Rechtsprechung
| BGH, 23.06.2020 - 5 StR 601/19 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 24 StGB; § 261 StPO; § 15 StGB; § 211 StGB
Korrektur des Rücktrittshorizonts (unbeendeter/beendeter Versuch; körperliche Reaktionen des Opfers nach der letzten Ausführungshandlung); Beweiswürdigung zum Tötungseventualvorsatz (kein tragfähiger Beleg der Gefährlichkeit der Tathandlung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Versuchter Mord: Rücktritt vom unbeendeten Versuch; Korrektur des Rücktrittshorizontes
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 24 StGB, § 211 StGB, §§ 211 ff StGB
Versuchter Mord: Rücktritt vom unbeendeten Versuch; Korrektur des Rücktrittshorizontes - IWW
- Wolters Kluwer
Beweiswürdigung hinsichtlich der Annahme des bedingten Tötungsvorsatzes; Ausgehen von einem beendeten oder unbeendeten Versuch bei versuchten Tötungsdelikten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 22 ; StGB § 211
Beweiswürdigung hinsichtlich der Annahme des bedingten Tötungsvorsatzes; Ausgehen von einem beendeten oder unbeendeten Versuch bei versuchten Tötungsdelikten - datenbank.nwb.de
Versuchter Mord: Rücktritt vom unbeendeten Versuch; Korrektur des Rücktrittshorizontes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 01.07.2019 - 1560 Js 26039/18
- LG Cottbus, 01.07.2019 - 21 Ks 3/19
- BGH, 23.06.2020 - 5 StR 601/19
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2020, 272
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (10)
- BGH, 17.07.2014 - 4 StR 158/14
Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Definition, Korrektur des …
Auszug aus BGH, 23.06.2020 - 5 StR 601/19
Der Generalbundesanwalt weist in seiner Zuschrift zu Recht darauf hin, dass es im Fall II.3 der Urteilsgründe an einer Auseinandersetzung mit einer möglichen "Korrektur des Rücktrittshorizonts' (vgl. dazu BGH, Urteile vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569 f.; vom 8. Mai 2012 - 5 StR 528/11, NStZ 2012, 688 f.; Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, NStZ-RR 2015, 106 f., jeweils mwN) fehlt, obwohl die Feststellungen zum unmittelbaren Nachtatgeschehen zu einer Auseinandersetzung mit dieser Frage drängten.a) Ein unbeendeter Versuch kommt auch dann in Betracht, wenn der Täter nach seiner letzten Tathandlung den Eintritt des Taterfolgs zwar für möglich hält, unmittelbar darauf aber zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne diesen doch nicht herbeiführen, und er nunmehr von weiteren fortbestehenden Handlungsmöglichkeiten zur Verwirklichung des Taterfolges absieht (st. Rspr.; vgl. dazu BGH, Urteile vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, aaO; vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 225; Beschlüsse vom 7. November 2001 - 2 StR 428/01, NStZ-RR 2002, 73; vom 8. Juli 2008 - 3 StR 220/08, NStZ-RR 2008, 335; …und vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, aaO).
Die Frage, ob nach diesen Rechtsgrundsätzen von einem beendeten oder unbeendeten Versuch auszugehen ist, bedarf bei versuchten Tötungsdelikten insbesondere dann eingehender Erörterung, wenn das angegriffene Tatopfer nach der letzten Ausführungshandlung noch zu von dem Täter wahrgenommenen körperlichen Reaktionen fähig ist, die geeignet sind, Zweifel daran aufkommen zu lassen, das Opfer sei bereits tödlich verletzt (BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, aaO;… Beschlüsse vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, aaO; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672, jeweils mwN).
- BGH, 17.12.2014 - 2 StR 78/14
Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Korrektur des Rücktrittshorizonts, …
Auszug aus BGH, 23.06.2020 - 5 StR 601/19
Der Generalbundesanwalt weist in seiner Zuschrift zu Recht darauf hin, dass es im Fall II.3 der Urteilsgründe an einer Auseinandersetzung mit einer möglichen "Korrektur des Rücktrittshorizonts' (vgl. dazu BGH, Urteile vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569 f.; vom 8. Mai 2012 - 5 StR 528/11, NStZ 2012, 688 f.; Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, NStZ-RR 2015, 106 f., jeweils mwN) fehlt, obwohl die Feststellungen zum unmittelbaren Nachtatgeschehen zu einer Auseinandersetzung mit dieser Frage drängten.a) Ein unbeendeter Versuch kommt auch dann in Betracht, wenn der Täter nach seiner letzten Tathandlung den Eintritt des Taterfolgs zwar für möglich hält, unmittelbar darauf aber zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne diesen doch nicht herbeiführen, und er nunmehr von weiteren fortbestehenden Handlungsmöglichkeiten zur Verwirklichung des Taterfolges absieht (st. Rspr.;… vgl. dazu BGH, Urteile vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, aaO; vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 225; Beschlüsse vom 7. November 2001 - 2 StR 428/01, NStZ-RR 2002, 73; vom 8. Juli 2008 - 3 StR 220/08, NStZ-RR 2008, 335; und vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, aaO).
