Rechtsprechung
| BGH, 16.04.2008 - 5 StR 589/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F.; § 15 StGB; § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB
Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (bedingter Vorsatz hinsichtlich des Alters des Opfers); sexueller Missbrauch einer Jugendlichen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 176a Abs. 1 Nr. 1 a. F.; ; StGB § 182 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 182 Abs. 1 Nr. 1 1. Alt.
- Wolters Kluwer
Subjektiver Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes nach § 176a Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch a.F. (StGB); Begriff der "Zwangslage" i.S.v. § 182 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 StGB
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 176 § 176a § 182 Abs. 1 Nr. 1
Vorsatz bezüglich des Alters des Kindes; Vorliegen einer "Zwangslage" - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 238
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.02.1997 - 4 StR 40/97
Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen (Begriff der "Zwangslage" i.S.d. § 182 Abs. …
Auszug aus BGH, 16.04.2008 - 5 StR 589/07
Sie setzt Umstände von Gewicht voraus, denen die spezifische Gefahr anhaftet, sexuellen Übergriffen gegenüber einem Jugendlichen in einer Weise Vorschub zu leisten, dass sich der Jugendliche ihnen gegenüber nicht ohne weiteres entziehen kann (BGHSt 42, 399).
- BGH, 06.11.2013 - 5 StR 386/13
Verhältnis von sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen und sexuellem …
Ansonsten kann im Ergebnis offen bleiben, ob die "Lebenssituation" des B., der über keinerlei elterlichen oder sonstigen Schutz verfügte" (UA S. 17), eine ernste persönliche oder wirtschaftliche Bedrängnis und damit eine "Zwangslage" begründen könnte (zum Begriff der Zwangslage: BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97, BGHSt 42, 399; vom 16. April 2008 - 5 StR 589/07, NStZ-RR 2008, 238;… vgl. auch Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucks. 12/4584, S. 8). - LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20 Es müssen gravierende, das Maß des für Personen im Alter und in der Situation des Jugendlichen Üblichen deutlich übersteigende Umstände vorliegen, die geeignet sind, die Entscheidungsmöglichkeiten des Jugendlichen gerade über sein sexuelles Verhalten einzuschränken (BGH, Beschluss vom 16.04.2008 - 5 StR 589/07 - NStZ-RR 2008, 238; BGH, Beschluss vom 25.02.1997 - 4 StR 40/97 - NStZ 1997, 386).
Davon, dass der Nebenkläger in der Lage gewesen wäre, situationsadäquat zu reagieren und die sexuellen Übergriffe des Angeklagten insgesamt zu beenden (vgl. BGH, Beschluss vom 16.04.2008 - 5 StR 589/07 - NStZ-RR 2008, 238), kann allerdings keine Rede sein.
- BGH, 16.06.2020 - 6 StR 82/20
Sexueller Missbrauch eines Jugendlichen (Begriff der Zwangslage); …
Erforderlich sind gravierende, das Maß des für Personen im Alter und in der Situation des Jugendlichen Üblichen deutlich übersteigende Gegebenheiten, die geeignet sind, dessen Entscheidungsmöglichkeiten gerade über sein sexuelles Verhalten einzuschränken (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 6 7 2008 - 5 StR 589/07, NStZ-RR 2008, 238).
- BGH, 12.05.2011 - 4 StR 699/10
Sexueller Missbrauch von Kindern: Auslegung der Legaldefinition der sexuellen …
Denn hinsichtlich des Alters des Kindes genügt bei § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB - ebenso wie bei § 176 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2010 - 4 StR 522/10; vom 16. April 2008 - 5 StR 589/07, NStZ-RR 2008, 238; vom 12. August 1997 - 4 StR 353/97, bei Miebach, NStZ 1998, 131 Nr. 12) - bedingter Vorsatz (…vgl. Perron/Eisele aaO § 176 Rn. 18;… Hörnle aaO Rn. 108). - BVerwG, 25.06.2024 - 2 WD 15.23
Gesamtschau beim Vorsatz im Wehrdisziplinarverfahren
Rn. 31 Die Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Kindesmissbrauchs kann zwar entfallen, wenn der Täter über das kindliche Alter des Opfers irrt und damit einem Tatbestandsirrtum nach § 16 Abs. 1 StGB unterliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2008 - 5 StR 589/07 - NStZ-RR 2008, 238). - BGH, 02.11.2010 - 4 StR 522/10
Erforderliche Vorsatzfeststellung für den sexuellen Missbrauch eines Kindes und …
Hierzu folgt auch aus dem Urteilszusammenhang nichts (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 3 StR 358/02, StV 2003, 393); dem angefochtenen Urteil lassen sich insbesondere keine Feststellungen etwa zur körperlichen Entwicklung und zum Erscheinungsbild des zur Tatzeit 12 Jahre alten Opfers entnehmen, die klar ersichtlich machen, dass dem Angeklagten das Alter seines Opfers zumindest gleichgültig gewesen war (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2008 - 5 StR 589/07, NStZ-RR 2008, 238).
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