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Rechtsprechung
   BGH, 19.10.1982 - 5 StR 556/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,910
BGH, 19.10.1982 - 5 StR 556/82 (https://dejure.org/1982,910)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1982 - 5 StR 556/82 (https://dejure.org/1982,910)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 556/82 (https://dejure.org/1982,910)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes bei Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. Nr. 1; StGB § 52
    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 19
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 572/80

    Anforderungen an die Feststellung des Gesamtvorsatzes und der Gewerbsmäßigkeit

    Auszug aus BGH, 19.10.1982 - 5 StR 556/82
    Vielmehr genügt es, daß ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden ist, dessen er sich bedient, ohne für Jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 572/80 = Strafverteidiger 1981, 125 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92

    Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung

    An die Voraussetzungen, wann ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem angenommen werden kann, sind teilweise strenge Anforderungen gestellt worden (vgl. BGHSt 35, 318, 321; BGH StV 1983, 19; BGH bei Holtz MDR 1983, 622;… vgl. auch u.a. BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2 und 12); auch ist ausgesprochen worden, daß weder der Plan, ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem zu errichten, noch die wiederholte Inanspruchnahme eines solchen Systems für sich alleine genommen die Annahme eines auch für ein fortgesetztes Handeltreiben erforderlichen Gesamtvorsatzes zu tragen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1984 - 2 StR 730/83; BGH StV 1981, 125).
  • BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92

    Beisitzer - Urteil - Pflichtgemäßes Ermessen

    Auch die Voraussetzungen einer fortgesetzten Handlung sind - nach den Maßstäben von BGH StV 1981, 125 und 1983, 19; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 5 und 9 - hinreichend festgestellt.
  • BGH, 12.05.1993 - 3 StR 2/93

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; …

    Die Rechtsprechung hat bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zur Annahme eines Gesamtvorsatzes in der Regel die Feststellung eines eingespielten Bezugs- und Vertriebssystems ersichtlich auch aus praktischen Erwägungen insbesondere bei Kleindealern im täglichen sich ständig gleichförmig wiederholenden Kleinstmengengeschäft ausreichen lassen, wenn der Täter sich eines solchen eingespielten Bezugs- und Vertriebssystems bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (für viele BGH StV 1983, 19, 20;… BGHR BtMG § 29 I 1 Fortsetzungszusammenhang 8, 9; StGB fH Gesamtvorsatz 26), wenn also die einzelnen Taten als nach und nach verwirklichte Einzelakte eines letztlich auf einen Gesamterfolg gerichteten Handelns erscheinen (BGH NStZ 1992, 497), also durch Routine gewissermaßen ein "automatisierter" Tatablauf vorliegt.
  • BGH, 09.11.1982 - 5 StR 734/82

    Begründung eines Gesamtvorsatzes bei der Fortsetzungstat - Gesamtvorsatz …

    Vielmehr genügt es, daß ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden ist, dessen er sich bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 572/80 = StrVert. 1981, 125; Urteil vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 556/82).

    Die §§ 29 Abs. 3 und 30 Abs. 1 BtMG 1981 enthalten eine schwerere Strafdrohung als die Tatbestände des § 11 BtMG a.F. Die Vorschrift des § 11 BtMG a.F. wäre deshalb bei der vorliegenden Fallgestaltung das mildere Gesetz im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB (BGH, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 556/82).

  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84

    Lockspitzel - Landeskriminalamt - Heroin - Verfahrenshindernis - Drogengeschäft - …

    Insbesondere aber schließen die Urteilsgründe nicht aus, daß sich der Angeklagte bei seinen Rauschgiftgeschäften eines eingespielten Bezugs- und (auch auf die Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland ausgerichteten) Vertriebssystems bedient hatte, innerhalb dessen sich die einzelnen Geschäfte nach den Grundsätzen der Rechtsprechung als Teilakte einer fortgesetzten Handlung darstellen (vgl. BGH StV 1981, 185; 1983, 19; BGH, Urteile vom 8. März 1983 - 5 StR 3/83 - und vom 21. März 1984 - 2 StR 730/83 - BGH, Beschluß vom 19. Juli 1983 - 5 StR 407/83).
  • BGH, 11.02.1992 - 1 StR 50/92

    Begründung eines Gesamtvorsatzes bei einem allgemeinen Entschluß des Täters zur …

    Beim strafbaren Umgang mit Betäubungsmitteln genügt es allerdings, daß ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden ist, dessen sich der Täter bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (ständ. Rspr., vgl. u.a. BGH StV 1983, 19; BGH bei Holtz MDR 1983, 622;… BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 5;… BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 7).
  • BGH, 10.05.1983 - 5 StR 221/83

    Beanstandung des Nichtbescheidens des Beweisantrags auf Vernehmung des Zeugen - …

    Dieser kann zwar vorliegen, wenn der Täter Mitglied einer Organisation ist, die sich eines eingespielten Bezugs- und Verkaufssystems bedient, um mit Rauschgift Handel zu treiben (vgl. Urteil des Senats vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 556/82, mitgeteilt in StrVert. 1983, 19).
  • BGH, 29.10.1991 - 5 StR 421/91

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

    Soweit es den strafbaren Umgang mit Betäubungsmitteln betrifft, genügt es allerdings, daß ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden ist, dessen sich der Täter bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (Senat in StV 1983, 19; Urteil vom 8. März 1983 - 5 StR 3/83 - bei Holtz MDR 1983, 622;… BGHR BtMG § 29 I 1 Fortsetzungszusammenhang 5).
  • BGH, 19.07.1983 - 5 StR 407/83

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzugstat

    Vielmehr genügt es, daß ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden ist, dessen er sich bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 572/80 = StrVert 1981, 185; Urteil vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 556/82 = StrVert 1983, 19; BGH, Urteil vom 8. März 1983 - 5 StR 3/83).
  • BGH, 08.03.1983 - 5 StR 3/83

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

    Vielmehr genügt es, daß ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden ist, dessen er sich bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 572/80 = StV 1981, 185; Urteil vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 556/82 - StV 1983, 19).
  • BGH, 22.09.1992 - 5 StR 454/92

    Bestimmung einer Gesamtstrafe bei Handel mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 14.01.1992 - 5 StR 671/91

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

  • BGH, 13.12.1988 - 1 StR 729/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat, Feststellung des …

  • BGH, 21.03.1984 - 2 StR 730/83

    Handeltreiben mit Heroin - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen …

  • BGH, 08.02.1983 - 5 StR 25/83

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

  • BGH, 19.10.1983 - 3 StR 422/83

    Erheblichkeit der falschen Mengenberechnung von eingeführten Betäubungsmitteln …

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