Rechtsprechung
| BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 247a Satz 1, Satz 2 StPO; § 337 Abs. 1 StPO; § 336 Satz 2 StPO; § 251 Abs. 2 Nr. 3 StPO; § 261 StPO
Audiovisuelle Zeugenvernehmung (gebotene Anordnung durch die Strafkammer; Beruhen; Ergänzung der Verfahrensrüge durch die Urteilsgründe); Beweiswürdigung bei Aussagen eines Mittäters - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 247a; ; StPO § 247a Satz 1; ; StPO § 247a Satz 2; ; StPO § 251 Abs. 2 Nr. 3; ; StPO § 336 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Audiovisuelle Zeugenvernehmung ohne vorherige Anordnung durch die zuständige Strafkammer eines Landgerichts als Verfahrensrüge in einem Revisionsverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 247a
Audiovisuelle Vernehmung, fehlender Gerichtsbeschluss - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07
- BGH, 16.07.2009 - 5 StR 597/07
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 421
- StV 2008, 231
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.08.1999 - 2 StR 312/99
Sexueller Mißbrauch von Kindern; Doppelverwertungsverbot; Verfahrenseinstellung; …
Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07
Rn. 5 Die Vorschriften der § 247a Satz 2 und § 336 Satz 2 StPO stehen der Zulässigkeit der Verfahrensrüge nicht entgegen, wenn - wie hier - geltend gemacht wird, dass kein Beschluss zur audiovisuellen Zeugenvernehmung gefasst worden ist (vgl. BGHSt 45, 188, 197; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 4).Es ist für den Senat nicht erkennbar, ob die Voraussetzungen des § 247a StPO vorgelegen haben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 4;… Diemer in KK-StPO 5. Aufl. § 247a Rdn. 24).
- BGH, 15.09.1999 - 1 StR 286/99
Urteil des Bundesgerichtshofs zur audiovisuellen Vernehmung von Zeugen, die sich …
Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07
Rn. 5 Die Vorschriften der § 247a Satz 2 und § 336 Satz 2 StPO stehen der Zulässigkeit der Verfahrensrüge nicht entgegen, wenn - wie hier - geltend gemacht wird, dass kein Beschluss zur audiovisuellen Zeugenvernehmung gefasst worden ist (vgl. BGHSt 45, 188, 197;… BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 4). - BGH, 07.11.2006 - 5 StR 164/06
Verurteilungen im Steuerhinterziehungsverfahren gegen die frühere Vereinsspitze …
Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07
Rn. 4 a) Die Rüge ist zulässig erhoben (vgl. BGHR StPO § 247a audiovisuelle Vernehmung 5 und 7).
- BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01
Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung
Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07
Rn. 11 Soweit die Große Strafkammer bisher eine den Angeklagten eher entlastende Aussage des Tatopfers mit unsicheren Angaben des Mitangeklagten zu Lasten des Angeklagten relativiert hat (UA S. 17), dürfte sie sich in ihrer Beweisführung von der gebotenen sicheren Tatsachengrundlage entfernt haben (vgl. BGH StV 2002, 235). - BGH, 17.04.2007 - 5 StR 99/07
Beweiswürdigung bei ausschließlicher Belastung durch die Aussage eines anderen …
Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07
Rn. 10 Es wird bei der Prüfung der Glaubhaftigkeit der belastenden Angaben durch den Mittäter - auch im Falle übereinstimmender Tatschilderung durch das Tatopfer - der Gesichtspunkt zu bedenken sein, dass der Mittäter insoweit lediglich selbsterlebtes Tatgeschehen bekundet, aus dem sich für die Mitwirkung eines bestimmten Mittäters regelmäßig keine glaubhaftigkeitssteigernden Umstände ergeben (vgl. BGH StraFo 2007, 294 m.w.N.). - BGH, 25.07.2002 - 3 StR 203/02
Anrechnung von in den Niederlanden erlittener Auslieferungshaft auf die erkannte …
Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07
Rn. 4 a) Die Rüge ist zulässig erhoben (vgl. BGHR StPO § 247a audiovisuelle Vernehmung 5 und 7).
