Rechtsprechung
| BGH, 23.01.2019 - 5 StR 553/18 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 55 StGB
Maßgeblichkeit des Zeitpunktes der ersten Hauptverhandlung für die Beurteilung einer Gesamtstrafenfähigkeit von Strafen aus früherer Verurteilung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Bildung der Gesamtstrafe: Für Prüfung maßgeblicher Zeitpunkt nach Urteilsaufhebung und Zurückverweisung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 55 Abs 1 S 1 StGB
Bildung der Gesamtstrafe: Für Prüfung maßgeblicher Zeitpunkt nach Urteilsaufhebung und Zurückverweisung - IWW
- Wolters Kluwer
Unrechtmäßige nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit der Strafe aus einem Strafbefehl
- Wolters Kluwer
Unrechtmäßige nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit der Strafe aus einem Strafbefehl
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 Abs. 1 S. 1
Unrechtmäßige nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit der Strafe aus einem Strafbefehl - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 19.05.2015 - 2 Ks 181 Js 21161/13
- BGH, 16.02.2016 - 5 StR 465/15
- LG Dresden, 18.05.2018 - 181 Js 21161/13
- BGH, 23.01.2019 - 5 StR 553/18
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2019, 174
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09
Teilrechtskraft; Reichweite der Urteilsaufhebung im Strafausspruch; …
Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 553/18
Da sie eine rein am Entschädigungsgedanken orientierte eigene Rechtsfolge neben der Strafzumessung darstellt, bleibt sie von der Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs unberührt (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135, 138). - BGH, 16.02.2016 - 5 StR 465/15
Heimtückemord: Wehrlosigkeit des Opfers trotz Abwehrmaßnahmen
Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 553/18
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hatte der Senat dieses Urteil insgesamt mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen (BGH, Urteil vom 16. Februar 2016 - 5 StR 465/15, NStZ 2016, 405). - BGH, 20.12.2011 - 3 StR 374/11
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Verschlechterungsverbot; Unterbringung in …
Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 553/18
a) Das Landgericht hat verkannt, dass nach Aufhebung eines Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Tatgericht für die Prüfung einer Gesamtstrafenbildung der Vollstreckungsstand der gegen den Angeklagten ergangenen früheren Urteile zum Zeitpunkt der (ersten) ursprünglich angefochtenen Entscheidung (hier: das Urteil des Landgerichts vom 19. Mai 2015) maßgeblich ist (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 493/08, NStZ-RR 2009, 44; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106;… vom 19. Februar 2014 - 2 StR 558/13, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 2 Sachentscheidung 1; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169 mwN).
- BGH, 10.01.2017 - 3 StR 497/16
Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; fehlende Mitteilung des …
Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 553/18
a) Das Landgericht hat verkannt, dass nach Aufhebung eines Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Tatgericht für die Prüfung einer Gesamtstrafenbildung der Vollstreckungsstand der gegen den Angeklagten ergangenen früheren Urteile zum Zeitpunkt der (ersten) ursprünglich angefochtenen Entscheidung (hier: das Urteil des Landgerichts vom 19. Mai 2015) maßgeblich ist (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 493/08, NStZ-RR 2009, 44; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106;… vom 19. Februar 2014 - 2 StR 558/13, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 2 Sachentscheidung 1; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169 mwN). - BGH, 09.07.2004 - 2 StR 170/04
Konkurrenzen beim schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung; nachträgliche …
Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 553/18
Dieser Grundsatz ist nicht auf die Fälle beschränkt, in denen die Urteilsaufhebung gerade wegen fehlerhaft unterbliebener nachträglicher Gesamtstrafenbildung erfolgt ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. August 2001 - 5 StR 291/01, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 2; vom 9. Juli 2004 - 2 StR 170/04, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Einbeziehung 9). - BGH, 19.02.2014 - 2 StR 558/13
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zeitpunkt der früheren Verurteilung: letzte …
Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 553/18
a) Das Landgericht hat verkannt, dass nach Aufhebung eines Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Tatgericht für die Prüfung einer Gesamtstrafenbildung der Vollstreckungsstand der gegen den Angeklagten ergangenen früheren Urteile zum Zeitpunkt der (ersten) ursprünglich angefochtenen Entscheidung (hier: das Urteil des Landgerichts vom 19. Mai 2015) maßgeblich ist (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 493/08, NStZ-RR 2009, 44; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106; vom 19. Februar 2014 - 2 StR 558/13, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 2 Sachentscheidung 1; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169 mwN). - BGH, 21.08.2001 - 5 StR 291/01
Pflichtverteidigerwechsel in der Revision; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung …
Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 553/18
Dieser Grundsatz ist nicht auf die Fälle beschränkt, in denen die Urteilsaufhebung gerade wegen fehlerhaft unterbliebener nachträglicher Gesamtstrafenbildung erfolgt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. August 2001 - 5 StR 291/01, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 2;… vom 9. Juli 2004 - 2 StR 170/04, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Einbeziehung 9). - BGH, 09.12.2009 - 5 StR 459/09
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung …
Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 553/18
Er soll dabei - wie auch sonst - bei der Entscheidung über eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB weder ungerechtfertigt benachteiligt noch bevorzugt werden (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2009 - 5 StR 459/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 4). - BGH, 28.10.2008 - 5 StR 493/08
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Gesamtstrafenbildung (Erledigung; Genehmigung der …
Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 553/18
a) Das Landgericht hat verkannt, dass nach Aufhebung eines Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Tatgericht für die Prüfung einer Gesamtstrafenbildung der Vollstreckungsstand der gegen den Angeklagten ergangenen früheren Urteile zum Zeitpunkt der (ersten) ursprünglich angefochtenen Entscheidung (hier: das Urteil des Landgerichts vom 19. Mai 2015) maßgeblich ist (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 493/08, NStZ-RR 2009, 44; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106;… vom 19. Februar 2014 - 2 StR 558/13, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 2 Sachentscheidung 1; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169 mwN). - BGH, 22.08.2013 - 3 StR 141/13
Erneute Bildung einer Gesamtstrafe nach Aufhebung und Zurückverweisung …
Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 553/18
Er gilt etwa auch, wenn das erste Urteil auf die Revision der Staatsanwaltschaft insgesamt aufgehoben worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2013 - 3 StR 141/13, StraFo 2013, 474, 475).
