Rechtsprechung
| BGH, 06.01.1989 - 5 StR 578/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Schwurgerichts im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.07.1987 - 3 StR 308/87
Milderungsgründe - Doppelverwertung
Auszug aus BGH, 06.01.1989 - 5 StR 578/88
Das Verbot der Doppelverwertung von Milderungsgründen gemäß § 50 StGB betrifft nur die besonderen gesetzlichen Milderungsgründe nach § 49 StGB, also gesetzlich vertypte Milderungsgründe wie z.B. § 23 Abs. 2 StGB, nicht aber sonstige umstände, die für die Zumessung der Strafe von Bedeutung sind (vgl. BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 3 = NStZ 1987, 504 = wistra 1987, 329 = Holtz, MDR 1987, 978).
- BGH, 05.04.1989 - 2 StR 82/89
Umfang der Auswirkungen von eine Milderung des Strafrahmens bewirkenden Umständen …
Auch Umstände, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt haben, können nicht nur, sondern müssen sogar bei der Strafzumessung im engeren Sinne Berücksichtigung finden; hat das Tatgericht den anzuwendenden Strafrahmen bestimmt, so ist bei der Bemessung der Strafe erneut eine Gesamtbewertung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände vorzunehmen (…ständige Rechtsprechung, BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1-4; BGH, Urteil vom 5. Mai 1987 - 1 StR 97/87; Beschluß vom 28. April 1988 - 1 StR 161/88; Beschluß vom 4. Mai 1988 - 2 StR 676/87; Urteil vom 10. Mai 1988 - 4 StR 127/88 und Beschluß vom 6. Januar 1989 - 5 StR 578/88).
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