- BGH, 20.09.2016 - 3 StR 84/16
Grenzen der Zulässigkeit einer Videovernehmung von Zeugen in der Hauptverhandlung …
Dies gilt jedoch nur für die Überprüfung der Entscheidung nach § 247a Abs. 1 Satz 1 StPO als solcher; das Fehlen eines Gerichtsbeschlusses (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07, NStZ 2008, 421) oder die Verletzung sonstiger Vorschriften bei Gelegenheit einer audiovisuellen Zeugenvernehmung, wie etwa § 241a StPO, § 247 StPO oder wie hier der Anwesenheitspflicht des Vorsitzenden während der Hauptverhandlung gemäß § 226 Abs. 1 StPO, kann mit der Revision geltend gemacht werden (…vgl. LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 247a Rn. 36;… KMR/Lesch, § 247a Rn. 36). - BGH, 12.12.2017 - 3 StR 388/17
Anforderungen an die Anordnung der audiovisuellen Vernehmung eines Zeugen durch …
Fehlt ein solcher Beschluss, begründet dies in der Regel die Revision, weil das Revisionsgericht nicht überprüfen kann, ob die Voraussetzungen des § 247a StPO vorgelegen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07, NStZ 2008, 421). - BGH, 27.03.2025 - 5 StR 567/24
Urteil im sogenannten "Hamburger Stadtpark-Verfahren" rechtskräftig
Dies folgt jedoch aus den hier notwendig zur Ergänzung des Rügevortrags heranzuziehenden Urteilsausführungen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07, NStZ 2008, 421).
- BGH, 21.07.2011 - 5 StR 32/11
Beweiswürdigung (Glaubhaftigkeit der einen Mitangeklagten belastenden Einlassung; …
Ein geständiger Angeklagter bekundet selbst erlebtes Tatgeschehen; allein hieraus ergeben sich für die Mitwirkung eines bestimmten Mittäters regelmäßig keine wesentlichen glaubhaftigkeitssteigernden Aspekte zu dessen Identität und der Art seiner Mitwirkung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. März 2011 - 5 StR 581/10, vom 17. April 2007 - 5 StR 99/07, StV 2007, 402, vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07, insoweit in NStZ 2008, 421 nicht abgedruckt, vom 16. Juli 2009 - 5 StR 84/09 und vom 26. April 2006 - 1 StR 90/06, StV 2006, 683). - BGH, 16.07.2009 - 5 StR 84/09
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; besondere Anforderungen)
Rn. 2 Der Senat hat mit Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07 auf eine Verfahrensrüge des Angeklagten G. dessen Verurteilung aufgehoben (NStZ 2008, 421) und Hinweise zur Bewältigung der durch die Konstellation "Aussage gegen Aussage" geprägten anspruchsvollen Beweislage gegeben (…insoweit in NStZ aaO nicht abgedruckt).Dies stößt, wie der Senat bereits im Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07 (insoweit in NStZ 2008, 421 nicht abgedruckt) ausgeführt hat, auf Bedenken, weil ein Mittäter selbst Erlebtes leicht schildern kann, ohne dass sich aus den mitgeteilten Handlungen des anderen Mittäters Umstände ergeben müssen, die für die Identität dieses Mittäters Wesentliches belegen (vgl. BGH StV 2006, 683; StraFo 2007, 202; 294).
- BGH, 16.07.2009 - 5 StR 597/07 Der Senat hat mit Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07 auf eine Verfahrensrüge des Angeklagten G. dessen Verurteilung aufgehoben (NStZ 2008, 421) und Hinweise zur Bewältigung der durch die Konstellation "Aussage gegen Aussage" geprägten anspruchsvollen Beweislage gegeben (…insoweit in NStZ aaO nicht abgedruckt).
Dies stößt, wie der Senat bereits im Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07 (insoweit in NStZ 2008, 421 nicht abgedruckt) ausgeführt hat, auf Bedenken, weil ein Mittäter selbst Erlebtes leicht schildern kann, ohne dass sich aus den mitgeteilten Handlungen des anderen Mittäters Umstände ergeben müssen, die für die Identität dieses Mittäters Wesentliches belegen (vgl. BGH StV 2006, 683; StraFo 2007, 202; 294).
