Rechtsprechung
| BGH, 20.04.1993 - 5 StR 568/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtliches Gehör - Ermessen - Verfahrensbeteiligter - Gerichtliche Entscheidung - Aufforderung - Anhörung - Protokoll
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 33 Abs. 1
Verfahrensgang
- BGH, 12.01.1993 - 5 StR 568/92
- BGH, 20.04.1993 - 5 StR 568/92
Papierfundstellen
- NStZ 1993, 500
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08
Anfrageverfahren; Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die …
Der Gesetzgeber hat die grundlegende Beschneidung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten mit § 247 StPO in weitem Maße dem tatgerichtlichen Ermessen überantwortet (BGHSt 22, 18, 20 f.; BGHR StPO § 247 Satz 2 Begründungserfordernis 1 und 2). - BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08
Vorlagebeschluss; Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen (Abwesenheit des …
Der Gesetzgeber hat die grundlegende Beschneidung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten mit § 247 StPO in weitem Maße dem tatgerichtlichen Ermessen überantwortet (BGHSt 22, 18, 20 f.; BGHR StPO § 247 Satz 2 Begründungserfordernis 1 und 2). - BGH, 25.11.2003 - 1 StR 182/03
Revisionsanträge der Staatsanwaltschaft (Auslegung); Beweiswürdigung (überspannte …
Außerdem läge selbst dann, wenn der Beschluß zum Ausschluß des Angeklagten überhaupt nicht begründet wäre, ein Revisionsgrund gemäß § 338 Nr. 5 StPO dann nicht vor, wenn das Gericht unzweifelhaft von zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist (vgl. BGHR StPO § 247 Satz 2 Begründungserfordernis 2 m.w.N.).
- BGH, 09.06.1999 - 1 StR 325/98
Verfahren über den Ausschluß der Öffentlichkeit
Angesichts des Zwecks der Begründungspflicht nach § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG ist der Verstoß, der zudem nur das Verfahren über den Ausschluß der Öffentlichkeit betraf und nicht zu deren unzulässiger Beschränkung geführt hat, nicht so schwer, daß deshalb der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO zu bejahen wäre (vgl. zu § 338 Nr. 5 StPO BGHSt 15, 194, 196; 22, 18, 20; BGH NStZ 1987, 84; 1993, 500). - BGH, 15.08.2001 - 3 StR 225/01
Betrug; Anwesenheit des Angeklagten (Ausschluß stets durch förmlichen …
Nach der Rechtsprechung ist der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gegeben, wenn - wie im vorliegenden Fall - wegen der unvollständigen oder unzureichenden Begründung zweifelhaft bleibt, ob das Gericht von zulässigen rechtlichen Erwägungen ausgegangen ist (BGHR StPO § 247 Satz 2 Begründungserfordernis 1 und 2; BGHSt 22, 18, 20; 15, 194, 196). - BGH, 21.04.1999 - 5 StR 715/98
Anwesenheit in der Hauptverhandlung; Entfernung aus der Hauptverhandlung; …
Eine nähere Begründung wäre nur entbehrlich gewesen, wenn - anders als im vorliegenden Fall - evident gewesen wäre, daß die Voraussetzungen des § 247 StPO vorgelegen haben (vgl. BGHSt 15, 194, 196; BGHR StPO § 247 Satz 2 - Begründungserfordernis 1 und 2).Rn. 5 Daß die Jugendkammer Erkenntnisse über spätere, im Urteil festgestellte Einwirkungen auf den Zeugen nach Inhaftierung der Angeklagten (UA S. 20 ff.) bei der Beschlußfassung nach § 247 Satz 1 StPO verwertet hat, versteht sich nicht von selbst; nähere Erörterungen hierüber sind auch im Zusammenhang mit der Verhandlung über die Anordnung nach § 247 StPO nicht protokolliert (vgl. dazu BGHR StPO § 247 Satz 2 - Begründungserfordernis 2).
- BGH, 08.02.2000 - 5 StR 543/99
Begründungserfordernis bei § 247 StPO; Zulässigkeitsanforderungen der Revision …
Ob diese denkbar knappste Form der Begründung hier ausgereicht hätte - was bei zweifelsfrei gegebener Anwendbarkeit der Norm nicht undenkbar ist (vgl. BGHR StPO § 247 Satz 2 - Begründungserfordernis 2 m.w.N.;… dazu Basdorf in Festschrift für Hannskarl Salger 1995 S. 203, 204), vermag der Senat wegen des unvollständigen Revisionsvortrags nicht zu prüfen. - BGH, 21.12.1993 - 5 StR 683/93
Revision: Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch - Unschädlichkeit der …
Soziale Stabilisierung ist ein zulässiger Strafmilderungsgrund (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 21 m.w.N.). - BGH, 30.08.1994 - 5 StR 403/94
Hauptverhandlung - Öffentlichkeit - Ausschließungsgrund
b) Keiner Klärung bedarf hier, ob der Mangel, daß eine ausdrückliche Begründung für den Ausschluß der Öffentlichkeit fehlt, in Abkehr von bisheriger Rechtsprechung (…vgl. BGHR GVG § 174 Abs. 1 Satz 3 Begründung 3) ausnahmsweise als unschädlich anzusehen ist, wenn der Ausschließungsgrund nach Verfahrensgegenstand und Verfahrensablauf auf der Hand liegt (…vgl. zu § 338 Nr. 5 StPO, BGHR StPO § 247 Satz 2 Begründungserfordernis 1; Senatsurteil vom 20. April 1993 - 5 StR 568/92 - m.w.N.). - OLG Oldenburg, 22.06.2026 - 1 Ws 286+298+299/26
Akteneinsicht, Geschädigter, Zeuge, Anhörung, Form der Anhörung, Gefährdung des …
Jedoch steht die Form der Anhörung, sofern nicht ausdrücklich bestimmt, im Ermessen des Gerichts und ist eine ausdrückliche Aufforderung zur Äußerung insbesondere bei - wie hier - verteidigten Angeklagten grundsätzlich nicht erforderlich; notwendig aber ausreichend ist lediglich, dass die Beteiligten erkennbar Gelegenheit zur Äußerung haben (…vgl. Schmitt/Köhler-Schmitt, a.a.O. Rn. 6; BGH, Urteil vom 20.04.1993 - 5 StR 568/92 - NStZ 1993, 500 m. w. N.). - BGH, 21.12.1993 - 5 StR 685/93
- BGH, 26.05.1993 - 5 StR 244/93
Strafschärfende Berücksichtigung der Verlängerung einer Bewährungszeit in anderer …
- OLG Köln, 27.10.2006 - 81 Ss 138/06
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Rechtsprechung
| BGH, 12.01.1993 - 5 StR 568/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis bei Glaubhaftmachung eines Nichtverschuldens seitens des Angeklagten
- rechtsportal.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis bei Glaubhaftmachung eines Nichtverschuldens seitens des Angeklagten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 12.01.1993 - 5 StR 568/92
- BGH, 20.04.1993 - 5 StR 568/92
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