Rechtsprechung
| BGH, 27.01.1956 - 5 StR 550/55 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einlegung einer Revision gegen die Verurteilung wegen Mordes durch das Leiten von Leuchtgas in das Schlafzimmer der Opfer - Ablehnung von Beweismittel als völlig ungeeignet - Berichten des Sachverständigen über seine Beobachtungen und Versuche als Sachverständiger oder ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- RG, 27.09.1888 - 1984/88
49. Darf in der Hauptverhandlung die schriftliche Erklärung eines …
Auszug aus BGH, 27.01.1956 - 5 StR 550/55
Diese Ansicht geht fehl; sie wird auch weder von Kleinknecht (KMR 3 zu § 86 StPO) noch vom Reichsgericht (RGSt 18, 186) vertreten, auf die sich die Revision beruft. - RG, 24.06.1910 - V 437/10
1. Welche Wahrnehmungen eines Sachverständigen werden durch den …
Auszug aus BGH, 27.01.1956 - 5 StR 550/55
Das ist die in Rechtsprechung und Lehre völlig herrschende Meinung; sie wird insbesondere von Kleinknecht-Müller-Reitberger (2 vor § 72 StPO) und vom Reichsgericht (RGSt 44, 11; 69, 97) vertreten; vgl ferner BayObLGSt 1949/51, 304; OGHSt 3, 61. Der Sachverständige darf nur nicht selbständig Zeugen vernehmen, wie sich aus § 80 StPO er gibt; darüber, was Auskunftspersonen ihm mitgeteilt haben, kann er selbst nur als Zeuge aussagen; vgl darüber BGH NJW 1951, 771. - RG, 29.01.1935 - 4 D 22/35
Muß ein Sachverständiger, der als solcher auf Grund des § 79 Abs. 1 n. F. StPO. …
Auszug aus BGH, 27.01.1956 - 5 StR 550/55
Das ist die in Rechtsprechung und Lehre völlig herrschende Meinung; sie wird insbesondere von Kleinknecht-Müller-Reitberger (2 vor § 72 StPO) und vom Reichsgericht (RGSt 44, 11; 69, 97) vertreten; vgl ferner BayObLGSt 1949/51, 304; OGHSt 3, 61. Der Sachverständige darf nur nicht selbständig Zeugen vernehmen, wie sich aus § 80 StPO er gibt; darüber, was Auskunftspersonen ihm mitgeteilt haben, kann er selbst nur als Zeuge aussagen; vgl darüber BGH NJW 1951, 771.
- BGH, 13.10.1992 - 5 StR 476/92
Begründung eines Rechtsfehlers durch die Unterbrechung des Schlussvortrages des …
Es steht dem Vorsitzenden frei, kann unter Umständen sogar zu seiner Sachleitungspflicht gehören, auf eine zweckdienliche Ergänzung des Schlußvortrags hinzuwirken (vgl. BGH Urteil vom 24. Januar 1956 - 5 StR 550/55;… Gollwitzer in LR § 258 Rdn. 40). - BGH, 15.01.1957 - 5 StR 386/56
Rechtsmittel
Dieser Meinung hat sich der Senat in seinen Urteilen vom 27. Januar 1956 (5 StR 550/55) und vom 29. Mai 1956 (5 StR 506/55) angeschlossen.
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