Rechtsprechung
| BGH, 07.02.2018 - 5 StR 584/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 49 StGB; § 50 StGB
Anforderungen an die Begründung der Strafrahmenwahl beim Zusammentreffen von Milderungsgründen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Begründung der Strafrahmenwahl für die Strafzumessung des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begründung der Strafrahmenwahl für die Strafzumessung des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.10.2008 - 4 StR 387/08
Strafzumessung bei der Vergewaltigung (vertypte Milderungsgründe)
Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 5 StR 584/17
Denn kommen im konkreten Fall mehrere Strafrahmen in Frage, so müssen die Urteilsgründe regelmäßig ersehen lassen, dass sich das Tatgericht der unterschiedlichen Möglichkeiten bewusst war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 387/08, NStZ-RR 2009, 9;… vom 4. Juni 2015 - 5 StR 201/15, BGHR StGB § 50 Mehrfachmilderung 4) und weswegen es sich für die angewendete entschieden hat (…Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 933). - BGH, 04.06.2015 - 5 StR 201/15
Unanwendbarkeit des Zweifelssatzes bei der Strafrahmenwahl
Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 5 StR 584/17
Denn kommen im konkreten Fall mehrere Strafrahmen in Frage, so müssen die Urteilsgründe regelmäßig ersehen lassen, dass sich das Tatgericht der unterschiedlichen Möglichkeiten bewusst war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 387/08, NStZ-RR 2009, 9; vom 4. Juni 2015 - 5 StR 201/15, BGHR StGB § 50 Mehrfachmilderung 4) und weswegen es sich für die angewendete entschieden hat (…Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 933).
- LG Aurich, 27.11.2019 - 19 KLs 2/19 Rn. 80 In einem zweiten Schritt ist die Kammer in dem Bewusstsein, dass anstelle der Annahme eines minderschweren Falles durch Verbrauch des vertypten Strafmilderungsgrundes auch eine Strafrahmenverschiebung nach § 49 Abs. 1 StGB in Betracht zu ziehen war und dass keine Verpflichtung bestand, von mehreren möglichen den für den Angeklagten jeweils günstigeren Strafrahmen anzuwenden (BGH, Beschluss vom 4.6.2015 - 5 StR 201/15; BGH, Urteil vom 7.2.2018 - 5 StR 584/17), nach einer weiteren Gesamtwürdigung aller Umstände des Falles zu dem Ergebnis gelangt, dass durch das Zusammentreffen der allgemeinen Strafzumessungsgründe und des vertypten Strafmilderungsgrundes der Fall in so erheblichem Maße vom Durchschnitt der gewöhnlich vorkommenden Fälle abweicht, dass die Anwendung des Grundstrafrahmens unangemessen erscheinen und auch eine Strafrahmenverschiebung nach § 49 Abs. 1 StGB wegen des daraus resultierenden Strafrahmens nicht ausreichen würde.
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