Die Frage, ob nach diesen Rechtsgrundsätzen von einem beendeten oder unbeendeten Versuch auszugehen ist, bedarf bei versuchten Tötungsdelikten insbesondere dann eingehender Erörterung, wenn das angegriffene Tatopfer nach der letzten Ausführungshandlung noch zu von dem Täter wahrgenommenen körperlichen Reaktionen fähig ist, die geeignet sind, Zweifel daran aufkommen zu lassen, das Opfer sei bereits tödlich verletzt (BGH…, Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, aaO; Beschlüsse vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, aaO; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672, jeweils mwN).
- BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11
Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die …
Auszug aus BGH, 23.06.2020 - 5 StR 601/19
Im Fall II.4 der Urteilsgründe ist - wie der Generalbundesanwalt zu Recht bemängelt - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. nur BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 mwN) der Tötungsvorsatz nicht tragfähig belegt.
- BGH, 19.07.1989 - 2 StR 270/89
Annahme eines unbeendeten Versuchs bei korrigierter Vorstellung des Täters von …
Auszug aus BGH, 23.06.2020 - 5 StR 601/19
a) Ein unbeendeter Versuch kommt auch dann in Betracht, wenn der Täter nach seiner letzten Tathandlung den Eintritt des Taterfolgs zwar für möglich hält, unmittelbar darauf aber zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne diesen doch nicht herbeiführen, und er nunmehr von weiteren fortbestehenden Handlungsmöglichkeiten zur Verwirklichung des Taterfolges absieht (st. Rspr.;… vgl. dazu BGH, Urteile vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, aaO; vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 225; Beschlüsse vom 7. November 2001 - 2 StR 428/01, NStZ-RR 2002, 73; vom 8. Juli 2008 - 3 StR 220/08, NStZ-RR 2008, 335; …und vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, aaO). - BGH, 25.01.2017 - 1 StR 570/16
Vorhalte- und Verwertungsverbot für aus dem Bundeszentralregister getilgte …
Auszug aus BGH, 23.06.2020 - 5 StR 601/19
Der Senat hebt die Feststellungen in diesen Fällen insgesamt auf, um dem neu zur Entscheidung berufenen Schwurgericht auf umfassend neuer Grundlage eine in sich widerspruchsfreie Entscheidung zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 570/16;… KKStPO/Gericke, 8. Aufl., § 353 Rn. 2). - BGH, 12.01.2017 - 1 StR 604/16
Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont bei Tötungsdelikten: beendeter und …
Auszug aus BGH, 23.06.2020 - 5 StR 601/19
Die Frage, ob nach diesen Rechtsgrundsätzen von einem beendeten oder unbeendeten Versuch auszugehen ist, bedarf bei versuchten Tötungsdelikten insbesondere dann eingehender Erörterung, wenn das angegriffene Tatopfer nach der letzten Ausführungshandlung noch zu von dem Täter wahrgenommenen körperlichen Reaktionen fähig ist, die geeignet sind, Zweifel daran aufkommen zu lassen, das Opfer sei bereits tödlich verletzt (BGH…, Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, aaO;… Beschlüsse vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, aaO; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672, jeweils mwN). - BGH, 12.12.2018 - 5 StR 517/18
Abgrenzung von Tötungseventualvorsatz und Fahrlässigkeit (Wissenselement; …
Auszug aus BGH, 23.06.2020 - 5 StR 601/19
Das Vertrauen auf einen glimpflichen Ausgang lebensgefährdenden Tuns darf dabei aber nicht auf bloßen Hoffnungen beruhen, sondern muss tatsachenbasiert sein (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 517/18, NStZ 2019, 208). - BGH, 08.05.2012 - 5 StR 528/11
Erpressung; Räuberische Erpressung; Rücktritt vom Totschlagsversuch (Korrektur …
Auszug aus BGH, 23.06.2020 - 5 StR 601/19
