Rechtsprechung
| BGH, 25.09.1979 - 5 StR 550/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch ein und denselben Verteidiger nach Verfahrenseinstellung hinsichtlich eines der Beschuldigten
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 95
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.03.1977 - StB 41/77
Sukzessive Mehrfachverteidigung
Auszug aus BGH, 25.09.1979 - 5 StR 550/79
Das verstößt gegen § 146 StPO, der eine Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch einen gemeinschaftlichen Verteidiger auch dann verbietet, wenn dieser nacheinander für mehrere Beschuldigte tätig wird (BGHSt 27, 148, 27, 154).Der Beschwerdeführer kann sich von dem früher beauftragten Rechtsanwalt R. auch dann verteidigen lassen, wenn dieser später auch für die Ehefrau des Beschwerdeführers tätig geworden sein sollte, weil nur diese später übernommene Verteidigung unzulässig gewesen wäre (BGHSt 27, 148, 150 ff).
- BVerfG, 21.01.1977 - 2 BvR 1260/76
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Verbots sukzessiver …
Auszug aus BGH, 25.09.1979 - 5 StR 550/79
Daß das Verfahren gegen die Ehefrau des Beschwerdeführers nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist, ändert hieran nichts (vgl. BVerfG Beschluß vom 21. Januar 1977 - 2 BvR 1260/76 - NJW 1977, 800).
- BGH, 15.03.1983 - 5 StR 51/83
Verbot der Mehrfachverteidigung
Einlegung und Begründung der Revision sind unwirksam, das Rechtsmittel mithin als unzulässig zu verwerfen (BGHSt 26, 367; BGH, Beschl. v. 7. Nov. 1978 - 5 StR 654/78 - u. vom 25. Sept. 1979 - 5 StR 550/79 -)".
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