Rechtsprechung
| BGH, 25.05.1976 - 5 StR 560/75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Pflicht zur Mitteilung gerichtlich gezogener Schlussfolgerungen schon vor Urteilsverkündung - Richterliches Ermessen bei Wiederholung einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme - Betriebsausgaben als Aufwendungen im Sinne des § 4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1977, 1776
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …
Auszug aus BGH, 25.05.1976 - 5 StR 560/75
Soweit der Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang eine Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) geltend macht, hat er die Rüge nicht ordnungsmäßig erhoben, weil nicht angegeben ist, auf welchem Wege das Gericht die erstrebte weitere Aufklärung hätte versuchen, insbesondere welche anderen Beweismittel es zur weiteren Erforschung der Wahrheit hätte benutzen müssen (BGHSt 2, 168).Die übrigen Aufklärungsrügen sind nicht ordnungsmäßig erhoben, weil der Beschwerdeführer nicht mitgeteilt hat, welche Beweismittel das Gericht noch hätte benützen sollen (BGHSt 2, 168).
Die Rüge, das Landgericht habe nicht genügend aufgeklärt, welche Kosten dem Angeklagten bei den von ihm abgewickelten Geschäften entstanden seien, ist nicht ordnungsmäßig erhoben, weil die Revision nicht angegeben hat, welches Beweismittel dazu noch hätte benutzt werden sollen (BGHSt 2, 168).
- BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62
Verletzung der Amtsaufklärungspflicht
Auszug aus BGH, 25.05.1976 - 5 StR 560/75
Denn auf das Vorbringen, der Tatrichter habe in der Hauptverhandlung benutzte Beweismittel nicht ausgeschöpft, kann eine Aufklärungsrüge nicht gestützt werden (BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352).Für das Revisionsgericht ist nur das maßgeblich, was der Tatrichter im Urteil über das Ergebnis der Hauptverhandlung festgestellt hat (BGHSt 17, 351, 352; 21, 149, 151; BGH Urteil vom 19. Dezember 1972 - 1 StR 564/72 - bei Dallinger in MDR 1973, 557).
- BGH, 08.03.1966 - 5 StR 344/65
Befugnis der Steuerbehörden zur Weitergabe von Akten an die Staatsanwaltschaft - …
Auszug aus BGH, 25.05.1976 - 5 StR 560/75
Aufwendungen für vorsätzliche strafbare Handlungen sind aber auch dann, wenn sie im Zusammenhang mit der Tätigkeit für einen Betrieb begangen werden, steuerlich nicht abzugsfähig (BGH Urteil vom 8. März 1966 - 5 StR 344/65 -).
- BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.05.1976 - 5 StR 560/75
Denn auf das Vorbringen, der Tatrichter habe in der Hauptverhandlung benutzte Beweismittel nicht ausgeschöpft, kann eine Aufklärungsrüge nicht gestützt werden (BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352). - BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66
Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer …
Auszug aus BGH, 25.05.1976 - 5 StR 560/75
Für das Revisionsgericht ist nur das maßgeblich, was der Tatrichter im Urteil über das Ergebnis der Hauptverhandlung festgestellt hat (BGHSt 17, 351, 352; 21, 149, 151; BGH Urteil vom 19. Dezember 1972 - 1 StR 564/72 - bei Dallinger in MDR 1973, 557). - BGH, 26.10.1965 - 5 StR 405/65
Anspruch eines Prozessbeteiligten auf wörtliche Aufnahme einer Aussage in die …
Auszug aus BGH, 25.05.1976 - 5 StR 560/75
Die Beweiskraft des Protokolls erstreckt sich nicht auf das nach § 273 Abs. 2 StPO a.F. aufgenommene Ergebnis der Vernehmungen (BGH NJW 1966, 63). - BGH, 25.09.1958 - VII ZR 85/57
Darlehensvereinbarung im Falle des § 817 Satz 2 BGB
Auszug aus BGH, 25.05.1976 - 5 StR 560/75