Der Generalbundesanwalt weist in seiner Zuschrift zu Recht darauf hin, dass es im Fall II.3 der Urteilsgründe an einer Auseinandersetzung mit einer möglichen "Korrektur des Rücktrittshorizonts' (vgl. dazu BGH, Urteile vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569 f.; vom 8. Mai 2012 - 5 StR 528/11, NStZ 2012, 688 f.; Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, NStZ-RR 2015, 106 f., jeweils mwN) fehlt, obwohl die Feststellungen zum unmittelbaren Nachtatgeschehen zu einer Auseinandersetzung mit dieser Frage drängten. - BGH, 08.07.2008 - 3 StR 220/08
Mord; Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; unbeendeter Versuch; Korrektur …
Auszug aus BGH, 23.06.2020 - 5 StR 601/19
a) Ein unbeendeter Versuch kommt auch dann in Betracht, wenn der Täter nach seiner letzten Tathandlung den Eintritt des Taterfolgs zwar für möglich hält, unmittelbar darauf aber zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne diesen doch nicht herbeiführen, und er nunmehr von weiteren fortbestehenden Handlungsmöglichkeiten zur Verwirklichung des Taterfolges absieht (st. Rspr.;… vgl. dazu BGH, Urteile vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, aaO; vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 225; Beschlüsse vom 7. November 2001 - 2 StR 428/01, NStZ-RR 2002, 73; vom 8. Juli 2008 - 3 StR 220/08, NStZ-RR 2008, 335; …und vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, aaO). - BGH, 07.11.2001 - 2 StR 428/01
Versuchter Totschlag; Rücktritt; Unbeendeter Versuch; (Korrigierter) …
Auszug aus BGH, 23.06.2020 - 5 StR 601/19
a) Ein unbeendeter Versuch kommt auch dann in Betracht, wenn der Täter nach seiner letzten Tathandlung den Eintritt des Taterfolgs zwar für möglich hält, unmittelbar darauf aber zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne diesen doch nicht herbeiführen, und er nunmehr von weiteren fortbestehenden Handlungsmöglichkeiten zur Verwirklichung des Taterfolges absieht (st. Rspr.;… vgl. dazu BGH, Urteile vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, aaO; vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 225; Beschlüsse vom 7. November 2001 - 2 StR 428/01, NStZ-RR 2002, 73; vom 8. Juli 2008 - 3 StR 220/08, NStZ-RR 2008, 335; …und vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, aaO).
- LG München I, 14.04.2026 - 19 Ks 122 Js 214681/24
Strafverfahren gegen Zhongyi J. (28 Jahre) wegen des Verdachts des versuchten …
Erkennt der Täter, der nach der letzten Ausführungshandlung den Erfolgseintritt zunächst für möglich hält, unmittelbar darauf, dass er sich geirrt hat, kann er durch Abstandnahme von weiteren möglichen Ausführungshandlungen mit strafbefreiender Wirkung vom Versuch zurücktreten (BGH, Beschluss vom 23.06.2020, 5 StR 601/19; Beschluss vom 17.12.2019, 2 StR 340/19;… Urt. v. 23.10.2019, 5 StR 677/18).Rn. 301 Erkennt der Täter, der nach der letzten Ausführungshandlung den Erfolgseintritt zunächst für möglich hält, unmittelbar darauf, dass er sich geirrt hat, kann er durch Abstandnahme von weiteren möglichen Ausführungshandlungen mit strafbefreiender Wirkung vom Versuch zurücktreten (BGH, Beschluss vom 23.06.2020, 5 StR 601/19; Beschluss vom 17.12.2019, 2 StR 340/19;… Urt. v. 23.10.2019, 5 StR 677/18).
- LG Hamburg, 10.01.2025 - 604 Ks 9/24
Bedingter Tötungsvorsatz und Verletzungsabsicht bei einem Messerstich in den …
Rn. 218 Darüber hinaus kommt ein unbeendeter Versuch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch dann in Betracht, wenn der Täter nach seiner letzten Handlung den Eintritt des Taterfolges zwar für möglich hält, unmittelbar darauf aber zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne diesen doch nicht herbeiführen, und er nunmehr von weiteren fortbestehenden Handlungsmöglichkeiten zur Verwirklichung des Taterfolges absieht (st. Rspr., BGH, NStZ-RR 2020, 272, juris, Rn. 3 m.w.N.;… BGH, NStZ 2012, 688, juris, Rn. 31).Ob ein solcher Sachverhalt vorliegt, bedarf insbesondere dann einer eingehenden Erörterung, wenn das angegriffene Tatopfer nach der letzten Ausführungshandlung noch zu von dem Täter wahrgenommenen körperlichen Reaktionen fähig ist, die geeignet sind, Zweifel daran aufkommen zu lassen, das Opfer sei bereits tödlich verletzt (BGH, BGH, NStZ-RR 2020, 272, juris, Rn. 3).
