Rechtsprechung
| BGH, 10.12.2008 - 5 StR 542/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 4 StPO; § 177 Abs. 2 StGB; § 21 StGB
Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Schuldfähigkeit beim Vorwurf der Vergewaltigung (mangelnde Sachkunde; besondere Umstände des Einzelfalles) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Einwand gegen den Schuldspruch, speziell die tatrichterliche Beweiswürdigung sowie die hierauf bezogene Verfahrensrüge i.R.e. Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 4
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 558
- NStZ-RR 2009, 115
- NStZ-RR 2009, 165
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.11.2006 - 5 StR 329/06
Keine Revisionsbegründung über neue Erkenntnisse; Verletzung der …
Auszug aus BGH, 10.12.2008 - 5 StR 542/08
Rn. 8 Zutreffend weist die Revision zunächst darauf hin, dass auch zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten der Annahme einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens nicht unbedingt entgegensteht (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 83). - BGH, 11.06.1987 - 4 StR 207/87
Mangelnde Erforderlichkeit als Grund für die Ablehnung eines Beweisantrags zur …
Auszug aus BGH, 10.12.2008 - 5 StR 542/08
Zudem hat der Antrag eine Reihe von besonderen Umständen in der Person des Angeklagten und dem Beziehungsgeflecht zur Nebenklägerin dargelegt, die geeignet gewesen sind, Bedenken hinsichtlich für § 21 StGB relevanter psychischer Befindlichkeiten zu begründen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 1).
- BGH, 27.10.2015 - 3 StR 363/15
Keine Bindungswirkung bzgl. Feststellungen und Entscheidung des früheren …
Werden jedoch tatsächliche Gründe behauptet (§ 267 Abs. 2 StPO) oder liegen Umstände vor, die den Ausschluss oder die (erhebliche) Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne von §§ 20, 21 StGB auch nur möglich erscheinen lassen, so bedarf es regelmäßig - gegebenenfalls unter Heranziehung eines Sachverständigen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 542/08, NStZ-RR 2009, 115;… MüKo-StGB/Streng, 2. Aufl., § 20 Rn. 162 ff.;… LK/Schöch aaO, Rn. 236 f.) - von Amts wegen ihrer Prüfung, Erörterung und Darlegung im Urteil (…vgl. Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 20 Rn. 19 mwN;… S/S/Perron/Weißer, 29. Aufl., § 20 Rn. 45;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1416). - OLG Celle, 11.04.2024 - 3 ORs 10/24
Umfang der Gebotenheit der Hinzuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen …
Auch zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten steht der Annahme einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit nicht unbedingt entgegen (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 83; 2009, 115 [BGH 10.12.2008 - 5 StR 542/08]). - KG, 12.03.2012 - 121 Ss 27/12
Revisionsgerichtliche Überprüfung der Annahme einer alkoholbedingten …
Für die Beurteilung der Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB reicht die eigene Sachkunde des Tatrichters jedenfalls dann regelmäßig nicht mehr aus, wenn sich aufgrund von Auffälligkeiten oder Störungen Zweifel an der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 542/08 - ).
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