41, 6; 20, 77).
  • BGH, 26.01.1995 - 1 StR 798/94

    Erstreckung der Urteilsaufhebung im Revisionsverfahren auf einen Nichtrevidenten …

    Auszug aus BGH, 07.05.2003 - 5 StR 535/02
    Rn. 4 Eine Erstreckung der Aufhebung auf die nicht revidierenden Mitangeklagten nach § 357 StPO kommt nicht in Betracht, weil die Aufhebung nicht auf einer Gesetzesverletzung beim Erlaß des Urteils, sondern auf einer nachträglichen Rechtsänderung beruht (BGHSt 41, 6; 20, 77).
  • BGH, 17.06.2024 - 4 StR 187/24

    Verbotener Anbau von Cannabispflanzen (Anbau: gärtnerische oder …

    Denn die Aufhebung beruht nicht auf einer Gesetzesverletzung bei Erlass des Urteils, sondern auf einer nachträglichen Rechtsänderung (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2003 - 5 StR 535/02 Rn. 3 mwN; Urteil vom 27. Oktober 1964 - 1 StR 358/64, BGHSt 20, 77).
  • BGH, 04.06.2024 - 4 StR 111/24

    Handeltreiben mit Cannabis (bandenmäßiges Handeltreiben; nicht geringe Menge)

    Denn die Aufhebung beruht nicht auf einer Gesetzesverletzung bei Erlass des Urteils, sondern auf einer nachträglichen Rechtsänderung (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2003 - 5 StR 535/02 Rn. 3 mwN; Beschluss vom 26. Januar 1995 - 1 StR 798/94, BGHSt 41, 6).
  • BGH, 18.06.2024 - 2 StR 522/23

    Handeltreiben mit Cannabis (Konkurrenzen: Einfuhr, Beihilfe zum Handeltreiben, …

    Einer Erstreckung der Entscheidung auf den Nichtrevidenten (§ 357 StPO) bedarf es nicht (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1964 - 1 StR 358/64, BGHSt 20, 77; Beschluss vom 7. Mai 2003 - 5 StR 535/02;… Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 357 Rn. 9).
  • BGH, 23.04.2024 - 5 StR 83/24

    Verjährung bei Taten des Handeltreibens mit Cannabis nach Neuregelung

    Eine Erstreckung auf den nichtrevidierenden Mitangeklagten nach § 357 StPO findet nicht statt, weil die Aufhebung nicht auf einer "Gesetzesverletzung bei Anwendung des Strafgesetzes", sondern auf einer nachträglichen Rechtsänderung beruht (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1964 - 1 StR 358/64, BGHSt 20, 77; Beschluss vom 7. Mai 2003 - 5 StR 535/02).
  • BGH, 17.09.2024 - 6 StR 165/24

    Wirksame Revisionsbeschränkung, Anordnung der Unterbringung in einer …

    d) Eine Erstreckung auf nichtrevidierende Mitangeklagte nach § 357 StPO erfolgt nicht, weil die Aufhebung nicht auf einer Gesetzesverletzung bei Anwendung des Strafgesetzes, sondern auf einer nachträglichen Rechtsänderung beruht (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1964 - 1 StR 358/64, BGHSt 20, 77; Beschlüsse vom 7. Mai 2003 - 5 StR 535/02;… vom 23. Mai 2024 - 5 StR 68/24, Rn. 4).
  • BGH, 27.05.2024 - 1 StR 111/24

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …

    Die Neufassung des Schuldspruchs und die Teilaufhebung des Strafausspruches beruhen ausschließlich auf dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes nach Erlass des angefochtenen Urteils (§ 354a StPO), nicht auf einer Gesetzesverletzung beim Erlass des Urteils (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2003 - 5 StR 535/02 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 07.05.2024 - 2 StR 16/24

    Abgeben von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen: Besitz, …

    Die Aufhebung der Verurteilung in Fall II. 8 der Urteilsgründe beruht ausschließlich auf dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes nach Erlass des angefochtenen Urteils (§ 354a StPO), nicht auf einer Gesetzesverletzung beim Erlass des Urteils (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2003 - 5 StR 535/02, Rn. 3 mwN).
  • BGH, 09.07.2024 - 6 StR 295/24

    Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; …

    Eine Erstreckung auf nichtrevidierende Mitangeklagte nach § 357 StPO erfolgt nicht, weil die Aufhebung nicht auf einer "Gesetzesverletzung bei Anwendung des Strafgesetzes", sondern auf einer nachträglichen Rechtsänderung beruht (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1964 - 1 StR 358/64, BGHSt 20, 77; Beschlüsse vom 7. Mai 2003 - 5 StR 535/02; vom 23. Mai 2024 - 5 StR 68/24).
  • BGH, 11.06.2024 - 1 StR 190/24

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …

    Die Urteilsaufhebung ist nicht auf die nichtrevidierenden Mitangeklagten zu erstrecken, da die Konstellation der einem Angeklagten günstigen Gesetzesänderung erst nach Erlass des angefochtenen Urteils (§ 354a StPO) nicht von der restriktiv zu handhabenden Vorschrift des § 357 Satz 1 StPO erfasst ist (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2003 - 5 StR 535/02 Rn. 3 mwN).
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