Auch wenn eine solche Abrede in dem Sinn getroffen wurde, daß die alte Schuld nicht bloß abgeändert, sondern in eine neue umgeschaffen werden sollte, entstand die neue Schuld nicht, wenn die alte nicht bestand (BGHZ 28, 164, 167 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 05.03.1969 - 4 StR 610/68
Keine Hinweispflicht des Gerichts gegenüber einem Angeklagten auf die Möglichkeit …
Auszug aus BGH, 25.05.1976 - 5 StR 560/75
Er verpflichtet das Gericht aber nicht dazu, dem Angeklagten schon vor dem Urteil mitzuteilen, welche Schlußfolgerungen es aus den in der Hauptverhandlung erörterten Tatsachen und Vorgängen ziehen will (BGHSt 22, 336, 339/340). - BGH, 23.04.1974 - 5 StR 41/74
Entscheidung eines Richters nach pflichtgemäßem Ermessen über die Wiederholung …
Auszug aus BGH, 25.05.1976 - 5 StR 560/75
Der Tatrichter hatte darüber nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der allgemeinen Aufklärungspflicht zu entscheiden (BGH Urteil vom 23. April 1974 - 5 StR 41/74 - bei Dallinger in MDR 1974, 725 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 19.12.1972 - 1 StR 564/72
Strafbarkeit wegen zweier Vergehen der Abgabenhehlerei, je in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 25.05.1976 - 5 StR 560/75
Für das Revisionsgericht ist nur das maßgeblich, was der Tatrichter im Urteil über das Ergebnis der Hauptverhandlung festgestellt hat (BGHSt 17, 351, 352; 21, 149, 151; BGH Urteil vom 19. Dezember 1972 - 1 StR 564/72 - bei Dallinger in MDR 1973, 557).
- BFH, 18.02.1982 - IV R 46/78
Zuwendungen an Empfänger im Ausland sind nur dann keine Geschenke im Sinn von § 4 …
Ob die Zuwendung verboten oder sittenwidrig ist, hat steuerlich keine Bedeutung (§ 5 Abs. 2 des Steueranpassungsgesetzes - StAnpG -, § 40 der Abgabenordnung - AO 1977 - vgl. auch Urteil des BGH vom 25. Mai 1977 5 StR 560/75, DB 1977, 1776); deshalb kann offenbleiben, ob die Zuwendungen im Streitfall gegen die §§ 1 und 12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen haben. - BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86
Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff …
Er hat die Strafe auf der Grundlage der eigenen Feststellungen im Rahmen des Gesetzes in eigener Verantwortung zu finden und dabei sein Ermessen ohne Bindung an die Entscheidungen anderer Gerichte oder Behörden in anderen Sachen auszuüben (BGHSt 12, 334, 335 [BGH 21.01.1959 - KRB 11/58]; BGH Urteil vom 25. Mai 1976 - 5 StR 560/75). - BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79
Verkauf von Doppeloptionen auf Warenterminkontrakte - Vorspiegelung des Erwerbs …
Ein solcher Irrtum ist aber ein Tatbestandsirrtum im Sinne des § 16 Abs. 1 StGB und schließt daher den Vorsatz aus (BGHSt 5, 90 - NJW 1954, 241; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. Mai 1976 - 5 StR 560/75; BayObLG … - FG Köln, 22.06.2011 - 4 K 950/08
Nacherklärung von Rentenbezügen
Enthält der Steuerpflichtige diesem als möglicherweise steuerlich relevant erkannte Tatsachen vor, so nimmt er das daraus resultierende Risiko einer unrichtigen Erklärung auf sich und den möglichen Taterfolg einer Steuerverkürzung zumindest billigend in Kauf (BGH-Urteil vom 20.5.1976 5 StR 560/75, DB 1977, 1776;… Hellmann, a. a. O., Tz. 226). - BGH, 05.09.1989 - 1 StR 291/89
Grundlage für die Aufklärungsrüge in einem Rechtsmittel - Qualifizierung von …
Dies gilt auch dann, wenn - wie hier geschehen - die fraglichen Aufzeichnungen als Anlage zum Sitzungsprotokoll genommen worden sind (BGH, Urt. vom 25. Mai 1976 - 5 StR 560/75).
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