Rechtsprechung
| BGH, 04.12.2024 - 5 StR 564/24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 44 StPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 32a Abs. 3 StPO, § 341 Abs. 1 StPO, § 32d Satz 2 StPO, § 32a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 StPO, § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 44 Satz 1 StPO, § 473 Abs. 7 StPO
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 10.04.2024 - 2 KLs 831 Js 20110/23
- BGH, 04.12.2024 - 5 StR 564/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 24.07.2024 - 1 StR 238/24
Formanforderungen an die Begründung der Revision (Formunwirksamkeit bei …
Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 5 StR 564/24
Der Angeklagte hat die Wochenfrist zur Einlegung der Revision (§ 341 Abs. 1 StPO) versäumt, weil der Revisionsschriftsatz vom 16. April 2024 die Vorgabe des § 32d Satz 2 StPO nicht erfüllt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2023 - 2 StR 162/22 Rn. 6; vom 24. Juli 2024 - 1 StR 238/24 Rn. 3).Das Verschulden seines Verteidigers bei der formwidrigen Übermittlung von Schriftsätzen ist ihm nicht als eigenes zuzurechnen (…BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2024 - 6 StR 609/23 Rn. 9; vom 24. Juli 2024 - 1 StR 238/24 Rn. 4).
- BGH, 06.02.2024 - 6 StR 609/23
Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 5 StR 564/24
Das Verschulden seines Verteidigers bei der formwidrigen Übermittlung von Schriftsätzen ist ihm nicht als eigenes zuzurechnen (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2024 - 6 StR 609/23 Rn. 9;… vom 24. Juli 2024 - 1 StR 238/24 Rn. 4). - BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80
Ordnungswidrigkeiten - Rechtsbeschwerde - Wiedereinsetzung - Fristversäumung - …
Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 5 StR 564/24
Mit der Zustellung dieses Beschlusses beginnt die Frist zur Begründung der Revision (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 1982 - 2 StR 751/80, BGHSt 30, 335; vom 1. August 2023 - 2 StR 124/23).
- BGH, 07.02.2023 - 2 StR 162/22
Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Revisionseinlegung: elektronisches …
Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 5 StR 564/24
Der Angeklagte hat die Wochenfrist zur Einlegung der Revision (§ 341 Abs. 1 StPO) versäumt, weil der Revisionsschriftsatz vom 16. April 2024 die Vorgabe des § 32d Satz 2 StPO nicht erfüllt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2023 - 2 StR 162/22 Rn. 6;… vom 24. Juli 2024 - 1 StR 238/24 Rn. 3). - BGH, 01.08.2023 - 2 StR 124/23
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung
Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 5 StR 564/24
Mit der Zustellung dieses Beschlusses beginnt die Frist zur Begründung der Revision (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 1982 - 2 StR 751/80, BGHSt 30, 335; vom 1. August 2023 - 2 StR 124/23). - BGH, 16.08.2023 - 5 StR 322/23
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 5 StR 564/24
Da das Landgericht bereits ein vollständiges Urteil abgefasst hat, das wirksam zugestellt worden ist, bedarf es keiner Rückgabe der Akten an das Landgericht zur Ergänzung der Urteilsgründe oder zur Zustellung des Urteils (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. August 2023 - 5 StR 322/23; vom 8. Mai 2024 - 5 StR 209/24). - BGH, 08.05.2024 - 5 StR 209/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 5 StR 564/24
Da das Landgericht bereits ein vollständiges Urteil abgefasst hat, das wirksam zugestellt worden ist, bedarf es keiner Rückgabe der Akten an das Landgericht zur Ergänzung der Urteilsgründe oder zur Zustellung des Urteils (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. August 2023 - 5 StR 322/23; vom 8. Mai 2024 - 5 StR 209/24).
- BGH, 10.03.2025 - 5 StR 113/25 Mit der Zustellung dieses Beschlusses beginnt die Frist zur Begründung der Revision (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. August 2023 - 5 StR 322/23; vom 8. Mai 2024 - 5 StR 209/24 und vom 4. Dezember 2024 - 5 StR 564/24).
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