- BGH, 12.08.2020 - 4 StR 189/20
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung von Härten, die sich aus der …
In dem nach Zurückweisung einer Sache an das Tatgericht für die Frage nachträglicher Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 StGB maßgeblichen Zeitpunkt der ersten tatgerichtlichen Entscheidung in dieser Sache am 28. Juni 2017 (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 5 StR 553/18, StV 2019, 452) war die auf zwei Jahre bemessene Bewährungszeit in jenem Verfahren, die mit Eintritt der Rechtskraft des Urteils am 1. September 2015 zu laufen begann, noch nicht abgelaufen.Dies unterscheidet sie von der Kompensationsentscheidung gemäß Art. 6 Abs. 1 MRK, die eine rein am Entschädigungsgedanken orientierte eigene Rechtsfolge neben der Strafzumessung darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 5 StR 553/18, StV 2019, 452, 453) und daher von der Aufhebung des tatgerichtlichen Urteils durch das Revisionsgericht allein im Strafausspruch grundsätzlich nicht erfasst wird (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135, 138 f.).
- BGH, 12.11.2025 - 6 StR 376/25
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung eines Strafbefehls, …
Er soll dabei - wie auch sonst - bei der Entscheidung über eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB weder ungerechtfertigt benachteiligt noch bevorzugt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 5 StR 553/18 -, juris, Rn. 5 mwN).Vielmehr ist hierfür der Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Sachentscheidung zur Schuld- oder Straffrage des im zweiten Rechtsgang mit der Sache befassten Tatgerichts maßgebend (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2019 - 3 StR 341/19, aaO; vom 19. Februar 2014 - 2 StR 558/13, NStZ-RR 2014, 242; vom 22. Februar 2012 - 4 StR 22/12, NStZ 2013, 7; anders noch BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 5 StR 553/18).
- BGH, 26.06.2024 - 3 StR 177/24
Rechtsfehlerhafte Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer …
Dass die mit Beschluss vom 11. Januar 2022 bemessene Gesamtstrafe am 31. Juli 2023 vollständig vollstreckt war, ändert an der gebotenen Berücksichtigung nichts, da auf den Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt des ursprünglich angefochtenen Urteils abzustellen ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2019 - 5 StR 553/18, StV 2019, 452 Rn. 5; vom 7. April 2020 - 3 StR 630/19, StV 2021, 293, 294). - BGH, 12.03.2026 - 4 StR 574/25
Einbeziehen von Strafen aus rechtskräftigen Vorverurteilungen in die …
Rn. 11 c) Der Senat ist durch den Beschluss des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 23. Januar 2019 (5 StR 553/18 Rn. 5 f.) nicht nach Maßgabe von § 132 Abs. 2 GVG gehindert, die Gesamtstrafenbildung des Landgerichts zu billigen, auch wenn der 5. Strafsenat dort die Einbeziehung einer nach der tatrichterlichen Verhandlung im ersten Rechtsgang verhängten Strafe beanstandet hat. - BGH, 17.01.2024 - 4 StR 378/23
Subventionsbetrug (Strafzumessung: Sonderstrafrahmen, Umstände zur Begründung der …
Bei der neuerlichen Gesamtstrafenbildung wird zu beachten sein, dass hinsichtlich der Vorverurteilungen der Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (24. Oktober 2022) maßgeblich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 5 StR 553/18 Rn. 5;… Beschluss vom 6. März 2018 ? 3 StR 530/17 Rn. 8).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".