Rechtsprechung
| BGH, 05.01.1965 - 5 StR 540/64 (alt: 5 StR 22/63) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensrügen im Strafprozess
- junsv.nl
Erschiessung vieler tausender jüdischer Männer, Frauen und Kinder in den ersten 4 Monaten des Russlandfeldzuges auf dem Marschweg des Einsatzkommandos 9 von Ostpreussen über Wilna und Wilejka nach Witebsk, wo sämtliche Einwohner des dortigen Ghettos ermordet wurden. ...
Wird zitiert von ... (7)
- LG Bochum, 05.06.1968 - 15 Ks 1/66
Massenerschiessungen von Juden, Partisanen, ihren angeblichen Helfern und anderen …
Darauf, ob diese Folgen im Endergebnis tatsächlich eingetreten wären, kommt es in rechtlicher Hinsicht nicht an (BGH 5 StR 540/64 vom 5.1.1965 ).In dieser Weise ist der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit, der den Notstandsbestimmungen der §§ 52 und 54 StGB zugrundeliegt und dort durch den Hinweis auf die anderweitige Abwendbarkeit bzw. Beseitigung der Gefahrenlage zum Ausdruck kommt, vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung bestimmt und abgegrenzt worden (5 StR 341/51 vom 21.6.1951; 1 StR 27/50 vom 6.11.1951 = NJW 1962, 111, 113; 5 StR 353/54 vom 14.12.1954; 4 StR 500/62 vom 29.3.1963 = BGHSt 18, 311 = NJW 1963, 1258; 5 StR 540/64 vom 5.1.1965 ; 2 StR 485/64 vom 13.1.1965 ).
Ebensowenig war den Angeklagten nachweisbar möglich und zumutbar, Krankheit oder seelischen Zusammenbruch vorzutäuschen, weil, wie auch der Bundesgerichtshof im Urteil vom 5.1.1965 (5 StR 540/64 ) ausgeführt hat, solche Verstellung allzuleicht hätte durchschaut werden können und daher gefährlich gewesen wäre, und zwar insbesondere im Hinblick auf die zur Person des Bataillonsarztes Dr. Richter getroffenen Feststellungen.
- LG Düsseldorf, 05.08.1966 - 8 I Ks 1/66
Massen- und Einzeltötung von jüdischen Männern, Frauen und Kindern in …
Die Furcht war aber berechtigt (BGH 5 StR 540/64 v. 5.1.1965 ).Auch diese Gefahr brauchte er zur Vermeidung der Exekutionen nicht auf sich zu nehmen (BGH 5 StR 540/64 v. 5.1.65).
Das Risiko brauchte er nicht auf sich zu nehmen (BGH 5 StR 540/64 vom 5.1.1965 ).
- BGH, 30.06.1970 - 3 StR 17/68
Vernichtungslager Treblinka
Auch besteht kein Widerspruch zu den Ausführungen des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 5. Januar 1965 - 5 StR 540/64; der dort behandelte Fall liegt anders.
- LG Stuttgart, 13.03.1969 - Ks 22/67
Erschiessung von bei der Enterdung von Massengräbern in der Ukraine sowie in und …
Insoweit schliesst sich das Gericht im Hinblick auf die Persönlichkeit Dr. Langes und auf die besondere Situation bei den Enterdungskommandos der vom BGH im Urteil - 5 StR 540/64 - vom 5.1.1965 geäusserten Ansicht an, dass es einem Befehlsempfänger nicht zuzumuten gewesen ist, Krankheit oder seelischen Zusammenbruch vorzutäuschen, weil solche Verstellungen allzuleicht hätten durchschaut werden können und daher zu gefährlich gewesen wären. - LG Stuttgart, 15.07.1966 - Ks 7/64
Einzel- und Massenerschiessungen in drei grossen Aktionen sowie Deportation ins …
Insoweit schliesst sich das Gericht im Hinblick auf die Persönlichkeit des Dienststellenleiters Müller und auf die besondere Situation bei der Aussendienststelle Tarnopol - bei der es in der ganzen Zeit keiner der Dienststellenangehörigen gewagt hat, seine innere Not dem Dienststellenleiter zu bekennen - der vom BGH im Urteil - 5 StR 540/64 - vom 5.1.1965 geäusserten Ansicht an, dass es einem Befehlsempfänger nicht zuzumuten gewesen ist, Krankheit oder seelischen Zusammenbruch vorzutäuschen, weil solche Verstellungen allzu leicht hätten durchschaut werden können und daher zu gefährlich gewesen wären. - LG Regensburg, 14.02.1973 - Ks 6/70
Massenerschiessung von insgesamt mindestens 2400 Juden in zwei Orten auf dem …
(vgl. BGH 5 StR 353/54 vom 14.12.1954 und BGH 5 StR 540/64 vom 5.1.1965 ). - LG Kleve, 05.07.1966 - 5 Ks 2/63
Tötung einer Mutter und ihrer beiden Töchter, die bei der Ghettoliquidierung der …
Schliesslich war dem Angeklagten nicht zuzumuten, Krankheit oder seelischen Zusammenbruch vorzutäuschen (BGH 5 StR 540/64 Urteil vom 5.1.1965 ), weil eine solche Verstellung allzu leicht hätte durchschaut werden können und daher zu gefährlich gewesen wäre.
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