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Rechtsprechung
| BGH, 16.07.2009 - 5 StR 84/09 (alt: 5 StR 597/07) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; besondere Anforderungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Besondere Anforderungen an die tatrichterliche Würdigung einer Zeugenaussage bei Vorliegen der verfahrensrechtlichen Konstellation "Aussage gegen Aussage"
- ra.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07
Audiovisuelle Zeugenvernehmung (gebotene Anordnung durch die Strafkammer; …
Auszug aus BGH, 16.07.2009 - 5 StR 84/09
Rn. 2 Der Senat hat mit Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07 auf eine Verfahrensrüge des Angeklagten G. dessen Verurteilung aufgehoben (NStZ 2008, 421) und Hinweise zur Bewältigung der durch die Konstellation "Aussage gegen Aussage" geprägten anspruchsvollen Beweislage gegeben (…insoweit in NStZ aaO nicht abgedruckt).Dies stößt, wie der Senat bereits im Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07 (insoweit in NStZ 2008, 421 nicht abgedruckt) ausgeführt hat, auf Bedenken, weil ein Mittäter selbst Erlebtes leicht schildern kann, ohne dass sich aus den mitgeteilten Handlungen des anderen Mittäters Umstände ergeben müssen, die für die Identität dieses Mittäters Wesentliches belegen (vgl. BGH StV 2006, 683; StraFo 2007, 202; 294).
- BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches …
Auszug aus BGH, 16.07.2009 - 5 StR 84/09
Sie erfüllt nicht die besonderen Anforderungen, die in der gegebenen Konstellation "Aussage gegen Aussage" zu stellen sind (vgl. BGHSt 44, 153, 159; 256, 257) und die es gebieten, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, in seine Überlegung einzubeziehen und in besonderem Maße eine Gesamtwürdigung aller Indizien vorzunehmen hat (vgl. BGH StV 2009, 176, 177 m.w.N.). - BGH, 08.01.2009 - 5 StR 578/08
Beweiswürdigung (besondere Anforderungen; Aussage gegen Aussage; …
Auszug aus BGH, 16.07.2009 - 5 StR 84/09
Sie erfüllt nicht die besonderen Anforderungen, die in der gegebenen Konstellation "Aussage gegen Aussage" zu stellen sind (vgl. BGHSt 44, 153, 159; 256, 257) und die es gebieten, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, in seine Überlegung einzubeziehen und in besonderem Maße eine Gesamtwürdigung aller Indizien vorzunehmen hat (vgl. BGH StV 2009, 176, 177 m.w.N.). - BGH, 01.02.2007 - 5 StR 494/06
Raub mit Todesfolge (Leichtfertigkeit; Raubvorsatz); Beweiswürdigung und …
Auszug aus BGH, 16.07.2009 - 5 StR 84/09
Dies stößt, wie der Senat bereits im Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07 (insoweit in NStZ 2008, 421 nicht abgedruckt) ausgeführt hat, auf Bedenken, weil ein Mittäter selbst Erlebtes leicht schildern kann, ohne dass sich aus den mitgeteilten Handlungen des anderen Mittäters Umstände ergeben müssen, die für die Identität dieses Mittäters Wesentliches belegen (vgl. BGH StV 2006, 683; StraFo 2007, 202; 294). - BGH, 26.04.2006 - 1 StR 90/06
Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit: fehlende Erörterung einer nahe liegenden …
Auszug aus BGH, 16.07.2009 - 5 StR 84/09
Dies stößt, wie der Senat bereits im Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07 (insoweit in NStZ 2008, 421 nicht abgedruckt) ausgeführt hat, auf Bedenken, weil ein Mittäter selbst Erlebtes leicht schildern kann, ohne dass sich aus den mitgeteilten Handlungen des anderen Mittäters Umstände ergeben müssen, die für die Identität dieses Mittäters Wesentliches belegen (vgl. BGH StV 2006, 683; StraFo 2007, 202; 294).