- BGH, 28.04.2021 - 5 StR 500/20
Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei konkret lebensgefährlicher …
Schon eine Gleichgültigkeit gegenüber dem zwar nicht erstrebten, wohl aber hingenommenen Tod des Opfers rechtfertigt die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes (BGH, Urteil vom 4. März 2021 - 5 StR 509/20 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 517/18, NStZ 2019, 208; Beschluss vom 23. Juni 2020 - 5 StR 601/19).
- BGH, 24.06.2021 - 5 StR 477/20
Versuchter Totschlag (Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz; anschauliche und …
Eine hohe und zudem anschauliche konkrete Lebensgefährlichkeit der Tatausführung stellt mithin auf beiden Vorsatzebenen das wesentliche auf bedingten Tötungsvorsatz hinweisende Beweisanzeichen dar (BGH, Urteil vom 4. März 2021 - 5 StR 509/20 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 517/18, NStZ 2019, 208; Beschluss vom 23. Juni 2020 - 5 StR 601/19). - BGH, 16.07.2024 - 5 StR 255/24
Ablehnung eines Beweisantrags wegen tatsächlicher Bedeutungslosigkeit (mögliche …
Denn die Frage, ob nach den hierzu bestehenden Rechtsgrundsätzen von einem beendeten oder unbeendeten Versuch auszugehen ist, bedarf bei versuchten Tötungsdelikten insbesondere dann eingehender Erörterung, wenn das angegriffene Tatopfer nach der letzten Ausführungshandlung noch zu von dem Täter wahrgenommenen körperlichen Reaktionen fähig ist, die geeignet sind, Zweifel daran aufkommen zu lassen, das Opfer sei bereits tödlich verletzt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - 5 StR 601/19 mwN, NStZ-RR 2020, 272). - BGH, 31.05.2023 - 3 StR 32/23
Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag; unbeendeter/beendeter Versuch; Korrektur des …
Vor dem Hintergrund, dass die beiden Verletzten den unmittelbaren Tatort noch selbst verlassen konnten, erst danach zusammenbrachen und der Angeklagte dies möglicherweise nicht bemerkte, hätte der maßgebliche Rücktrittshorizont hier näherer Erörterung bedurft (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - 5 StR 601/19, NStZ-RR 2020, 272). - BGH, 07.07.2022 - 4 StR 469/21
Versuchter Mord (Rücktritt: Rücktrittshorizont, maßgeblicher Zeitpunkt, …
Zwar kann für die Frage des strafbefreienden Rücktritts ausnahmsweise auch ein späterer Zeitpunkt als derjenige unmittelbar nach der letzten Ausführungshandlung maßgeblich werden, wenn der Täter den Eintritt des Erfolges nach seiner Tathandlung zunächst für möglich hält, unmittelbar darauf aber zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne diesen doch nicht herbeiführen (sog. Korrektur des Rücktrittshorizonts; vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 ? 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569, 570; Beschluss vom 23. Juni 2020 ? 5 StR 601/19, NStZ-RR 2020, 272). - LG Aschaffenburg, 22.04.2021 - Ks 104 Js 5331/17
Rücktritt vom Versuch
Rn. 371 Die Kammer ist vorliegend von einem unbeendeten Versuch ausgegangen: Ein unbeendeter Versuch kommt auch dann in Betracht, wenn der Täter nach seiner letzten Tathandlung den Eintritt des Taterfolgs zwar für möglich hält, unmittelbar darauf aber zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne diesen doch nicht herbeiführen, und er nunmehr von weiteren fortbestehenden Handlungsmöglichkeiten zur Verwirklichung des Taterfolges absieht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - 5 StR 601/19, Rn. 3 m.w.N.). - LG Hamburg, 14.12.2023 - 621 Ks 12/23
Mordmerkmale und Rücktritt bei Schuss durch geschlossene Wohnungstür von …
Nicht ausreichend sind demgegenüber bloße - auf inneren Einstellungen beruhende - Hoffnungen vom Ausbleiben des Erfolges, ohne dass diese auf konkreten Tatsachen fußen (BGH, Beschluss vom 23.06.2020, 5 StR 601/19, juris). - LG Hamburg, 08.04.2024 - 604 Ks 7/23
Bedingter Tötungsvorsatz bei Stich in Brustkorb
Eine Korrektur des Rücktrittshorizonts und ein daran anknüpfender strafbefreiender Rücktritt kommen in Betracht, wenn der Täter zunächst irrtümlich den Eintritt des Todes für möglich hält, aber seinen Irrtum dann erkennt und in engstem zeitlichem und räumlichem Zusammenhang hiermit von weiteren Ausführungshandlungen Abstand nimmt (…vgl. BGH Urt. v. 08.05.2012 - 5 StR 528/11, NStZ 2012, 688; Beschluss vom 23.06.2020 - 5 StR 601/19, juris; jeweils m.w.N.).
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