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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.1997 - 5 StR 578/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7267
BGH, 06.11.1997 - 5 StR 578/97 (https://dejure.org/1997,7267)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1997 - 5 StR 578/97 (https://dejure.org/1997,7267)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1997 - 5 StR 578/97 (https://dejure.org/1997,7267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung des Aussagenotstands bei der uneidlichen Falschaussage eines Bruders des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56, § 157

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 29/82

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Verbüßung der angeordneten Freiheitsstrafe …

    Auszug aus BGH, 06.11.1997 - 5 StR 578/97
    Sollte der neue Tatrichter gegen den Angeklagten erneut eine Freiheitsstrafe verhängen, wird er zu bedenken haben, daß in Fällen, in denen die verhängte Freiheitsstrafe im Zeitpunkt des Urteils durch die erlittene Untersuchungshaft bereits voll verbüßt ist, die Aussetzung der Vollstreckung der Strafe ausgeschlossen ist (BGH NJW 1961, 1220 f.; BGHSt 31, 25 [BGH 24.03.1982 - 3 StR 29/82]; BGH bei Theune NStZ 1987, 498).
  • BGH, 21.04.1961 - 4 StR 15/61

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Notzucht - Rechtliches Interesse eines …

    Auszug aus BGH, 06.11.1997 - 5 StR 578/97
    Sollte der neue Tatrichter gegen den Angeklagten erneut eine Freiheitsstrafe verhängen, wird er zu bedenken haben, daß in Fällen, in denen die verhängte Freiheitsstrafe im Zeitpunkt des Urteils durch die erlittene Untersuchungshaft bereits voll verbüßt ist, die Aussetzung der Vollstreckung der Strafe ausgeschlossen ist (BGH NJW 1961, 1220 f.; BGHSt 31, 25 [BGH 24.03.1982 - 3 StR 29/82]; BGH bei Theune NStZ 1987, 498).
  • BGH, 25.11.1998 - 2 StR 514/98

    Anrechnung eines Aufenthaltes in einem psychiatrischen Krankenhaus auf den …

    Ist aber die Strafe infolge der Anrechnung bereits voll verbüßt, scheidet eine Strafaussetzung begrifflich aus (BGHSt 31, 25 f; BGH, Beschl. vom 6. November 1997 - 5 StR 578/97; Beschluß des Senats vom 25. März 1987 - 2 StR 701/86 zitiert bei Theune NStZ 1987, 498).
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