- BGH, 16.03.2011 - 5 StR 581/10
Internetchat; sexuelle Handlung (einige Erheblichkeit; sexualbezogene …
Ähnlich wie in Fällen, in denen Angaben von Mittätern zu ihren Tatgenossen durch die Wiedergabe selbst erlebter Tatdetails nicht wesentlich gestützt werden (BGH, Beschlüsse vom 26. April 2006 - 1 StR 90/06, StV 2006, 683, und vom 16. Juli 2009 - 5 StR 84/09 mN), eignen sich detaillierte Angaben eines Fantasiebegabten über ein Verbrechen nicht unbedingt zur Entscheidung der Frage, ob sie noch Fiktion oder bereits Ausdruck verbrecherischen Willens sind. - BGH, 12.09.2012 - 2 StR 219/12
Beweiswürdigung (Würdigung der Aussage eines sich auf sein …
Unter Beachtung dessen kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Landgericht insgesamt zu einer anderen Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Geschädigten gelangt wäre, wenn es nicht gestützt auf die angeblichen Angaben des Sohnes schon die Einlassung des Angeklagten als widerlegt und gleichzeitig die entgegenstehende Aussage der Geschädigten zu Fall II. 1 als bestätigt erachtet hätte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - 5 StR 84/09). - BGH, 21.07.2011 - 5 StR 32/11
Beweiswürdigung (Glaubhaftigkeit der einen Mitangeklagten belastenden Einlassung; …
Ein geständiger Angeklagter bekundet selbst erlebtes Tatgeschehen; allein hieraus ergeben sich für die Mitwirkung eines bestimmten Mittäters regelmäßig keine wesentlichen glaubhaftigkeitssteigernden Aspekte zu dessen Identität und der Art seiner Mitwirkung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. März 2011 - 5 StR 581/10, vom 17. April 2007 - 5 StR 99/07, StV 2007, 402, vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07, insoweit in NStZ 2008, 421 nicht abgedruckt, vom 16. Juli 2009 - 5 StR 84/09 und vom 26. April 2006 - 1 StR 90/06, StV 2006, 683).
- BGH, 30.08.2012 - 5 StR 394/12
Vergewaltigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation; Anforderungen an die …
Angesichts der vorliegenden Aussage-gegen-Aussage-Konstellation hätte das Landgericht im Wege einer umfassenden Gesamtwürdigung alle möglicherweise entscheidungsbeeinflussenden Umstände darstellen und in seine Überlegung einbeziehen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f., Beschlüsse vom 16. Juli 2009 - 5 StR 84/09, vom 27. April 2010 1 2 - 5 StR 127/10, und vom 22. Mai 2012 - 5 StR 15/12, StraFo 2012, 269, jeweils mwN). - BGH, 22.05.2012 - 5 StR 15/12
Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation; …
Angesichts der vorliegenden Aussage-gegen-Aussage-Konstellation hätte das Landgericht im Rahmen einer umfassenden Gesamtwürdigung alle möglicherweise entscheidungsbeeinflussenden Umstände, so auch den genannten, in seine Überlegung einbeziehen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f., Beschlüsse vom 16. Juli 2009 - 5 StR 84/09 - und vom 27. April 2010 - 5 StR 127/10, jeweils mwN). - BGH, 06.07.2010 - 5 StR 194/10
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Gesamtwürdigung aller Umstände; …
Sie wird den besonderen Anforderungen nicht gerecht, die in der gegebenen Konstellation "Aussage gegen Aussage" zu stellen sind (vgl. BGHSt 44, 153, 158 f.; 256, 257) und die es gebieten, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, in seine Überlegung einzubeziehen und eine umfassende Gesamtwürdigung aller Indizien vorzunehmen hat (vgl. BGH StV 2009, 176, 177 m.w.N.; BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2009 - 5 StR 84/09 - und vom 27. April 2010 - 5 StR 127/10). - BGH, 24.11.2009 - 5 StR 448/09
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (unvollständige Würdigung festgestellter …
Insoweit hat das Landgericht - jenseits der nicht möglichen konfrontativen Befragung des einzigen Belastungszeugen - bereits nicht alle festgestellten Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, in seine Erwägungen einbezogen (vgl. BGHSt 44, 153, 158 f.; BGH StV 2009, 176, 177; BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - 5 StR 84/09). - BGH, 16.07.2009 - 5 StR 597/07 5 StR 84/09 5 StR 597/07.
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| BGH, 16.07.2009 - 5 StR 597/07 (1) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07
- BGH, 16.07.2009 - 5 StR 597/07 (1)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07
Audiovisuelle Zeugenvernehmung (gebotene Anordnung durch die Strafkammer; …
Auszug aus BGH, 16.07.2009 - 5 StR 597/07
Der Senat hat mit Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07 auf eine Verfahrensrüge des Angeklagten G. dessen Verurteilung aufgehoben (NStZ 2008, 421) und Hinweise zur Bewältigung der durch die Konstellation "Aussage gegen Aussage" geprägten anspruchsvollen Beweislage gegeben (…insoweit in NStZ aaO nicht abgedruckt).Dies stößt, wie der Senat bereits im Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07 (insoweit in NStZ 2008, 421 nicht abgedruckt) ausgeführt hat, auf Bedenken, weil ein Mittäter selbst Erlebtes leicht schildern kann, ohne dass sich aus den mitgeteilten Handlungen des anderen Mittäters Umstände ergeben müssen, die für die Identität dieses Mittäters Wesentliches belegen (vgl. BGH StV 2006, 683; StraFo 2007, 202; 294).
- BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches …
Auszug aus BGH, 16.07.2009 - 5 StR 597/07
Sie erfüllt nicht die besonderen Anforderungen, die in der gegebenen Konstellation "Aussage gegen Aussage" zu stellen sind (vgl. BGHSt 44, 153, 159 ; 256, 257)und die es gebieten, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, in seine Überlegung einzubeziehen und in besonderem Maße eine Gesamtwürdigung aller Indizien vorzunehmen hat (vgl. BGH StV 2009, 176, 177 m.w.N.). - BGH, 08.01.2009 - 5 StR 578/08
Beweiswürdigung (besondere Anforderungen; Aussage gegen Aussage; …
Auszug aus BGH, 16.07.2009 - 5 StR 597/07
Sie erfüllt nicht die besonderen Anforderungen, die in der gegebenen Konstellation "Aussage gegen Aussage" zu stellen sind (vgl. BGHSt 44, 153, 159 ; 256, 257)und die es gebieten, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, in seine Überlegung einzubeziehen und in besonderem Maße eine Gesamtwürdigung aller Indizien vorzunehmen hat (vgl. BGH StV 2009, 176, 177 m.w.N.).
- BGH, 01.02.2007 - 5 StR 494/06
Raub mit Todesfolge (Leichtfertigkeit; Raubvorsatz); Beweiswürdigung und …
Auszug aus BGH, 16.07.2009 - 5 StR 597/07
Dies stößt, wie der Senat bereits im Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07 (insoweit in NStZ 2008, 421 nicht abgedruckt) ausgeführt hat, auf Bedenken, weil ein Mittäter selbst Erlebtes leicht schildern kann, ohne dass sich aus den mitgeteilten Handlungen des anderen Mittäters Umstände ergeben müssen, die für die Identität dieses Mittäters Wesentliches belegen (vgl. BGH StV 2006, 683; StraFo 2007, 202; 294). - BGH, 26.04.2006 - 1 StR 90/06
Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit: fehlende Erörterung einer nahe liegenden …
Auszug aus BGH, 16.07.2009 - 5 StR 597/07
Dies stößt, wie der Senat bereits im Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07 (insoweit in NStZ 2008, 421 nicht abgedruckt) ausgeführt hat, auf Bedenken, weil ein Mittäter selbst Erlebtes leicht schildern kann, ohne dass sich aus den mitgeteilten Handlungen des anderen Mittäters Umstände ergeben müssen, die für die Identität dieses Mittäters Wesentliches belegen (vgl. BGH StV 2006, 683; StraFo 2007, 202; 294). - BGH, 16.07.2009 - 5 StR 84/09
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; besondere Anforderungen)
Auszug aus BGH, 16.07.2009 - 5 StR 597/07
5 StR 84/09 5 StR 597/07.
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